Vor einem Versicherungswechsel lohnt es sich, Alternativen bei Grund- und Zusatzversicherungen zu prüfen. Wissen Sie, wie Sie bei SWICA Ihre bestehende Versicherung optimieren können, um Prämien zu sparen? Gerne beraten wir Sie dazu individuell nach Ihren Bedürfnissen.
Sie möchten Ihre SWICA-Versicherung dennoch kündigen? Nachfolgend finden Sie dazu Antworten zu den häufigsten gestellten Fragen.
Der Kündigungstermin für einen Wechsel per 1. Januar des kommenden Jahres ist per Ende November. Ihre Franchise können Sie jedes Jahr per 1. Januar anpassen. Reichen Sie bis zum angegebenen Kündigungsdatum eine schriftliche Kündigung sowie die Aufnahmebestätigung ihrer neuen Krankenversicherung ein.
Bitte beachten Sie, dass für die Akzeptanz einer Kündigung nicht das Datum des Poststempels ausschlaggebend ist. Kündigungen sind nur gültig, wenn sie am letzten Arbeitstag vor dem Kündigungstermin bis 17 Uhr bei SWICA per Post, per E-Mail oder in mySWICA vorliegen. Kündigungen gelten unter dem Vorbehalt, dass keine Prämien, Kostenbeteiligungen, Verzugszinsen oder Betreibungskosten in der Grundversicherung ausstehend sind.
Eine Reduktion (Änderung auf weniger Leistungen) oder Kündigung der Zusatzversicherung ist jeweils per Ende Jahr möglich. Die Kündigungsfristen betragen:
Die Kündigung muss in schriftlicher Form per Post, E-Mail oder in mySWICA zugestellt werden.