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Spitalversicherung halbprivat oder privat weltweite Gültigkeit

Spitalversicherung

Für die Behandlung von manchen Unfällen oder Krankheiten ist ein stationärer Aufenthalt nötig. Das heisst, der Patient muss mindestens eine Nacht im Spital verbringen. Die obligatorische Grundversicherung deckt die Kosten, die in einem Spital im Wohnkanton auf der allgemeinen Abteilung entstehen. Dank einer Spitalversicherung wählen Sie vorab die gewünschte Abteilung und erhalten mehr Komfort sowie mehr Freiheit bei der Wahl des Spitals oder des behandelnden Arztes.

Die Versicherungsmodelle unterscheiden sich in der Wahl der Abteilung: privat, halbprivat oder allgemein. Zusätzliche Modelle ermöglichen je nach Spitalaufenthalt eine flexible Wahl der Abteilung.

Die wertvollen Spitalversicherungen von SWICA

Entscheiden Sie sich für mehr Freiheit bei der Wahl Ihres Spitals und des behandelnden Arztes, mehr Komfort und bevorzugten Zugang zu Spitzenmedizin – mit HOSPITA halbprivat, privat oder der weltweiten Privatversicherung BestMed.

Selbstbehalt

Bei Versicherungsabschluss wird die Beteiligung des Versicherten an die entstandenen Gesundheitskosten bei einem Spitalaufenthalt gewählt. Der Einschluss eines Selbstbehalts ist freiwillig. Die Wahl der Höhe wirkt sich auf die monatliche Prämie aus.

BENEVITA Gesundheitstipp
SWICA rechnet als einzige Krankenversicherung die Kostenbeteiligung ihrer Grundversicherung an die der SWICA-Zusatzversicherungen an, wodurch die maximale jährliche Kostenbeteiligung im Vergleich zu anderen Krankenversicherern grundsätzlich tiefer liegt.

Einfach und schnell – berechnen Sie Ihre Krankenversicherungs-Prämie online

Wünschen Sie eine Beratung oder eine Offerte? Sie erreichen unseren Kundendienst rund um die Uhr und 7 Tage die Woche unter: 0800 80 90 83 oder +41 52 244 28 28.

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Eine HOSPITA-Versicherung bietet noch mehr Vorteile

Frau spielt mit Kind

Home Nanny – der persönliche Betreuungsdienst für Ihr Kind

Wenn weder Verwandte noch Freunde ein erkranktes oder verunfalltes Kind betreuen können, springt die Home Nanny ein. Der Service bietet Kindern eine professionelle Pflege und den Eltern eine grosse Entlastung mit dem Wissen, dass ihr Kind in guten Händen ist. Die Dienstleistung richtet sich auch an erkrankte oder verunfallte Eltern, die ihr Kind vorübergehend nicht betreuen können.

Home Attendant – die Zuverlässige Betreuung für Ihr Zuhause

Mit dem Home-Attendant-Service von SWICA sind Ihr Zuhause und Ihre Haustiere während Ihres Spital- oder Kuraufenthalts in guten Händen.

Das bietet Ihnen der Home-Attendant-Service:

  • Haustiere versorgen
  • Pflanzen giessen
  • Briefkasten leeren
  • Einkaufen vor Ihrer RückkehrWeitere Services nach Absprache
Hund alleine im Haus

Das Krankenversicherungssystem der Schweiz

Wer muss eine Grundversicherung abschliessen?

Jede in der Schweiz wohnhafte Person muss gemäss dem Krankenversicherungsgesetz (KVG) eine obligatorische Grundversicherung abschliessen. 

Familien müssen für jedes Familienmitglied, egal welchen Alters, eine eigene Grundversicherung abschliessen.

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Ab wann muss ich eine Krankenversicherung abschliessen?

Nachdem Sie sich auf der Einwohnerkontrolle angemeldet haben, haben Sie drei Monate Zeit, um sich bei einem Krankenversicherer für die obligatorische Grundversicherung anzumelden. Da der Versicherungsschutz bereits mit Ihrer Anmeldung auf der Einwohnerkontrolle beginnt, ist die Prämie für die Grundversicherung ab diesem Monat geschuldet. Es kann daher vorkommen, dass Sie mit der ersten Rechnung mehr als eine Monatsprämie bezahlen müssen.

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Welche Leistungen sind in der Grundversicherung gedeckt?

Die gedeckten medizinischen Leistungen sind gesetzlich geregelt und bei allen Versicherungsanbietern identisch. Für die Versicherungsgesellschaften besteht die Pflicht, jeden Antrag auf eine Grundversicherung anzunehmen.

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Muss ich mich an den Gesundheitskosten beteiligen?

Ja, in der Schweiz besteht die Pflicht, sich an den eigenen Gesundheitskosten zu beteiligen. Dies geschieht über die Franchise sowie den Selbstbehalt. Als Franchise wird die jährliche Summe bezeichnet, die der Versicherte für entstandene Leistungen zu übernehmen hat. Die Höhe der Franchise kann selbst gewählt werden. Die Höhen der wählbaren Franchisen sind gesetzlich festgelegt und liegen für Erwachsene zwischen CHF 300.– und CHF 2500.–. Ist der Franchisebetrag erreicht, übernimmt der Versicherte zusätzlich den Selbstbehalt, sprich 10% der Gesundheitskosten, selber. Der Selbstbehalt übersteigt den Betrag von 700 Franken pro Kalenderjahr jedoch nie. Bei einer Franchise von CHF 300.– betragen die selbst zu tragenden Gesundheitskosten folglich maximal CHF 1000.–. Bei Kindern sind Franchise und Selbstbehalt niedriger. Je höher die Franchise ist, desto tiefer fällt die monatliche Prämie aus.

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Wie wähle ich die richtige Franchise?

Die Wahl der richtigen Franchise hängt von den zu erwartenden Gesundheitskosten ab. Je höher eine Franchise gewählt wird, desto tiefer fällt die monatliche Versicherungsprämie aus. Wer folglich tiefe Heilungskosten erwartet, wählt meist eine hohe Franchise und hält so die Versicherungskosten niedrig. Die Höhen der wählbaren Franchisen sind gesetzlich festgelegt und liegen für Erwachsene zwischen CHF 300.– und CHF 2500.–.

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Wie entstehen die unterschiedlichen Prämien in der Grundversicherung, wenn die Leistungen bei allen Versicherungen doch gleich sind?

Die Grundversicherung bietet allen Versicherten den gleichen Leistungsumfang. Die Prämienhöhe ist abhängig vom Wohnort des Versicherten und dem Alter. Je nach Grundversicherungsmodell können die Versicherungskosten jedoch deutlich reduziert werden.

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Wer bezahlt die Krankenversicherungsprämie?

Anders als in anderen Ländern werden die Prämien vollumfänglich vom Versicherten selbst bezahlt. Je nach Versicherung kann der Versicherte wählen, in welchem Zahlungsrhythmus er bezahlen möchte.

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Was passiert, wenn die Anmeldefrist von drei Monaten ab Anmeldung in der Schweiz versäumt wird?

Wird die Frist von drei Monaten versäumt, so wird Ihnen von der Wohngemeinde ein Pflichtkrankenversciherer zugewiesen. Zudem wird ein Prämienzuschlag erhoben.

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Deckt die Grundversicherung Behandlungskosten in meinem Heimatland?

Medizinische Behandlungen können Sie nur in der Schweiz durchführen lassen, auch wenn die Kosten im Heimatland geringer sind.

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Wie werden die Kosten von der Versicherung rückerstattet?

Im Normalfall wird die Arztrechnung direkt von der Arztpraxis an die Krankenversicherung geschickt. Dafür müssen Sie bei der Anmeldung beim Arzt die Versicherungskarte vorzeigen. Es ist auch möglich, dass die Arztpraxis die Rechnung an Sie schickt. Die bereits von Ihnen beglichene Rechnung können Sie der Krankenversicherung einreichen. Bei Anspruch auf eine Rückerstattung wird Ihnen diese von der Krankenversicherung überwiesen. 

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Wo erhalte ich Informationen, welche Leistungen durch die obligatorische Grundversicherung gedeckt sind?

Jede Krankenversicherung gibt Ihnen gerne Auskunft über die Leistungen der obligatorischen Grundversicherung. Fordern Sie bei der Krankenversicherung Ihrer Wahl eine Beratung an.

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Wie kann ich selbst bezahlte Leistungen von der Versicherung zurückfordern?

In der Regel können selbst bezahlte Rechnungen postalisch oder digital beim Krankenversicherer eingereicht werden. Die eingereichte Rechnung wird überprüft und bei Anspruch auf eine Rückvergütung wird Ihnen diese überwiesen. Der Prozess nimmt meist einige Tage in Anspruch. 

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Wie bin ich in der Schweiz gesetzlich versichert?

In der Schweiz gibt es mehrere gesetzliche, soziale Versicherungen. Einen Überblick finden Sie auf unserem Merkblatt über die Sozialversicherungen der Schweiz. 

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Muss eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden?

Nein, Zusatzversicherungen sind freiwillig und ergänzen die Leistungen der obligatorischen Grundversicherungen nach den individuellen Bedürfnissen jedes Versicherten.

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Welche Leistungen werden mit einer Zusatzversicherung abgedeckt?

Zusatzversicherungen ergänzen die Leistungen aus der Grundversicherung nach den individuellen Bedürfnissen des Versicherten. Durch Zusatzversicherungen abgedeckt werden beispielsweise Leistungen im Bereich Komplementärmedizin, Kosten für Brillen- und Kontaktlinsen, Zahnbehandlungen und vieles mehr. Eine individuelle Beratung hilft Ihnen, die für Sie passende Zusatzversicherung zu finden.

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Ab wann kann eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden?

Eine Zusatzversicherung kann jederzeit abgeschlossen werden.

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Wie wird eine Zusatzversicherung abgeschlossen?

Am besten kann Sie ein Versicherungsberater unterstützen. Er stellt Ihnen eine individuelle und für Sie passende Offerte zusammen. Für den Abschluss einer Zusatzversicherung wird meistens eine Gesundheitsprüfung vorgenommen. Der eingereichte Versicherungsantrag wird von der Krankenversicherung überprüft. Die Annahme wird in der Regel schriftlich mitgeteilt. Eine Krankenversicherung hat das Recht, einen Antrag komplett anzunehmen, unter Ausschluss von gewissen Leistungen anzunehmen oder ganz abzulehnen. 

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Kann eine Krankenversicherung meinen Antrag für eine Zusatzversicherung ablehnen?

Ja, die Krankenversicherer dürfen einen Antrag für eine Zusatzversicherung teilweise (mit Leistungsausschlüssen) oder ganz ablehnen. Die Grundversicherung kann jedoch immer abgeschlossen werden. 

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Muss eine Spitalversicherung abgeschlossen werden?

Nein, nur die Grundversicherung ist nach dem Krankenversicherungsgesetz für jede in der Schweiz wohnhafte Person obligatorisch.

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In welchen Spitälern wird man behandelt, wenn man keine Spitalversicherung abgeschlossen hat?

Grundsätzlich dürfen Sie sich in jedem Spital in der Schweiz behandeln lassen. Haben Sie keine Spitalversicherung abgeschlossen, werden die Kosten nur soweit übernommen, wie die gleiche Behandlung im Wohnkanton kostet. Da die Behandlungskosten von Kanton zu Kanton unterschiedlich sind, können dadurch für den Versicherten Mehrkosten anfallen. Einzige Ausnahme: Die benötigte Behandlung wird im Wohnkanton nicht angeboten.

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Mit welchen Kosten muss ich bei einem Aufenthalt im Spital rechnen?

Bei Abschluss einer Spitalversicherung wählen Sie Ihren Selbstbehalt zwischen CHF 0.– und 5'000.–, mit dem Sie sich an den Gesundheitskosten bei einer Spitalbehandlung beteiligen. 
SWICA rechnet als einzige Krankenversicherung die Kostenbeteiligung ihrer Grundversicherung an die der SWICA-Zusatzversicherungen an, wodurch die maximale jährliche Kostenbeteiligung im Vergleich zu anderen Krankenversicherern grundsätzlich tiefer liegt.

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