Schwangerschaftsabbruch: Kassensturz vom 21. Mai 2019
Der Kassensturz vertritt den Standpunkt, dass ein Schwangerschaftsabbruch eine Pflichtleistung der Grundversicherung darstellt, bei der keine Kostenbeteiligung für die Versicherten anfällt. Für SWICA entspricht eine Befreiung von der Kostenbeteiligung bei einem Schwangerschaftsabbruch nicht den gültigen Gesetzesvorschriften.
Winterthur, 22. Mai 2019