SWICA schenkt Ihnen für jede erfolgreiche Empfehlung als Belohnung einen Gutschein im Wert von bis zu 100 Franken*. Für den Anspruch dieser Belohnung müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
In den folgenden Fällen besteht kein Anspruch auf die Empfehlungsbelohnung:
SWICA schuldet keine Sozialversicherungsabgaben. Die Abrechnung mit den verschiedenen Sozialversicherungen (insbesondere mit der Ausgleichskasse und der obligatorischen Unfallversicherung) ist einzig Sache der weiterempfehlenden Person. Jegliche Haftung für nicht geleistete oder nicht korrekt geleistete Sozialversicherungs- oder Steuerverpflichtungen der weiterempfehlenden Person werden von der SWICA abgelehnt.
Korrespondenz zu den Empfehlungsadressen kann SWICA aus technischen Gründen keine führen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Mehrwertsteuer ist in der Empfehlungsbelohnung enthalten.
Datenbearbeitung
Ihre Daten werden nur zum Zweck der Abwicklung der Empfehlungsbelohnung bearbeitet. Die Einverständniserklärung kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Verantwortlicher der Datenbearbeitung ist SWICA. Weitere Informationen zur Datenbearbeitung und den Ihnen zustehenden Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.