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Integration der Grund­versi­che­rungen von PROVITA in SWICA

SWICA integriert per 1. Januar 2024 die bisher eigenständige Tochtergesellschaft PROVITA Gesundheitsversicherung AG in die SWICA Krankenversicherung AG. Die SWICA Krankenversicherung AG übernimmt alle Rechten und Pflichten der PROVITA Gesundheitsversicherung AG.

Was ändert sich für Versicherte von SWICA und PROVITA?

Ab 1. Januar 2024 sind PROVITA-Versicherte mit einer identischen Grundversicherung bei der SWICA Krankenversicherung AG versichert, mit den gleichen Leistungen gemäss Ihrem bisherigen Grundversicherungsmodell. Eine neue Versicherungskarte wird bis spätestens Ende Dezember 2023 zugeschickt. Für SWICA-Versicherte ändert sich nichts. Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und Zusatzbedingungen der SWICA Krankenversicherung AG finden Sie hier.

Häufige Fragen für PROVITA-Versicherte

Nachdem SWICA auf den 1. Januar 2023 die Konzern-Organisation vereinfacht hat, wird nun in einem weiteren Schritt die bisher eigenständige Tochtergesellschaft PROVITA Gesundheitsversicherung AG in die SWICA Krankenversicherung AG integriert. Diese Integration wird per 1. Januar 2024 stattfinden und nicht nur die Prozesse vereinfachen, sondern auch den Verwaltungsaufwand reduzieren.
Mit Ausnahme des Versicherungsträgers (SWICA statt PROVITA) ändert sich nichts für Sie. Ab Januar 2024 sind Sie mit einer identischen Grundversicherung bei SWICA versichert. Die Allgemeinen Versicherungsbestimmungen und Zusatzbedingungen der SWICA Krankenversicherung AG finden Sie hier.
Die Integration betrifft nur die Grundversicherung.
Kunden, die einem Wechsel von PROVITA zu SWICA zustimmen, müssen nichts unternehmen.
Versicherte, die nicht von PROVITA zu SWICA wechseln möchten, können ihre Grundversicherung wie üblich bis 30. November 2023 kündigen.
Grundsätzlich ändern sich die Prämien jedes Jahr auf der Basis der erwarteten Leistungsentwicklung. Die Integration führt zwei Grundversicherungsanbieter zusammen, was Prämienschwankungen reduziert. Je nach Prämienregion, Versicherungsmodell und Franchise kann es jedoch im Rahmen der Zusammenlegung einmalig zu grösseren Anpassungen kommen.

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