Alternative zur Schulmedizin
Komplementär­medizin – wer zahlt was?

TCM, Homöopathie, Akupunktur – Alternativen zur Schulmedizin sind beliebt. Doch wie findet man die richtige komplementärmedizinische Therapie? Und werden die Kosten von der Grund- oder Zusatzversicherung übernommen?

Das Komplementärmedizin-Angebot in der Schweiz ist breit und immer mehr Menschen machen von der Möglichkeit Gebrauch, schulmedizinische Leistungen mit natürlichen Verfahren und Heilmitteln zu ergänzen oder zu ersetzen. Die geeignete Therapieform für die spezifischen Beschwerden zu finden, ist jedoch nicht immer einfach. 

«Grundsätzlich ist sicher die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt eine gute Anlaufstelle, um das Thema zu besprechen», erklärt Silke Schmitt Oggier, Chefärztin beim telemedizinischen Anbieter santé24. Falls man sich noch nicht in Behandlung befindet, ist es aber nicht zwingend nötig, einen Arzttermin zu vereinbaren. Auch Apotheken oder andere Gesundheitsfachpersonen können beraten. «Wichtig ist in jedem Fall, dass einem die Therapieart zusagt und man sich vorstellen kann, sich darauf einzulassen. Danach gilt es, eine Ärztin oder einen Arzt mit entsprechender Zusatzausbildung oder eine gut ausgebildete Therapeutin bzw. einen Therapeuten zu finden, der oder dem die komplementärmedizinischen Grenzen bekannt sind.» 

Was zahlt die Grundversicherung?

Ein Kriterium während der Suche ist auch, ob die Kosten durch die Krankenversicherung gedeckt sind. Seit 2012 übernimmt die Grundversicherung die Auslagen für fünf alternative Therapieformen: 

  • Akupunktur
  • Anthroposophische Medizin
  • Homöopathie
  • Phytotherapie
  • Traditionelle chinesische Medizin

Voraussetzung für eine Kostenübernahme ist, dass die Behandlung von einer ausgebildeten Ärztin oder einem ausgebildeten Arzt durchgeführt wird. Sie müssen zudem über einen Fähigkeitsausweis für alternative Methoden verfügen.

Unterstützung durch Zusatzversicherung

Bezahlt die Grundversicherung nicht, springt allenfalls die Zusatzversicherung ein. Das ist je nach Krankenversicherung und Zusatzversicherungs-Deckung unterschiedlich. Die meisten verlangen einen gewissen Qualitätsstandard, dazu gehört die Eintragung bei einer Registrierungsstelle. Dabei handelt es sich zum Beispiel um die Schweizerische Stiftung für Komplementärmedizin (Asca) oder das Erfahrungsmedizinische Register EMR. 

SWICA unterstützt ein umfassendes Angebot an Therapiemethoden und anerkennt qualifizierte Therapeutinnen bzw. Therapeuten. Die Gesundheitsorganisation steht für die Verbindung von Schul- und Komplementärmedizin ein. Deshalb beteiligt sie sich aus den Zusatzversicherungen COMPLETA TOP, COMPLETA FORTE und OPTIMA an den Kosten der komplementärmedizinischen Behandlung (abzüglich der Kostenbeteiligung), wenn die Therapie einer von SWICA anerkannten Methode entspricht und von einer SWICA-anerkannten Therapeutin oder einem SWICA-anerkannten Therapeuten durchgeführt wird. 

Zudem bietet santé24 eine Phytotherapie-Sprechstunde an. SWICA-Versicherte, die sich in diesem Bereich beraten lassen möchten, können einen kostenlosen Termin mit dem santé24-Apotheker vereinbaren.

Einfache Suche mit SWICA-Therapeutenverzeichnis

Im SWICA-Therapeutenverzeichnis ist einfach ersichtlich, welche Therapeutinnen und Therapeuten für welche Therapiemethoden anerkannt sind. Dort lässt sich bei vielen Anbietern auch direkt online ein Termin buchen. 

Vor der Therapie sollte aber auf jeden Fall abgeklärt werden, welche Kosten übernommen werden, da dies von der Zusatzversicherung abhängt. Auch sollte geklärt werden, ob die Kosten für allfällige Medikamente gedeckt sind. Denn falls die Behandlung über die Grundversicherung abgerechnet wird, werden nur Heilmittel gemäss der Spezialitäten- oder der Arzneimittelliste übernommen.

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