Klettern ist der ideale Sport, um im Alltag aktiv und fit zu bleiben. Deshalb unterstützt Sie SWICA mit Kletterbeiträgen von bis zu 900 Franken pro Jahr SWICA unterstützt Sie aus der Zusatzversicherung Completa Forte mit 90% der Kosten, jedoch mit maximal 300 Franken pro Kalenderjahr. Aus Praevita werden zusätzlich 50% der Kosten bis 300 Franken pro Jahr übernommen. Die Zusatzversicherung Optima deckt 90% der darüberhinausgehenden Kosten, jedoch maximal 300 Franken pro Kalenderjahr. So können sich Präventionsbeiträge bis 900 Franken pro Jahr ergeben.. Darüber hinaus verlosen wir vier Jahresmitgliedschaften unter allen von SWICA anerkannten Kletteranlagen.
Machen Sie jetzt mit und sichern Sie sich mit etwas Glück Ihr nächstes Kletterabo!
Beantworten Sie die Wettbewerbsfrage und geben Sie den Namen Ihrer Kletteranlage am Ende des Formulars ein. Vielen Dank.
Teilnahmebedingungen
Der Teilnahmeschluss für die erste Verlosung von 2 Kletterabos ist am 9. August 2026 und für die zweite Verlosung von 2 Kletterabos am 19. Dezember 2026. Die Kletterhalle muss dem VSBK angehören und eine Zusammenarbeit mit SWICA eingegangen sein. Die Jahresmitgliedschaft wird bis maximal 1'000 Franken unterstützt. Es erfolgt keine Barauszahlung. Die Gewinnerinnen und Gewinner werden per Telefon oder schriftlich per Post oder E-Mail benachrichtigt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Über die Verlosung wird keine Korrespondenz geführt. Teilnahmeberechtigt sind alle volljährigen Personen mit Wohnsitz in der Schweiz. Mitarbeitende von SWICA sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Die Daten können mit bereits bei SWICA vorhandenen Kontakt-/Stamm- und Marketing-Daten zusammengeführt und zur Abwicklung des Gewinnspiels sowie zu Marketingzwecken (inklusive Kontaktaufnahme zur Versicherungsberatung) von SWICA verwendet werden. Die Verwendung der Daten zu den genannten Zwecken kann jederzeit und ohne Angaben von Gründen unter folgendem Link widerrufen werden: www.swica.ch/datennutzung. Die Daten werden nur solange gespeichert, als dass der Zweck oder eine gesetzliche Grundlage die Aufbewahrung rechtfertigt. Nach Wegfall des Bearbeitungszweckes oder nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden die Daten datenschutzkonform gelöscht. Während dieser Zeit ergreift SWICA alle technischen und organisatorischen Massnahmen, um die Daten vor widerrechtlicher und falscher Bearbeitung zu schützen. Die betroffene Person kann jederzeit die ihr zustehenden Rechte an den persönlichen Daten geltend machen. Weitere Informationen zur Datenschutzpolitik von SWICA erhalten Sie unter: www.swica.ch/datenschutz.
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