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Versicherung bei Tod oder Invalidität

Kollektiv-Heilungskostenversicherung Roche: Fragen und Antworten

Für Mitarbeitende und Vorgesetzte der Roche-Gesellschaften und zugehörigen Gesellschaften in der Schweiz.
1. Welche Versicherungen sind im Roche Kollektivvertrag abgedeckt?
SWICA bietet Roche-Mitarbeitenden und ihren Angehörigen die obligatorische Grundversicherung sowie ambulante und stationäre Krankenkassenzusatzversicherungen an. Es steht den Mitarbeitenden frei, sich auch nur für die Grund- und/oder die Zusatzversicherung bei SWICA zu versichern.

2. Wer ist berechtigt dem Roche Kollektivvertrag beizutreten?
Alle Roche-Mitarbeitenden und Angehörige der Roche-Gesellschaften in der Schweiz.
3. Welche Angehörige sind berechtigt, dem Roche Kollektivvertrag beizutreten?
Im gleichen Haushalt wohnhafte Ehe- und Lebenspartner sowie Kinder.

4. Was sind die Vorteile für berechtigte Mitarbeitende?
Die wichtigsten Vorteile in Kürze:
  • Attraktive Grundversicherungsmodelle
  • Weltweit private Unfallversicherung
  • Grosszügige Kollektivrabatte für Sie und Ihre Familie
  • BENEVITA Bonusprogramm mit bis zu 15% Prämienrabatt
  • Einzigartiger Abschlussaltertarif von SWICA, womit die Zusatzversicherungen auch im Alter bezahlbar bleiben
  • Attraktive Versicherungslösungen für Grenzgänger
  • Grosszügige Beiträge an über 100 Angebote für Fitness, Wohlbefinden und Prävention
  • Telefonische Gesundheitsberatung rund um die Uhr, weltweit
  • Professionelle Betreuung bei Krankheit und nach Unfällen durch Care Manager
  • Anrechnung der Kostenbeteiligung zum Vorteil der Versicherten

Sie können sich für ein Beratungsgespräch oder eine Offerte jederzeit direkt an die SWICA wenden swica.ch/roche.

5. Welche Bedingungen gelten beim Wechsel zu SWICA?
Mitarbeitende und deren Familienangehörige können die Zusatzversicherungen COMPLETA TOP und HOSPITA ALLGEMEIN ohne Gesundheitsprüfung abschliessen.

6. Ich bin bereits bei SWICA versichert und möchte von den Vorteilen für Roche-Mitarbeitende profitieren – welche Schritte muss ich unternehmen?
Für eine Umteilung in den Kollektivvertrag von Roche genügt eine E-Mail mit Angaben der Versichertennummer an roche@swica.ch.

7. Bis zu welchem Alter können Zusatzversicherungen abgeschlossen werden?
Der Abschluss der Zusatzversicherungen und Übertritte in den Kollektivvertrag sind generell bis zum 65. Altersjahr möglich.

8. Bis wann muss ich meine obligatorische Grundversicherung kündigen?
Der Kündigungstermin für einen Wechsel per 1. Januar 2025 ist der 29. November 2024. Die Kündigung muss bis zu diesem Datum innerhalb der Geschäftsöffnungszeiten beim aktuellen Versicherer eingegangen sein.

9. Wie kündige ich meine bestehende Zusatzversicherung und welche Fristen gelten?
Eine Reduktion oder Kündigung der Zusatzversicherung ist jeweils per Ende Jahr möglich. Die Kündigungsfristen betragen:
  • Bei gleichbleibender Prämie drei bis sechs Monate (Eintreffen der Kündigung beim aktuellen Versicherer am letzten Arbeitstag vor dem 30. September). Bitte beachten Sie Mehrjahresverträge. Sie können jederzeit eine Offerte bei SWICA verlangen und sich beraten lassen.
  • Bei einer Prämienerhöhung 30 Tage nach Erhalt der neuen Police für das Folgejahr. Die Kündigung muss in schriftlicher Form abgefasst sein.

10. Welche Versicherungslösungen bietet SWICA für Grenzgänger an?
SWICA bietet Grenzgängern attraktive Versicherungslösungen an. Für eine individuelle Beratung stehen die Kundenberater der Agentur Grenzgänger unter +41 61 270 62 62 zur Verfügung.

11. Kann ich im Roche-Kollektiv bleiben, wenn ich in Rente gehe?
Sie können weiterhin im Roche-Kollektiv bleiben. Der Deckungsumfang wird unverändert weitergeführt ohne erneute Gesundheitsprüfung. Der Kollektivrabatt kann jedoch unterschiedlich sein.

12. Profitiert mein/e Lebenspartner/in nach der Pensionierung weiterhin von den Kollektivvorteilen, wenn ich selbst noch arbeite?
Ausschlaggebend ist das Alter der bei Roche angestellten Person. Ist der/die Lebenspartner/in über 65, verbleibt sie im Kollektivvertrag, bis auch der Roche Mitarbeitende das ordentliche Rentenalter erreicht hat.

13. Kann mein/e Lebenspartner/in dem Kollektivvertrag beitreten, wenn er/sie das 65. Lebensjahr bereits überschritten hat, ich aber noch aktiv im Berufsleben bin?
Ja, ausschlaggebend ist das Alter der bei Roche angestellten Person. So kann auch der/die Lebenspartner/in über 65 dem Roche-Kollektiv beitreten und von den attraktiven Konditionen profitieren.

14. Kann ich im Roche-Kollektiv bleiben, wenn ich die Firma verlasse?
Dies ist nicht möglich. Bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses treten Sie ohne Gesundheitsprüfung in die Einzelversicherung bei SWICA ein. Die aktuelle Versicherungsdeckung wird unter Anrechnung der bisherigen Versicherungszeit vollumfänglich weitergeführt.

15. Wie kann ich mit SWICA in Kontakt treten?
  • Informationen zu Ihren Vorteilen und einen Online-Prämienrechner finden Sie online unter swica.ch/roche.
  • Für eine persönliche Beratung in der Agentur oder zuhause ist SWICA mit rund 50 Standorten schweizweit auch in Ihrer Nähe. Eine Übersicht über die SWICA-Standorte finden Sie auf www.swica.ch.
  • Telefonisch steht Ihnen SWICA unter +41 61 270 67 57 oder per E-Mail an roche@swica.ch zur Verfügung.