
FAQ Tarif 590
A – Allgemeine Fragen
Pro Therapeut bzw. Patient ist eine Rechnung zu erstellen. Sollten mehrere Therapeuten den gleichen Patienten behandeln, so muss pro Therapeut eine separate Rechnung erstellt werden.
B – Fragen zur Handhabung und zur technischen Anwendung des Rechnungsformulars
Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen dringend die Nutzung einer Praxissoftware, so dass Sie spätestens per 1. April 2018 auf den Rechnungsstandard mit Tarif 590 umgestellt haben. Mittlerweile stehen über 60 Anbieter mit einer Praxislösung bereit – von Gratisversionen bis zu ausgereiften Profianwendungen. Eine Liste der Softwareanbieter finden Sie auf der Webseite Ihrer Berufsorganisation und der Versicherer. Von einigen Berufsorganisationen wird eine Vergleichsliste der Softwarelösungen angeboten – wenden Sie sich dafür an Ihren Fachverband.
Die Nutzung einer Software hat den entscheidenden Vorteil, dass Sie von Drittanbietern (z.B. Adobe) unabhängig sind. Zudem werden Tarifstrukturen automatisch aktualisiert und oft sind weiterführende Funktionalitäten enthalten, die für den professionellen Alltag eines Therapeuten wichtig sind.
Wenn Sie Ihren Klienten gerne Ihr Logo oder ergänzende Information mitgeben möchten, können Sie dies mit einem praxiseigenen Deckblatt vornehmen. Verschiedene Softwares bieten auch die Möglichkeit eines individuellen Deckblatts.
Sofern Sie nicht oder nicht mehr registriert sind, sind Sie nicht im Besitz einer gültigen ZSR-Nr., die zur Abrechnung mit dem Rechnungsformular zwingend notwendig ist.
Wenn die Identifikationsnummer sich nicht automatisch ändert, kann eine neue Nummer generiert werden, indem Sie den Button «n» gleich neben der Identifikationsnummer anklicken.
TIPP: Über den Befehl «Drucken» öffnet sich das Menufenster «Drucken».
Unter Windows: im Menupunkt «Drucker» können Sie als Drucker den «PDF-Creator» oder den Windowseigenen «Microsoft Print to PDF» anwählen, den Ausdruck elektronisch als PDF speichern und anschliessend auf Papier drucken.
Unter MAC: Im Menupunkt «Drucken» können Sie als Drucker «CUPS-PDF» (bis OSX10.9) oder «PDFwriter for MAC» (ab OS X 10.10) anwählen, den Ausdruck elektronisch als PDF speichern und anschliessend auf Papier ausdrucken. Falls der PDF-Drucker nicht vorinstalliert ist, können sie diesen kostenlos aus dem Netz runterladen.
Für den Speichervorgang beachten sie bitte B13.
WICHTIG: Verschicken Sie Ihren Patienten nie das heruntergeladene Rechnungsformular, mit dem Sie die Rechnungen erstellen, sondern nur den gespeicherten «PDF-Druck». Sie erkennen den Unterschied z.B. anhand der Dateigrösse (PDF-Druck ist wenige Kilobyte gross und das heruntergeladene Rechnungsformular ist über 1 Megabyte gross) oder dass der PDF-Ausdruck nicht verändert werden kann.
Wird die Mehrwertsteuer ausgewählt, ist der MWST.-Anteil bereits pro Zeile eingerechnet und ist somit im Totalbetrag der Rechnung bereits enthalten. Der ausgewiesene MWST.-Betrag entspricht also bei Behandlungen 7.7% vom Rechnungsbetrag und wird nicht zusätzlich addiert. MWST.-pflichtige Therapeuten müssen daher bei der Festsetzung Ihres 5-Minuten Preises die MWST. bereits mit einrechnen.
Auf der zweiten Seite («Rückforderungsbeleg, Exemplar für Versicherer») finden Sie die Zusammenfassung des ausgewiesenen MWST-Betrages.
C – Fragen zum Tarif und zur Abrechnung von Leistungen
Für Tarifpositionen bzw. therapiebezogene Leistungen, die nicht im Tarif 590 oder einem anderen offiziellen Tarif abgebildet sind, können Sie den Tarif 999 verwenden und Ihren eigenen Text hinzufügen.
Sie rechnen Ihren Anamneseaufwand ab, wie Sie es sich gewohnt sind (Tarifziffer ihrer Methode oder Fachrichtung, eventuell auch Tarifziffer 1200).
Wenn sich der Umfang dieser Anamnese in einem adäquaten Rahmen bewegt (Richtwert je nach Methode und Krankenversicherer 30 Minuten, vereinzelt 1 Stunde oder länger) wird diese Leistung durch die Versicherer des Versichererteams Komplementärmedizin vergütet.
Sobald die Anamnese methoden- oder fachrichtungsspezifische Aspekte und Angaben beinhal-tet, ist die Tarifziffer der entsprechenden Methode oder Fachrichtung zu verwenden.
Das Aktenstudium oder Besprechungen, die in Zusammenhang mit der Erstellung von Berich-ten stehen, können nicht unter dieser Ziffer abgerechnet werden.
D – Spezifische Fragen einzelner Berufsgruppen
Sämtliche Arzneimittel der Komplementärmedizin im VVG werden unter der Tarifposition 1310 nach folgender Regel erfasst:
«Produktname bzw. Verwendungszweck, Hersteller, Menge (z.B. Packungsgrösse) und die Darreichungsform», zum Beispiel «UMCKALOABO Lösung, Schwabe, 50 ml» bzw. «Phytotherapeutika Husten, Hänseler, 50 ml»
Diese Regelung gilt auch für kantonal registrierte Heilmittel, Hausspezialitäten, Mischungen der TCM oder Ayurveda oder AdHoc hergestellte Arzneimittel.
Sofern Sie bei einem Patienten das Arzneimittel der klassischen Homöopathie aus medizinischen Gründen nicht nennen können, schreiben Sie bitte «Homöopathikum, Potenz, Hersteller, Menge und die Darreichungsform (z.B. 1 Dosis)», siehe Beispiel
Ihre Registrierung dient den Versicherern primär zur Prüfung, ob Sie für die entsprechende Therapie qualifiziert und anerkannt sind.
Als registrierte Therapeutin der Methodengruppe 131, Untermethode 221, stehen Ihnen im Tarif 590 folgende Tarifpositionen zur Verfügung: 1062 Klassische Massage, pro 5 Min., 1052 Fussreflexzonen-Therapie pro 5 Min., 1134 Reflexzonentherapie, pro 5 Min., 1033 Colon-Massage, pro 5 Min., 1073 Muskelreflexzonenmassage, pro 5 Min.
Die Position 1208 «Arzneimitteltherapie, pro 5 Minuten» ist eine Sammelposition für verschiedene Arzneimittelanwendungen, die ausschliesslich für Naturheilpraktiker mit eidg. Diplom zur Verfügung steht (komplementärmedizinische Arzneimitteltherapie (Therapie, Verordnung, Mittelwahl), wie Phytotherapie, funktionelle Homöopathie, Bachblüten, Spagyrik, Biochemie nach Schüssler, etc.).
Falls Sie kein eidg. Diplom haben und z.B. Phytotherapie anwenden, steht Ihnen die Tarifziffer 1085 «Phytotherapie, pro 5 Minuten» zur Verfügung.
Die Position 1205 «Ausleitende Verfahren, pro 5 Minuten» beinhaltet alle klassischen ausleitenden Verfahren, darunter fallen auch z.B. Schröpfen oder Baunscheidtieren. Weitere Beispiele finden Sie im Tarif 590 in der Spalte «Beschreibung». Den Tarif können Sie im PDF-Rechnungsformular öffnen, wenn Sie auf den Button «Tarif» klicken.
In der korrekten Handhabung der Positionen unterstützt Sie auch Ihr Fachverband bzw. die Berufsorganisationen.
Sämtliche Laborleistungen der Komplementärmedizin im VVG werden unter der Tarifposition 1302 nach folgender Regel erfasst:
«ZSR-Nr. oder Name und Ort durchführendes Labor, Ausgangsmaterial, durchgeführte Untersuchung» Zum Beispiel "ZSR-Nr. XY, Stuhl, Transglutaminase-AK"
Wenn Sie nicht im Besitz eines eidg. Diploms für Naturheilpraktiker/in oder Inhaber/in des Zertifikats OdA AM sind, verwenden Sie die Tarifziffern für die Einzeltherapieformen, z.B. Tarifziffer 1022 für Bachblüten-Therapie, Tarifziffer 1085 für Phytotherapie, etc.
Wenn Sie aufgrund der homöopathischen Fachrichtungskompetenzen ein Phytotherapeutikum ver-ordnen, rechnen sie die Behandlung unter der Tarifziffer 1127 ab, das Phytotherapeutikum unter der Tarifziffer 1310 mit den entsprechenden Angaben gemäss FAQ Frage/Antwort D 01 (Produktname bzw. Verwendungszweck, Hersteller, Menge (z.B. Packungsgrösse) und die Darreichungsform.
Wenn Sie nicht im Besitze des eidg. Diploms für Naturheilpraktiker/Zertifikats OdA AM sind, verwen-den Sie die Tarifziffer 1085 für phytotherapeutische Leistungen. Für die Verrechnung der Phytothe-rapeutika verwenden Sie Tarifziffer 1310, die Tarifziffer 1208 steht Ihnen nicht zur Verfügung.