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Social-Media-Wettbewerbe: Teilnahmebedingungen

Die SWICA Krankenversicherung AG (handelnd für alle Gesellschaften der SWICA Gesundheitsorganisation, nachfolgend «SWICA») veranstaltet regelmässig Wettbewerbe auf ihren Social-Media-Kanälen (Facebook, Instagram, Twitter, LinkedIn und Xing und ist für deren Durchführung verantwortlich. Diese Wettbewerbe stehen in keiner Verbindung zur jeweiligen Social-Media-Plattform und werden in keiner Weise von diesen gesponsert, unterstützt oder organisiert.

Wenn nicht anders vermerkt, beginnt der Wettbewerb mit der Veröffentlichung des Posts und endet am im Post genannten Datum um Mitternacht. Die zu gewinnenden Preise und die Regeln des jeweiligen Gewinnspiels (Zufallsauswahl, Jury, bester Kommentar, etc.) werden im jeweiligen Post genannt.

Teilnahmeberechtigt sind alle volljährigen Personen mit Wohnsitz in der Schweiz. SWICA-Mitarbeitende, Gewinnspielvereine sowie automatisierte Dienste und weitere professionalisierte/gewerbliche Teilnehmende sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Um am Wettbewerb teilzunehmen, sind die vorliegenden Teilnahmebedingungen zu akzeptieren.

Werden Missbrauch oder Verstösse gegen die Teilnahmebedingungen vermutet oder festgestellt oder liegen andere wichtige Gründe vor, behält sich SWICA ausdrücklich vor, Teilnehmer vom Wettbewerb auszuschliessen und allenfalls weitere rechtliche Schritte einzuleiten.

Die Gewinner werden via Privatnachricht über die jeweilige Social-Media-Plattform kontaktiert und gebeten, ihre Kontaktdaten per privater Nachricht oder per E-Mail bekanntzugeben. Es erfolgt keine Barauszahlung, der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Über die Verlosung wird – mit Ausnahme der Gewinner – keine Korrespondenz geführt. Preise, die nicht bis spätestens drei Monate nach Bekanntgabe des / der Gewinner durch den / die Gewinner bezogen werden, verfallen ersatzlos.

Durch die Teilnahme an einem Wettbewerb erklären sich die Teilnehmer einverstanden, dass sie im Fall eines Gewinns namentlich auf den Social-Media-Kanälen von SWICA (Facebook, Instagram, Twitter, LinkedIn und Xing) veröffentlicht werden. Jeder Teilnehmer bestätigt;

  1. keine Bilder hochzuladen / einzusenden, die gegen die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen und sozial üblichen Verhaltensnormen verstossen, d.h. insbesondere keine anstössigen, verletzenden, sexistischen oder rassistischen Werke hochzuladen / einzusenden;
  2. Werke nur mit ausdrücklicher Zustimmung aller allenfalls darin abgebildeten Person(en) hochzuladen / einzusenden;
  3. nur Werke hochzuladen, bei denen er über alle für die vorgesehene Nutzung nötigen Rechte (insbesondere Urheberrechte) verfügt;
  4. keine Werke hochzuladen / einzusenden, die offensichtliche Drittwerbung enthalten;

 
Der Teilnehmer erteilt SWICA das kostenlose, nicht-exklusive, unterlizenzierbare, zeitlich, geographisch und sachlich unbeschränkte Recht, die Werke online zu verwenden.

SWICA ist berechtigt, hochgeladene / eingesandte Bilder, die in ihrer Wahrnehmung gegen die Teilnahmebedingungen verstossen, ohne Begründung nicht hochzuladen oder hochgeladene Bilder zu löschen. Bei Wettbewerben, die auf Kommentaren basieren, ist SWICA berechtigt, Kommentare, die in Ihrer Wahrnehmung gegen die Teilnahmebedingungen verstossen, ohne Angabe von Gründen zu löschen.