Teilnahmebedingungen
SWICA schenkt für jede Empfehlungsadresse eine Prämie von CHF 100.–. Für den Anspruch auf eine Empfehlungsprämie müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Teilnahmeberechtigt für die Empfehlungsprämie «Freunde werben» sind natürliche Personen mit Wohnsitz in der Schweiz oder in Deutschland (Firmenkunden / juristische Personen ausgeschlossen).
- SWICA schenkt die Empfehlungsprämie von CHF 100.–, wenn der Neukunde mindestens eine gesetzliche Grundversicherung und die Zusatzversicherung COMPLETA TOP und HOSPITA bei SWICA abschliesst.
- Die Auszahlung erfolgt auf ein Post- oder Bankkonto in der Schweiz.
In folgenden Fällen besteht kein Anspruch auf die Empfehlungsprämie:
- Die vermittelnde Person, die SWICA die Adresse empfiehlt, hat das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet.
- Neugeborene, die von ihren Eltern angemeldet werden.
- Die vermittelnde Person vermittelt sich selbst und/oder die im gleichen Haushalt lebenden Familienangehörigen (z.B. Ehepartner, Kinder etc.). Ausnahme: Bestandskunden erhalten für die Vermittlung von Familienangehörigen eine Empfehlungsprämie.
- Keine Empfehlungsbelohnung für SWICA-Vetriebsmitarbeitende bzw. SWICA-Mitarbeitende mit einer Vertriebspartnernummer (und deren Familienangehörige) und Broker / Vermittler (und deren Mitarbeitende resp. Familienangehörige), welche in der Schweiz tätig sind sowie Broker / Vermittler (und deren Mitarbeitende resp. Familienangehörige), die nach deutschem Recht gewerbsmässig Vermittlungstätigkeiten vornehmen.
- Keine Empfehlungsprämie für Kollektivpartner mit einer vertraglichen Entschädigungsregelung.
- Bereits erfolgte Versicherungsabschlüsse, die im Nachhinein als Empfehlung gemeldet werden.
- Die Zusatzversicherungen werden abgelehnt.
- Keine Empfehlungsprämie bei Aufnahmen mit Spezialbedingungen (z.B. Libre Passage, Ausnahmen).
- Korrespondenz zu den Empfehlungsadressen können wir aus technischen Gründen keine führen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Mehrwertsteuer ist in der Empfehlungsprämie enthalten.