Am 7. Januar 2015 haben Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter der Gesundheitsorganisation SWICA und der Kaufmännische Verband einen neuen GAV unterzeichnet. Für Reto Dahinden, CEO von SWICA ist klar: «Die ausgezeichneten Werte, die wir regelmässig in Kundenzufriedenheitsumfragen erzielen, lassen sich nur mit zufriedenen Mitarbeitenden erreichen.»
So sieht denn der überarbeitete GAV auch eine Reihe von Verbesserungen für die Mitarbeitenden vor. Neu sind beispielsweise Mitarbeitende im Stundenlohn mit unbefristetem Arbeitsverhältnis Voll- und Teilzeitmitarbeitenden in jeder Hinsicht gleichgestellt. Flexible Arbeitszeitmodelle mit verbindlichen Eckwerten werden eingeführt und der Vaterschaftsurlaub auf zwei Wochen verdoppelt.
Als zentrale Aspekte nennt Urs Fischer, SWICA-Personalchef: «Mit dem revidierten GAV wollen wir für unsere Mitarbeitenden und potentielle neue Kolleginnen und Kollegen unsere Arbeitgeberattraktivität erhalten und weiter erhöhen. Im Weiteren bringt der GAV gemeinsam vereinbarte Spielregeln, die Klarheit schaffen und dadurch Missverständnissen vorbeugen. Dies erhöht unsere Effizienz und verhindert Reibungsverluste.»
«Wir freuen uns, dass SWICA als einzige schweizweit tätige Krankenversicherung mit einem nationalen GAV diesen konsequent modernisiert hat. So sind nun alle Mitarbeitenden unabhängig von Alter oder Lebensform diskussionslos gleichgestellt. SWICA bietet damit ihren Mitarbeitenden ein attraktives Gesamtpaket», sagt Karin Oberlin, Leiterin Sozialpartnerschaft, die den Kaufmännischen Verband an den Verhandlungen mit SWICA vertrat.
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Der neue GAV wurde am 7. Januar 2015 von den Vertretern des Kaufmännischen Verbands und den Vertretern der SWICA-Geschäftsleitung offiziell unterzeichnet (v.l.n.r.: Urs Fischer, Reto Dahinden, Peter Kyburz, CEO Kaufmännischer Verband Schweiz, Karin Oberlin)