In der Schweiz sind drei Insektenarten als Lebensmittel zugelassen: Der Mehlwurm, die Grille und die europäische Wanderheuschrecke. Diese dürfen als ganze Tiere, zerkleinert oder gemahlen verkauft werden. Bevor Insekten auf den Markt kommen, müssen Sie tiefgefroren und zusätzlich einer Hitzebehandlung oder einem anderen Verfahren, das Keime tötet, unterzogen werden. Damit wird sichergestellt, dass die Insekten keine schädlichen Keime enthalten.
Mit dem Verkauf von Insekten als Lebensmittel nimmt die Schweiz eine Vorreiterrolle in Europa ein. In der EU sind Insekten bisher nicht für den Verkauf als Lebensmittel zugelassen. Anders sieht das in Asien, Afrika und Lateinamerika aus. Dort werden Insekten seit eh und je gegessen. Und das nicht nur aus Not, sondern weil sie gut schmecken und zudem nahrhaft sind.