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Vereinfachter Übertritt in den SWICA-Kollektivvertrag per 1. Januar 2027

Es freut uns, dass Sie Interesse an einem Wechsel vom Visana- in den SWICA-Kollektivvertrag haben. Gerne informieren wir Sie über unser Übertritts­angebot und welche Vorteile Sie bei SWICA erwarten.

Vereinbaren Sie am besten noch heute einen unverbindlichen Beratungstermin oder bestellen Sie eine Offerte. Es lohnt sich.

Unser Übertrittsangebot von Visana- in den SWICA-Kollektivvertrag per 1. Januar 2027

  • Das Angebot gilt für mediservice-Mitglieder, welche aktuell im Kollektivvertrag bei Visana versichert sind.
  • Der Übertritt ohne Gesundheitsprüfung erfolgt im Rahmen der bestehenden Versicherungsdeckung bei Visana.
  • Der Übertritt gilt für Eintritte bis spätestens 1. Januar 2027. Erfolgt die Kündigung bei Visana nach dem 30. September 2026, kann der Übertritt zu SWICA auf den 1. Januar 2028 verschoben werden. Voraussetzung dafür ist, dass der unterschriebene Versicherungsantrag bis spätestens am 31. Dezember 2026 bei SWICA eingetroffen ist.
  • Wird zeitgleich mit dem Übertritt eine Höherversicherung gegenüber der aktuellen Visana-Deckung beantragt, ist eine ordentliche Antragsprüfung fällig.
  • Bestehende Vorbehalte und Deckungsausschlüsse müssen deklariert werden und gelangen analog zur Anwendung.
  • Die Freizügigkeit gilt für Versicherte bis und mit Alter 60 (Jahrgang 1967 und jünger).
  • Für den Abschluss der KTI (Kapitalversicherung bei Tod oder Invalidität infolge Krankheit) ist in jedem Fall eine Gesundheitsprüfung nötig (keine Ausnahmemöglichkeit).
  • Wichtig: Für den Nachweis wird zwingend die aktuelle Police von Visana benötigt. Diese ist bei Einreichung eines Antrages immer den Unterlagen beizulegen.

Ihre SWICA-Vorteile

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