Auskunftsstellen für Prämienverbilligung

Die Kantone gewähren Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Prämienverbilligung. Diese finanzielle Unterstützung wird kantonal unterschiedlich gehandhabt. Welche Personen dazu berechtigt sind, entscheidet der Kanton und nicht der Krankenversicherer.

Wie können wir Ihnen helfen?

SWICA – mehrfach die Nr. 1 in Kundenzufriedenheit

  • Kundenzufriedenheit-Label-1-de
  • Kundenzufriedenheit-Label-2-de
  • Kundenzufriedenheit-Label-3-de