SWICA ist an deiner Seite
Wir schaffen Lösungen, damit du dich auch in schweren Zeiten um die wichtigen Dinge kümmern kannst und nicht alleine bist.
7x24
medizinische Beratung
und Behandlung
365 Tage
erstklassiger Kundenservice
100+
Angebote für die Gesundheit
SWICA bietet dir noch viel mehr Vorteile. Jetzt entdecken
Spitalversicherungen Hospita
Mit unseren Hospita-Versicherungen bist du gut abgesichert und kannst dich auf dein Gesundwerden konzentrieren. Zu den Leistungen gehören:
- Freiheit bei der Spitalwahl
- Zugang zu Spitzenmedizin
- Spitalaufenthalt mit wählbarer Kostenbeteiligung
- Notfall- und Verlegungstransporte
- Such- und Bergungsaktionen sowie Repatriierungen
- Auslandsbehandlung
santé24 – Onlinepraxis für medizinische Beratung und Behandlung 7x24
Die Ärztinnen und Ärzte sowie das medizinische Fachpersonal von santé24 beraten dich rund um die Uhr bei allen Fragen zu:
- Krankheit & Unfall
- Mutterschaft
- Spitalaufenthalt mit Prävention & Gesundheit
Die Beratung ist für SWICA-Versicherte mit einem Favorit-Modell oder BestMed kostenlos.
SWICA Benecura – für deine Gesundheit von Ärztinnen und Ärzten entwickelt
Die Gesundheits-App bietet verschiedene Services wie:
- SymptomCheck – bei einer Krankheit oder bei gesundheitlichen Beschwerden
- Gesundheitsdossier – Aufbewahrung deiner Dokumente und Daten
- VorsorgeCheck – Hilfe bei der Auswahl der geeigneten Vorsorgeuntersuchungen aufgrund deiner individuellen Vorgeschichte
- Medikamenten-Suche – alle relevanten Informationen zu Medikamenten
Prämie schnell und einfach online berechnen
Ob Grund- oder Zusatzversicherung: Stelle deine individuelle Versicherungslösung zusammen und berechne auch direkt deinen persönlichen Benevita Bonusprogramm-Rabatt von bis zu 15% (mehr erfahren) auf ausgewählte Zusatzversicherungen.
Unsere SWICA-Kundenberaterinnen und -Kundenberater sind für dich da. Gemeinsam definieren wir deinen optimalen Versicherungsschutz:
- Persönliche Beratung in der SWICA-Agentur in deiner Nähe
- Telefonisch erreichbar: +41 58 800 99 41
- Schriftliche Kontaktaufnahme
Der Wechsel zu SWICA bedeutet für dich fast keinen Aufwand. Unsere Kundenberaterinnen und Kundenberater kümmern sich um alles Formelle – auch um die Kündigung bei deiner aktuellen Versicherung.
Die Grundversicherung ist für alle in der Schweiz wohnhaften Personen obligatorisch. Sie stellt die medizinische Grundversorgung bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft sicher.
Mit einer freiwilligen Zusatzversicherung erhältst du Leistungen, welche die Grundversicherung (obligatorische Krankenpflegeversicherung) nicht oder nur teilweise abdeckt. Komplementärmedizin, Fitness, Impfungen, Zahnbehandlungen, Brillen und vieles mehr: Mit den Zusatzversicherungen von SWICA ergänzt du deine Grundversicherungen nach deinen individuellen Bedürfnissen und erhältst dadurch attraktive Beiträge an Gesundheitsförderungs- und Präventionsmassnahmen..
Es werden grundsätzlich zwei Kategorien von Zusatzversicherungen unterschieden: Ambulatorische Krankenpflegezusatzversicherungen und Spitalzusatzversicherungen.
Eine Spitalversicherung ist eine Zusatzversicherung (Spitalzusatzversicherung), die dir je nach Modell mehr Freiheit bei der Wahl des Spitals oder der behandelnden Ärztin und des behandelnden Arztes, mehr Komfort und bevorzugten Zugang zu Spitzenmedizin bietet.
Da die Grundversicherung in der Schweiz obligatorisch ist, muss jede in der Schweiz wohnhafte Person in die Grundversicherung aufgenommen werden, es besteht eine Aufnahmepflicht.
Im Gegensatz zur Grundversicherung ist die Krankenversicherung frei, die Aufnahme eines Versicherten in der Zusatzversicherung zu akzeptieren. Für die Aufnahme in eine Zusatzversicherung ist es erforderlich, einen Gesundheitsfragebogen auszufüllen. Dieser ermöglicht es der Krankenversicherung zu entscheiden, ob ein Antrag angenommen, abgelehnt oder mit einem Ausschluss in der Versicherungsdeckung (bereits bestehende Krankheiten) angenommen wird. Wichtig: Kündige den Vertrag deines bisherigen Versicherers erst, wenn du die Aufnahmebestätigung des neuen Versicherers erhalten hast.
Nein, grundsätzlich können die Grund- und Zusatzversicherungen bei unterschiedlichen Krankenversicherungen abgeschlossen werden. Jedoch ergeben sich durch die Kombination von beiden Versicherungen bei SWICA Vorteile.
SWICA rechnet als einzige Krankenversicherung die Kostenbeteiligung ihrer Grundversicherung an die der SWICA-Zusatzversicherungen an, wodurch die maximale jährliche Kostenbeteiligung im Vergleich zu anderen Krankenversicherern grundsätzlich tiefer liegt.
Die Grundversicherung (Krankenpflegeversicherung) basiert auf dem Krankenversicherungsgesetz (KVG). Gemäss dem KVG müssen alle Krankenversicherungen in der Schweiz dieselben Leistungen in der Grundversicherung anbieten.
Die Zusatzversicherungen werden durch das Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) reguliert. Dieses Gesetz schreibt nur die Grundzüge vor, nicht aber die einzelnen Leistungen. Deshalb sind die Leistungen von Krankenversicherung zu Krankenversicherung verschieden.
Ja, sofern du bei der Arbeitslosenkasse angemeldet bist, bist du über die SUVA gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert. Wenn dies nicht der Fall ist, kontaktiere den für dich zuständigen SWICA-Kundendienst für ein persönliches Beratungsgespräch.