Auch für E-Trottis gelten Regeln

Auch für E-Trottis gelten Regeln

Seit einiger Zeit gibt es E-Trottinette nun schon in den Schweizer Städten. Die trendigen Kickboards stehen für alle im öffentlichen Raum zum Losfahren bereit. Doch wo darf man mit den Trottis überhaupt fahren und was ist dabei zu beachten? All das erfahren Sie im Gesundheitstipp.
Weltweit boomen sogenannte Sharing-Angebote oder Verleihsysteme für Velos, Trottinette, Scooter und Segways – in Schweizer Städten ebenso. Dass E-Trottinette hierzulande voll im Trend liegen, sieht man daran, dass sie in urbanen Gebieten fast an jeder Ecke bereit stehen und zum Fahren einladen. Damit man sich und seine Mitmenschen jedoch nicht verletzt, sollten einige Regeln eingehalten werden.

Verhaltensregeln

Grundsätzlich gelten für E-Trottis dieselben (Verkehrs-)Regeln wie für Velos. Das Fahren auf dem Velostreifen (falls vorhanden) ist obligatorisch. Das bedeutet: Das Fortbewegen auf dem Trottoir oder einem Fussweg ist verboten und kann gegebenenfalls gebüsst werden. Vom Touring Club Schweiz und der Beratungsstelle für Unfallverhütung bfu wird zudem das Tragen von Schutzausrüstung empfohlen. Eine gesetzliche Helmtragepflicht besteht jedoch (noch) nicht.

Die Stadtpolizei Winterthur hat auf ihrer Webseite zudem ein kurzes Erklärvideo zum Thema Verhaltensregeln veröffentlicht, welches die wichtigsten Punkte erläutert.

Wie funktioniert das Sharing-System?

Die Elektrofahrzeuge sind in der Regel im ganzen öffentlichen Stadtgebiet verteilt und können von jedem (Ausnahmen siehe Abschnitt «Wer ist berechtigt, ein E-Trotti zu fahren?») benutzt werden. Um auf ein E-Trottinett zugreifen zu können, benötigt man in erster Linie die App des jeweiligen Anbieters sowie eine Kreditkarte. Ist die App auf dem eigenen Smartphone installiert und die Kreditkarte erfolgreich hinterlegt, können die umliegenden E-Trottis lokalisiert werden. Hat man das Trottinett erst einmal gefunden, steht dem Fahrvergnügen nichts mehr im Weg. Die jeweilige App erklärt dem Fahrer vor dem Start, wie er das Fahrzeug freischalten muss.

Nach Beendigung der Fahrt sollte man das E-Trottinett an einem sicheren und gut erreichbaren Ort abstellen. Also weder mitten auf der Strasse noch auf dem Trottoir. So ist gewährleistet, dass auch der nächste Benutzer das Fahrzeug ohne Sicherheitsbedenken verwenden kann. Die Trottinett-Miete wird anschliessend direkt via App und Kreditkarte verrechnet.

Wer ist berechtigt, ein E-Trotti zu fahren?

Personen, die über 16 Jahre alt sind, dürfen die E-Trottis ohne bestimmten Führerausweis verwenden. Anders sieht es für Jugendliche ab 14 bis 16 Jahren aus. Sie müssen im Besitz eines Führerausweises der Kategorie M (Mofa) sein.


04.08.2021
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