Menu

Passend und individuell versichert?

Grund- und Zusatzversicherungen, Franchise, Selbstbehalt und Kostenbeteiligungen – korrekt und passend versichert zu sein, ist sehr individuell und manchmal ganz schön kompliziert.

Nicht bei uns: Mit unseren Erklärungen und Tipps, unserem Lexikon und Versicherungskonfigurator schenken wir dir Wissen, Klarheit und Transparenz. Du sollst so versichert sein, wie es dir und deinen Bedürfnissen entspricht.

Grundversicherung: Die Basis für deine Gesundheit 

 

Die Grundversicherung ist in der Schweiz obligatorisch. Ihre Leistungen sind gesetzlich vorgeschrieben und decken die grundlegenden Bedürfnisse bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft ab.

Die verschiedenen Grundversicherungsmodelle beinhalten alle die gleichen Leistungen. Der einzige Unterschied zwischen den Modellen liegt in der Wahl der ersten Anlaufstelle bei medizinischen Fragen.

Zu den Leistungen der Grundversicherung gehören:

Paar sucht Versicherung am Laptop

 

Wichtig zu wissen: Die Prämien der Grundversicherung unterscheiden sich je nach Versicherungsmodell, Prämienregion, Alter und Franchise.

Lexikon: die wichtigsten Begriffe erklärt

Die Krankenversicherungswelt spricht ihre eigene Sprache. Mit unserem Lexikon sorgen wir für Klarheit:

Zusatzversicherung: Mehr Komfort und mehr Leistungen

Alternativmedizin, Fitness, Impfungen, Zähne, Brillen und vieles mehr: Mit unseren Tipps ergänzt du deine Versicherung nach deinen individuellen Bedürfnissen und erhältst attraktive Beiträge an Gesundheitsförderungs- und Präventions-Massnahmen.

Frau entspannt bei Hotstone Massage

Prämie schnell und einfach online berechnen

Ob Grund- oder Zusatzversicherung: Stelle deine individuelle Versicherungslösung zusammen und berechne auch direkt deinen persönlichen Benevita Bonusprogramm-Rabatt von bis zu 15% (mehr erfahren) auf ausgewählte Zusatzversicherungen.

Die wichtigsten Fragen im Überblick

Nein, grundsätzlich können die Grund- und Zusatzversicherungen bei unterschiedlichen Krankenversicherungen abgeschlossen werden.

Die Kantone gewähren Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Prämienverbilligung. Diese finanzielle Unterstützung wird kantonal unterschiedlich gehandhabt. Welche Personen dazu berechtigt sind, entscheidet der Kanton und nicht der Krankenversicherer. SWICA empfiehlt Familien und Einzelpersonen, mit niedrigem Einkommen abzuklären, ob sie Anspruch auf Prämienverbilligung haben. Bitte wende dich dafür direkt an die zuständige Auskunftsstelle in deinem Wohnkanton.

Kantonale Stellen zur Prämienverbilligung

Bei der Grundversicherung ist der Kündigungstermin der 30. November für einen Wechsel per 1. Januar des kommenden Jahres.

Die Grundversicherung Standard mit Franchise 300 Franken kann auch per 30. Juni gekündigt werden, ebenso die Grundversicherung Standard für Kinder ohne Jahresfranchise. Der Kündigungstermin ist in diesem Fall der 31. März.

Deine Franchise kannst du jedes Jahr per 1. Januar anpassen.

Bei einer Änderung des Wohnorts sind unterjährige Wechsel des Grundversicherungsmodells jeweils auf den 1. des Folgemonats möglich. Dies gilt ebenso für Wechsel zu einem der Favorit-Modelle von SWICA oder innerhalb der Favorit-Modelle.

Reiche bis zum angegebenen Kündigungsdatum eine schriftliche Kündigung sowie die Aufnahmebestätigung deiner neuen Krankenversicherung ein. Bitte beachte, dass für die Akzeptanz einer Kündigung nicht das Datum des Poststempels ausschlaggebend ist. Kündigungen sind nur gültig, wenn sie am letzten Arbeitstag vor dem Kündigungstermin bei SWICA vorliegen.
Kündigungen gelten unter dem Vorbehalt, dass keine Prämien, Kostenbeteiligungen, Verzugszinsen oder Betreibungskosten in der Grundversicherung ausstehend sind.

Eine Reduktion oder Kündigung der Zusatzversicherung ist jeweils per Ende Jahr möglich. Die Kündigungsfristen betragen:

  • Die Kündigung muss per 30.09. bis um 17 Uhr bei SWCA eingehen, ausser bei einer Tarifanpassung muss die Kündigung per 31.12. bis um 17 Uhr bei SWICA eingehen. Der Austritt erfolgt per 31.12.Die Kündigung muss in schriftlicher Form abgefasst sein.
  • Die Kündigung muss in schriftlicher Form abgefasst sein.

Beratung anfordern

Mit dem Versicherungskonfigurator von SWICA erhältst du schnell eine individuelle Offerte für erstklassigen Versicherungsschutz. Der Versicherungskonfigurator schlägt automatisch das für deine Bedürfnisse passende Versicherungspaket vor und empfiehlt dir das für dich günstigste Grundversicherungsmodell. Diese Auswahl kannst du anschliessend beliebig verändern und anpassen.

Die Grundversicherung und weitere Zusatzversicherungen kannst du ausserdem ganz einfach online abschliessen.

Jetzt Prämien berechnen

Arbeitnehmer, die mehr als acht Stunden pro Woche bei einem Arbeitgeber arbeiten, sind über diesen obligatorisch gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert. Wenn du weniger als acht Stunden pro Woche arbeitest, kannst du die Unfalldeckung beim für dich zuständigen SWICA-Kundendienst oder mittels Online-Formular einschliessen.

Mit dem Abschlussaltertarif in der Spitalversicherung und der ambulanten Zusatzversicherung berücksichtigt SWICA deine bisherige Versicherungszeit bei der Berechnung der Prämie und belohnt somit deine Kundentreue. Bei den meisten Krankenversicherungen steigen die Prämien bei den Zusatzversicherungen alle fünf Jahre spürbar an.

Mehr erfahren

Gesundheitsförderungen, Präventionsmassnahmen, erstklassige medizinische Behandlungsmöglichkeiten, Gesundheitsservices, die den Alltag erleichtern – SWICA unterstützt dich in jeder Lebenssituation.

Zum vielfältigen SWICA-Angebot im Bereich Gesundheit zählen verschiedene gesundheitsfördernde und präventive Angebote, exklusive Vorteile dank zahlreichen Partnerschaften mit ausgewählten Sportverbänden sowie das Benevita-Bonusprogramm, das den gesunden Lebensstil von SWICA-Versicherten belohnt.

Fitness und Bewegung
Ernährung
Entspannung & Wohlbefinden
Sportverbände
Mutterschaft

Gesund im Alter
Benevita-Bonusprogramm
Alle Angebote Gesundheitsförderung

Zur Prävention zählen Massnahmen, die bestimmte Gesundheitsstörungen und Krankheiten sowie die negativen Auswirkungen verhindern oder reduzieren. SWICA beteiligt sich aus den Zusatzversicherungen Completa Forte, Praevita und Optima an zahlreichen Präventionsmassnahmen, die ein SWICA-anerkannter Partner oder Anbieter durchführt.

Check-up
Diabetesprävention
Sturzprävention
Schlafprogramm
Impfberatung für Kinder
Präventionskurse und weitere Präventionsangebote
Alle Angebote Prävention

So setzt sich dein Präventionsbeitrag zusammen

Diese Zusatzversicherung unterstützen zusätzlich deinen aktiven Lifestyle:
Completa Forte: 90% der Kosten, mit maximal 500 Franken pro Kalenderjahr (bis 300 Franken pro Vorsorgeart).

Praevita:zusätzlich 50% der Kosten bis 500 Franken pro Jahr (bis 300 Franken pro Vorsorgeart)

Optima: 90% der darüberhinausgehenden Kosten, jedoch maximal 300 Franken pro Kalenderjahr. So können sich Präventionsbeiträge bis 1’300 Franken pro Jahr ergeben.

Beiträge vergleichen

Hast du Fragen oder wünschst du eine persönliche Beratung?

mySWICA Kundenportal Krankenversicherung

Unsere SWICA-Kundenberaterinnen und -Kundenberater sind für dich da. Gemeinsam definieren wir deinen optimalen Versicherungsschutz:

Der Wechsel zu SWICA bedeutet für dich fast keinen Aufwand. Unsere Kundenberaterinnen und Kundenberater kümmern sich um alles Formelle – auch um die Kündigung bei deiner aktuellen Versicherung.

Kontakt- und Rückrufformular

Kontakt erwünscht *

Ein Rückruf erfolgt während den Geschäftszeiten.

* Eingabe erforderlich