Verordnung tritt in Kraft
Schneller und vereinfachter Zugang zur Psychotherapie

Ab 1. Juli 2022 übernimmt die Grundversicherung Leistungen für die psychologische Psychotherapie bei selbständigen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Der Bund will Menschen mit psychischen Problemen damit den Zugang zu einer psychologischen Therapie erleichtern.

Die Corona-Pandemie hat den Menschen in der Schweiz zugesetzt. Die Anfrage nach psychologischer Hilfe hat stark zugenommen, bei der Behandlung für psychisch kranke Minderjährige gibt es gar monatelange Wartelisten. Am 1. Juli 2022 tritt nun eine Verordnung des Bundesrats in Kraft, die in der aktuellen Situation erst recht für Abhilfe sorgen soll.

Mit dem «Anordnungsmodell» können neu auch selbständige Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ihre Dienste über die Grundversicherung abrechnen. Bisher wurden die Kosten nur übernommen, wenn die Therapie von einer Psychiaterin, einem Psychiater oder von einer bei ihnen angestellten Psychologin, einem Psychologen durchgeführt wurde. Therapien bei selbständigen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mussten die Hilfesuchenden selber übernehmen. Und das konnten oder wollten nicht alle Betroffenen zahlen.

Für Birgit Schmid, Verantwortliche Fachbereich Psychologie bei santé24, ist die Verordnung deshalb ein wichtiger Schritt: «Hilfesuchenden wird damit der Zugang zu einer qualitätsgeprüften, bezahlbaren psychotherapeutischen Behandlung erleichtert.»

Ärztliche Anordnung erforderlich

Unter folgenden Voraussetzungen übernimmt die Grundversicherung neu die Kosten, die durch die Behandlung einer selbständigen Psychotherapeutin, eines selbständigen Psychotherapeuten anfallen:

  • Eine Hausärztin, ein Hausarzt oder eine Psychiaterin, ein Psychiater stellen eine Überweisung aus
  • Die selbständige Psychotherapeutin, der selbständige Psychotherapeut verfügt über eine Anerkennung zur Abrechnung in der Grundversicherung

 

Nach der fachärztlichen Überweisung können Hilfesuchende ihre psychologische Therapeutin oder ihren Therapeuten frei wählen.

Weiterbildung unerlässlich

Welche selbständigen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sind aber im Besitz der erforderlichen Anerkennung? «Dafür müssen sie unter anderem eine anerkannte Weiterbildung im Bereich der Psychotherapie mitbringen», erklärt Christine Hug, Verantwortliche Fachbereich Therapien bei SWICA.

Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten brauchen zudem mindestens drei Jahre psychotherapeutische Erfahrung und müssen ihren Beruf selbständig und auf eigene Rechnung ausüben. Um sicherzustellen, dass die Leistungen auch von der Grundversicherung übernommen werden, «sollten sich die Hilfesuchenden vor einer Behandlung direkt bei der Psychotherapeutin oder dem Psychotherapeuten ihrer Wahl über deren Anerkennung informieren», rät Christine Hug.

Weitere Informationen

30.06.2022

Psychotherapie, Psychologie, Psychiatrie

Die Unterschiede

Psychologische Psychotherapeutin oder Psychotherapeut zu werden, erfordert ein Masterstudium in Psychologie. Das ist die Wissenschaft der psychologischen Vorgänge vom Erleben und Verhalten von Menschen. Zusätzlich müssen psychologisch Therapierende eine umfassende Therapieausbildung durchlaufen. Sie arbeiten mittels psychotherapeutischen Gesprächen und Methoden mit ihren Klientinnen und Klienten.

Psychiaterinnen und Psychiater haben Medizin studiert und sich dabei mit Funktionsweise und Erkrankungen des menschlichen Körpers beschäftigt. Zusätzlich haben sie eine fachärztliche Ausbildung für Psychiatrie und Psychotherapie absolviert. Sie arbeiten mit therapeutischen Gesprächen und dürfen überdies Medikamente verschreiben, Klientinnen und Klienten körperlich untersuchen und sie in Kliniken überweisen.

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