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Wettbewerb: 2 x 2 VIP-Tickets für das Spiel ZSC Lions – HC Davos


Erleben Sie das Spiel ZSC Lions gegen den HC Davos am 12. Januar 2024 als VIP-Gast im Business Club der Swiss Life Arena. Nach einem persönlichen Empfang durch SWICA und die ZSC Lions erhalten Sie mit einer Stadionführung einen einmaligen Blick hinter die Kulissen. Im exklusiven Ambiente des Players Clubs geniessen Sie ein 3-Gang-Menü und das Spiel verfolgen Sie auf der Haupttribüne mit bester Sicht auf das Eisfeld.

SWICA als offizieller Gesundheitspartner der ZSC Lions verlost 2 x 2 Tickets und wünscht den Gewinnerinnen sowie Gewinnern schon jetzt ein spannendes Spiel.

Logo des ZSC Lions     Logo des HC Davos


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Geniessen Sie im Business Club die aussergewöhnliche Atmosphäre und folgende Annehmlichkeiten:


  • Persönlicher Empfang durch SWICA und ZSC Lions
  • Stadionführung mit Blick hinter die Kulissen der Swiss Life Arena, der modernsten Sport- und Event-Arena der Schweiz
  • 3-Gang VIP-Menü im Players Club ab 17:45 Uhr (exkl. Getränke)
  • Beste Stadionplätze auf der Haupttribüne

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Teilnahmebedingungen
Der Teilnahmeschluss ist am 20. November 2024. Jeder Preis wird verlost. Die Gewinnerinnen und Gewinner werden telefonisch oder schriftlich per E-Mail benachrichtigt. Ist die Gewinnerin oder der Gewinner bis 72 Stunden vor dem ausgelosten Spiel der ZSC Lions nicht erreichbar, wird der Gewinn erneut verlost. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Über die Verlosung wird keine Korrespondenz geführt. Teilnahmeberechtigt sind alle volljährigen Personen mit Wohnsitz in der Schweiz. SWICA-Mitarbeitende sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Pro Person ist nur eine Teilnahme zulässig. Die Gewinne können nicht bar ausbezahlt und nicht umgetauscht werden. Die Daten werden zur Abwicklung des Gewinnspiels sowie zu Marketingzwecken (inklusive Kontaktaufnahme zur Versicherungsberatung) von SWICA verwendet. Die Verwendung der Daten kann jederzeit und ohne Angaben von Gründen unter folgendem Link widerrufen werden: www.swica.ch/datennutzung. Die Daten werden nur so lange gespeichert, als dass der Zweck oder eine gesetzliche Grundlage die Aufbewahrung rechtfertigt. Während dieser Zeit ergreift SWICA alle technischen und organisatorischen Massnahmen, um die Daten vor widerrechtlicher und falscher Bearbeitung zu schützen. Die betroffene Person kann jederzeit die ihr zustehenden Rechte an den persönlichen Daten geltend machen. Nach Wegfall des Bearbeitungszweckes oder nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden die Daten datenschutzkonform gelöscht. Weitere Informationen zur Datenschutzpolitik von SWICA erhalten Sie unter: www.swica.ch/datenschutz.

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