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Vereinfachter Übertritt in den SWICA-Kollektivvertrag per 1. Januar 2022

Es freut uns, dass Sie Interesse an einem Wechsel von Sanitas- in den SWICA-Kollektivvertrag haben. Gerne informieren wir Sie detailliert über unser Übertrittsangebot und welche Vorteile Sie bei SWICA erwarten.

Vereinbaren Sie am besten noch heute einen unverbindlichen Beratungstermin oder bestellen Sie eine Offerte. Es lohnt sich.

Unser Übertrittsangebot von Sanitas- in den SWICA-Kollektivvertrag per 1. Januar 2022

  • Das Angebot gilt für mediservice-Mitglieder, welche aktuell im Kollektivvertrag bei Sanitas versichert sind.
  • Der Übertritt ohne Gesundheitsprüfung erfolgt im Rahmen der bestehenden Versicherungsdeckung bei Sanitas.
  • Der Übertritt gilt für Eintritte bis spätestens 1. Januar 2022. Erfolgt die Kündigung bei Sanitas nach dem 30. September 2021, kann der Übertritt zu SWICA auf den 1. Januar 2023 verschoben werden. Voraussetzung dafür ist, dass der unterschriebene Versicherungsantrag bis spätestens am 31. Dezember 2021 bei SWICA eingetroffen ist.
  • Wird zeitgleich mit dem Übertritt eine Höherversicherung gegenüber der aktuellen Sanitas-Deckung beantragt, ist eine ordentliche Antragsprüfung fällig.
  • Bestehende Vorbehalte und Deckungsausschlüsse müssen deklariert werden und gelangen analog zur Anwendung.
  • Die Freizügigkeit gilt für Versicherte bis und mit Alter 63 (Jahrgang 1959 und jünger).
  • Für den Abschluss der KTI (Kapitalversicherung bei Tod oder Invalidität infolge Krankheit) ist in jedem Fall eine Gesundheitsprüfung nötig (keine Ausnahmemöglichkeit).

Wichtig: Für den Nachweis wird zwingend die aktuelle Police von Sanitas benötigt. Diese ist immer bei Einreichung eines Antrages den Unterlagen beizulegen.

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Die SWICA-Mitarbeitenden sind gerne für Sie da und freuen sich auf Ihre Kontaktaufnahme – telefonisch oder mittels dem nachfolgenden Kontaktformular.

Der telefonische Kundenservice steht Ihnen jederzeit zur Verfügung – auch nach den offiziellen Bürozeiten und am Wochenende.
Gratisnummer 7x24: 0800 80 90 80


«Andere» Krankenversicherung:
Teilnahmebedingungen
Der Teilnahmeschluss ist am 28. September 2023. Jeder Preis wird einmal verlost. Die Gewinner werden telefonisch oder schriftlich benachrichtigt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Über die Verlosung wird keine Korrespondenz geführt. Teilnahmeberechtigt sind alle volljährigen Personen mit Wohnsitz in der Schweiz. Pro Person ist nur eine Teilnahme zulässig. Die Gewinne können nicht bar ausbezahlt und nicht umgetauscht werden. Daten des Kochkurses je nach Verfügbarkeit, einlösbar bis Ende 2024. Falls Kategorie nicht mehr vorhanden, kann ein anderer Kochkurs aus dem Bereich «Gesundheit» ausgewählt werden. Die Daten werden zur Abwicklung des Gewinnspiels sowie zu Werbezwecken und Kontaktaufnahme verwendet. Die Verwendung der Daten kann jederzeit und ohne Angaben von Gründen unter folgendem Link widerrufen werden: www.swica.ch/datennutzung. Die Daten werden nur solange gespeichert, als dass der Zweck oder eine gesetzliche Grundlage die Aufbewahrung rechtfertigt. Während dieser Zeit ergreift SWICA alle technischen und organisatorischen Massnahmen, um die Daten vor widerrechtlicher und falscher Bearbeitung zu schützen. Die betroffene Person kann jederzeit von ihren zustehenden Rechten an den persönlichen Daten geltend machen. Nach Wegfall des Bearbeitungszweckes oder nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden die Daten datenschutzkonform gelöscht. Weitere Informationen zur Datenschutzpolitik von SWICA erhalten Sie unter www.swica.ch/datenschutz.

* Eingabe erforderlich

*Sparen Sie dank Kollektivvertrag und BENEVITA bis zu 25%

Attraktive Prämienrabatte dank Kollektivvertrag
Sie und Ihre im gleichen Haushalt wohnhaften Ehe-/Lebenspartner sowie Kinder erhalten dank der Partnerschaft zwischen A3 EPFL Alumni und SWICA 5% Prämienrabatt auf alle HOSPITA Spitalversicherungen (solange die Mitgliedschaft besteht, höchstens bis zum 65. Altersjahr).

Mit BENEVITA gesünder durch den Alltag – und noch mehr sparen
Dank Ihrem gesunden und aktiven Lebensstil profitieren Sie mit BENEVITA von bis zu 5% auf die Zusatzversicherung COMPLETA TOP und bis zu 15% Prämienrabatt auf alle HOSPITA Spitalversicherungen (die kumulierte Rabatthöhe aus dem Kollektivvertrag in Kombination mit dem BENEVITA Bonusprogramm ist bei den HOSPITA Spitalversicherungen auf total 30% Rabatt beschränkt).
Detaillierte Informationen zu BENEVITA und zu den Prämienrabatten finden Sie hier.

Ihre weiteren attraktiven SWICA-Vorteile

Wohnend im Ausland bei Swica versichert
Bei SWICA gilt Ihr Versicherungsschutz auch während eines Auslandsaufenthaltes von bis zu 36 Monaten.

Sitzender Mann mit Koffer
Notfallmässige Behandlungen im Ausland sind mit unserer Ergänzungsversicherung COMPLETA TOP weltweit gedeckt. Ebenso werden die Kosten für planbare Spitalbehandlungen ausserhalb der Schweiz durch unsere Versicherungslösung HOSPITA PRIVAT WELTWEIT zuverlässig übernommen.

trittsicher spazieren
Der SWICA-Abschlussaltertarif berücksichtigt die bisherige Versicherungszeit bei der Berechnung der Prämie und belohnt somit die Kundentreue. So schonen Sie auch im Alter Ihr Portemonnaie und profitieren dennoch von einem optimalen Versicherungsschutz.
Frau ernährt sich gesund
SWICA rechnet als einzige Krankenversicherung die Kostenbeteiligung ihrer Grundversicherung an die der SWICA-Zusatzversicherungen an, wodurch die maximale jährliche Kostenbeteiligung im Vergleich zu anderen Krankenversicherern grundsätzlich tiefer liegt.
Frau ernährt sich gesund
SWICA unterstützt über 100 Angebote und Kurse für Gesundheitsförderung und Prävention. In den Vorsorgearten Bewegung, Ernährung, Entspannung und Wohlbefinden (z.B. Fitness, Sportverbände, Tanzkurse, Ernährungsberatung, Achtsamkeitstraining, Bäder und Saunen) belohnt SWICA Ihr gesundes und präventives Verhalten mit attraktiven Beiträgen von bis zu 1'300 Franken pro Jahr.

SWICA unterstützt Sie aus der Zusatzversicherung COMPLETA FORTE mit 90% der Kosten, jedoch mit maximal 500 Franken pro Kalenderjahr (bis 300 Franken pro Vorsorgeart). Aus COMPLETA PRAEVENTA werden zusätzlich 50% der Kosten bis 500 Franken pro Jahr (bis 300 Franken pro Vorsorgeart) übernommen. Die Zusatzversicherung OPTIMA deckt 90% der darüberhinausgehenden Kosten, jedoch maximal 300 Franken pro Kalenderjahr. So können sich Präventionsbeiträge bis 1’300 Franken pro Jahr ergeben.
SWICA Kundenservice 7x24: Gerne beraten wir Sie persönlich. Bei Fragen zu Ihrem Versicherungsschutz steht Ihnen der telefonische Kundenservice rund um die Uhr zur Verfügung. Gratisnummer 0800 80 90 80

santé24 – Ihre Schweizer Telemedizin: Ihre persönlichen Gesundheitsfragen können Sie jederzeit mit einer Arztkollegin oder mit einem Arztkollegen von santé24 besprechen. Telefon +41 44 404 86 86.
Als Gesundheitspartner ist es SWICA wichtig, Sie in schwierigen Zeiten schnell, kompetent und vor allem persönlich zu unterstützen. Das Angebot reicht von der Begleitung durch erfahrene Care Manager bis hin zu einer zuverlässigen Kinderbetreuung oder Haushaltshilfe im Fall von Krankheit oder Unfall.

Professionelles Care Management: Bei Krankheit und Unfall erhalten Sie persönliche Unterstützung durch erfahrene Care Manager. Diese beraten und unterstützen Sie bei der Wahl der geeigneten Behandlung und entlasten Sie administrativ. Schweizweit sind über 85 SWICA Care Manager für die Kunden im Einsatz.

Persönlicher Betreuungsservice Home Nanny und Home Attendant: Während eines Spital- oder Kuraufenthalts ist für die persönliche Betreuung Ihres Kindes und des Haushalts gesorgt. SWICA-Versicherte erhalten durch die professionellen Services Home Nanny und Home Attendant Unterstützung.
Frau gemütlich sitzend mit Smartphone
Das Kundenportal mySWICA ermöglicht Ihnen, Rechnungen digital zu übermitteln und gibt Ihnen jederzeit den Überblick über Ihren Versicherungsschutz. Zudem können Sie via Mobile oder Computer dank der integrierten Mitteilungsfunktion unkompliziert mit dem Kundendienst kommunizieren. Anpassungen wie eine Adressänderung können Sie einfach und schnell selbst vornehmen.