Häufige Fragen

Sie können Ihre E-Mail-Adresse hier ändern. Benutzen Sie für die Anmeldung Ihre alte E-Mail-Adresse und Ihr aktuelles Passwort. Sollte das nicht möglich sein, wenden Sie sich bitte an den SWICA-Kundenservice.
Sie können Ihr Passwort hier zurücksetzen.
Sie können Ihre Handynummer hier zurücksetzen.
Sie können Ihre E-Mail-Adresse hier anfordern.
Ja, Sie können Ihr SWICA-Konto hier löschen. Bitte beachten Sie, dass Sie nach der Löschung des SWICA-Kontos alle Zugänge zu den Digitalen Services (BENEVITA, mySWICA, BENECURA und Therapeutenverzeichnis) verlieren.
Für mySWICA können sich alle SWICA Kunden ab 14 Jahren mit aktiver Versicherungsdeckung registrieren.
Für BENECURA können sich alle SWICA Kunden ab 18 Jahren mit aktiver Versicherungsdeckung registrieren.
Für BENEVITA können sich SWICA Kunden ab 18 Jahren registrieren.
Ja, für die Nutzung ist eine Internetverbindung notwendig.
Über die Berechtigungsvergabe können Sie Ihrem Partner Einsicht in Ihr persönliches mySWICA Profil geben sowie die Einsicht in den Versicherungsschutz ihrer Kinder verwalten.

Folgende Gründe könnten dazu führen, dass der SMS-Sicherheitscode nicht bei Ihnen ankommt:

  • Es ist eine falsche Handynummer hinterlegt. Sie können diese hier anpassen.
  • Sie haben keine Verbindung zum Netz Ihres Providers. Stellen Sie sicher, dass Ihr Handy guten Empfang hat.
  • Sie haben den Absender blockiert. Prüfen Sie dies mit Ihrem Mobilfunkanbieter und deaktivieren Sie die Sperre.
  • Der Absender wurde von Ihrem Gerät über den Spam-Filter automatisch gesperrt. Bitte prüfen Sie ihre blockierten Kontakte und entsperren Sie unseren SMS-Code-Absender.
  • Der Cache Ihres Geräts ist voll und es können keine SMS-Codes mehr empfangen werden. Zur Bereinigung können Sie Ihr Gerät neu starten.
mySWICA ist ausschliesslich für die Benutzung in der Schweiz konzipiert. Wird mySWICA über ausländische Mobilfunknetze oder Internetverbindungen genutzt, erfolgt dies auf eigenes Risiko. SWICA weist diesbezüglich explizit darauf hin, dass bei einer Nutzung von mySWICA im Ausland das Recht jenes Staats Anwendung findet, in dem sich der Kunde gerade befindet. SWICA kann darauf keinen Einfluss nehmen und rät deshalb ab, mySWICA ausserhalb der Schweiz zu benützen. Zudem ist nicht gewährleistet, dass die Informationen und Dienstleistungen, die über mySWICA bereitgestellt werden, ausserhalb der Schweiz aufrufbar sind. Weitere Informationen finden Sie in unseren AGB.
Nein, pro Vorgang kann nur ein Beleg eingereicht werden. Nach dem Hochladen erhalten Sie die Option, weitere Belege einzureichen. Möchten Sie Rechnungen von anderen Familienmitgliedern einreichen, bitten wir Sie, den Scan Vorgang für jede Person einzeln zu starten.
Gelegentlich kann es zu Verzögerungen infolge von Aktualisierungen der Benutzerdaten kommen. Sie werden via E-Mail benachrichtigt, sobald das Login möglich ist.
Ja, Sie müssen auf Anfrage in der Lage sein, das Original vorzuweisen.

Bitte beachten Sie, dass Sie nach dem ersten Login bei mySWICA alle Dokumente nur noch digital innerhalb von mySWICA erhalten. In den Einstellungen von mySWICA können Sie die Option «Dokumentenversand» aufrufen und «Digital und Post» wählen. Somit werden alle Dokumente per Post versendet und ebenfalls im Portal zur Verfügung gestellt.

Ja, Sie erhalten mit der Aktivierung von mySWICA standartmässig Benachrichtigungen per E-Mail. Sie können dies in der App in den Einstellungen «Push-Nachricht» verwalten. Falls Sie die standardmässige Benachrichtigung per E-Mail anpassen möchten, muss dies über mySWICA auf Ihrem Computer geschehen. Sie können einstellen, ob wir Sie per SMS und/oder per E-Mail über neue Ereignisse informieren sollen. Die E-Mail- und SMS-Einstellungen lassen sich nur über das Portal anpassen.
Ja, Sie können für alle Familienmitglieder Rechnungen einreichen, sofern sie in der gleichen Familienpolice vertreten sind. Wählen Sie dazu das betroffene Familienmitglied aus.
Wenn Sie sich bei mySWICA gesperrt haben, können Sie Ihr Konto nach der Sperrung selbständig entsperren. Nach drei Entsperrversuchen wird Ihr Zugang permanent gesperrt. Bitte wenden Sie sich zur Entsperrung an den SWICA-Kundendienst.
Jede eingescannte und übermittelte Rechnung wird in den Ereignissen angezeigt. Werden mehrere Belege eingereicht, erscheint in den Ereignissen nur ein Ereignis unter dem Namen «Beleg übermittelt». Darin sind jedoch alle eingescannten Belege ersichtlich.
Ja, in unserem mySWICA Kundenportal können Sie die Rechnungen hochladen und übermitteln.
Der eingereichte Beleg ist für die Verarbeitung unvollständig. Bitte stellen Sie sicher, dass das ganze Dokument ersichtlich und gut lesbar ist. Dabei soll der Name wie auch die Versichertennummer klar erkennbar sein.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Zugriff auf mySWICA ab Vertragsende nicht mehr möglich ist.