Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen von BENEVITA

 

Einwilligungserklärung

Ich habe die Nutzungsbestimmungen gelesen und bin mit den zu bearbeitenden Daten und die damit verbundenen Zwecke einverstanden. Mit meiner Zustimmung bestätige ich ferner, dass ich über 18 Jahre alt bin.

 

Nutzungsbestimmungen

 

1. Allgemeine Bestimmungen

 

1.1 GELTUNGSBEREICH

Die SWICA Gesundheitsorganisation (SWICA-Gruppe, bestehend aus der SWICA Krankenversicherung AG, der SWICA Versicherungen AG, der PROVITA Gesundheitsversicherung AG, sowie der SWICA Management AG – nachfolgend SWICA) setzt sich für ein transparentes Verhältnis zwischen ihr und ihren Anspruchsgruppen ein. Die vorliegenden Nutzungsbestimmungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Nutzer und SWICA in Bezug auf die Nutzung der BENEVITA-Applikation (nachfolgend BENEVITA). Das Angebot richtet sich an Personen mit Wohnsitz der Schweiz ab 18 Jahren (nachfolgend Nutzer), welche ihre Gesundheit aktiv fördern wollen.
Für zusätzliche Services, wie bspw. das SWICA BENEVITA Bonusprogramm (nachfolgend Bonusprogramm), gelten die SWICA BENEVITA Bonusprogramm Teilnahmebedingungen (nachfolgend Teilnahmebedingungen) zum Bonusprogramm zusätzlich. Zu diesen Nutzungsbestimmungen anwendbar sind ferner die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Online Services (nachfolgend AGB Online-Services), welche hier abrufbar sind. Hinsichtlich der Datenbearbeitung gelten primär diese Nutzungsbestimmungen und sekundär die Datenschutzerklärung von SWICA (nachfolgende Datenschutzerklärung). Diese Nutzungsbestimmungen gehen, soweit nachfolgend nicht anders geregelt, den AGB Online Services sowie der Datenschutzerklärung vor.

 

1.2 ANBIETER UND BETREIBER VON BENEVITA

Die Inverkehrbringerin von BENEVITA und Verantwortliche des Angebots von individuellen BENEVITA-Rabatten ist die SWICA Versicherungen AG, Römerstrasse 37, 8400 Winterthur (nachfolgend SWICA). Alternative Angebote von BENEVITA sind freiwillige Leistungen der SWICA Management AG an SWICA-Kundinnen und -Kunden. Im Auftrag der SWICA Management AG ist SWICA verantwortlich für die Abwicklung von alternativen Angeboten von BENEVITA.
Der Betreiber und Technologielieferant von BENEVITA ist die bitforge AG, Zeughausstrasse 39, 8004 Zürich. Die Daten werden elektronisch beim Hostingpartner der bitforge AG, Google Firebase, Google Ireland Limited, Gordon House, 4 Barrow Street, Dublin, D04 E5W5, Irland, gespeichert. Vertragspartner der Nutzerin oder des Nutzers betreffend die Nutzung von BENEVITA ist SWICA.

 

1.3 NUTZUNG VON BENEVITA

Um BENEVITA nutzen zu können ist das Herunterladen und Installieren der Applikation vorausgesetzt. BENEVITA ist nur für mobile Endgeräte verfügbar und ist im App Store (iOS) / Google Store (Android) erhältlich.
BENEVITA ist unabhängig von der Teilnahme am Bonusprogramm nutzbar und steht grundsätzlich jedermann zur Nutzung offen. SWICA behält sich jedoch vor, bestimmte Inhalte nur Versicherten von SWICA anzuzeigen, die zusätzlich auch am Bonusprogramm teilnehmen.
Für die blosse Nutzung von BENEVITA ohne Bonusprogramm ist kein SWICA-Konto erforderlich. Ist die Teilnahme am Bonusprogramm gewünscht so gelten die Bestimmungen der Teilnahmebedingungen (siehe Ziffer 1.1).

 

1.4 VERSTÄNDNISERKLÄRUNG

Mit dem Herunterladen und der Installation von BENEVITA auf dem mobilen Endgerät, erklärt der Nutzer, dass er die Teilnahmebestimmungen sowie diese Nutzungsbestimmungen gelesen hat und damit einverstanden ist. Wenn der Nutzer mit den Teilnahmebestimmungen sowie diesen Nutzungsbestimmungen nicht einverstanden ist, unterlässt er den weiteren Zugriff auf BENEVITA.

 

2. Allgemeine Nutzungshinweise

Die in BENEVITA wiedergegebenen Informationen, Video, Berichte oder auch Spiele können inhaltlich gesundheitlicher Natur sein. In keinem Fall ersetzen diese jedoch eine ärztliche oder andere medizinische Beratung und Behandlung. In keinem Falle sind die dem Nutzer von SWICA unterbreiteten Vorschläge verbindlich oder in irgendeiner Weise als medizinisch relevante Ratschläge zu verstehen und es dürfen, gestützt auf Informationen oder Auswertungen, keinesfalls selbstständige Diagnose-Erstellungen, Medikamenteneinnahmen oder Behandlungsversuche erfolgen.

 

3. Vertragseintritt, Laufzeit, Änderung und Kündigung

Mit der Nutzung von BENEVITA akzeptiert der Nutzer die vorliegenden Nutzungsbestimmungen. Der Nutzer erhält dadurch eine im Rahmen dieser Nutzungsbestimmungen geregelte, individuelle und zeitlich unbeschränkte Lizenz für die Nutzung von BENEVITA.
Der Nutzer kann die Lizenz ohne Einhaltung einer Frist jederzeit kündigen, in dem er BENEVITA von seinem mobilen Endgerät löscht. SWICA ist demgegenüber jederzeit berechtigt, einzelne BENEVITA-Leistungen zu streichen oder BENEVITA entschädigungslos einzustellen oder abzuändern.
Nimmt der Nutzer ferner am Bonusprogramm teil, so gelten hinsichtlich Kündigung die Teilnahmebedingungen für das BENEVITA Bonusprogramm.

 

4. Preise und Leistungen / zusätzliche Angebote von SWICA

Die Nutzung von BENEVITA ist für den Nutzer grundsätzlich kostenlos.
Das Angebot der BENEVITA Gesundheitsplattform umfasst folgende Dienste/Leistungen:

  • Redaktionelle Beiträge zu den Themen Gesundheit, Bewegung, Ernährung, Prävention sowie Informationen zu Freizeitaktivitäten
  • Eigene Leistungen erfassen in den Bereichen Bewegung, Ernährung und Wohlbefinden
  • Anbindung von Fitness-Trackern oder Gesundheits-Apps. Die derzeit verfügbaren Fitness-Tracker und Gesundheits-Apps sind in der BENEVITA-App ersichtlich.

 

5. Allgemeine Bestimmungen zum Datenschutz

 

5.1 ANWENDBARE DATENSCHUTZBESTIMMUNGEN VON SWICA

Hinsichtlich der Datenbearbeitung durch SWICA im Rahmen von BENEVITA – unabhängig davon, ob am Bonusprogramm teilgenommen wird – gelten primär die vorliegenden Nutzungsbestimmungen und sekundär die Datenschutzerklärung (siehe auch Ziffer 1.1) von SWICA, die hier zugänglich ist. Die Datenschutzerklärung von SWICA regelt die Datenbearbeitung bei SWICA, sofern diese nicht im Besonderen für BENEVITA in den Ziffern 5 und 6 nachfolgend geregelt ist. Darüber hinaus regelt die Datenschutzerklärung von SWICA die Rechte der Nutzer hinsichtlich der bearbeiteten Daten bei SWICA.

 

5.2 ANWENDBARE GESETZLICHE BESTIMMUNGEN

SWICA hält sich beim Umgang mit Personendaten an das Schweizer Datenschutzgesetz. Insbesondere gibt SWICA keine personenbezogenen Daten der Nutzer unbefugt an Dritte weiter und schützt die ihnen anvertrauten Personendaten, wie gesetzlich vorgesehen, durch angemessene technische und organisatorische Massnahmen vor unbefugter Bearbeitung.

 

5.3 ALLGEMEINE DATENSCHUTZBESTIMMUNGEN

SWICA garantiert, dass die im Rahmen des Bonusprogramms anfallenden Daten, auf welche SWICA Zugriff hat, ausschliesslich zur Durchführung des Bonusprogramms bearbeitet werden. Daten werden physisch und elektronisch so gesichert, dass sie gemäss dem üblichen technischen Standard dem Zugriff unberechtigter Dritter entzogen sind.
Die Daten welche vom Versicherten in BENEVITA eingegeben werden, werden elektronisch beim Hostingpartner von bitforge AG, Google Firebase, gespeichert. Mit der Teilnahme am Bonusprogramm erklärt sich der Nutzer damit einverstanden, dass seine Daten an Google Firebase übermittelt werden. In Bezug auf die vertragliche Grundlage zwischen bitforge AG und Google Firebase ist auf die geltenden und öffentlich zugänglichen Bestimmungen von Google Firebase zu verweisen https://policies.google.com/privacy. Eine mögliche Übermittlung der Daten in Drittländern wie beispielsweise den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) kann dabei nicht ausgeschlossen werden.
Hinsichtlich der Datenbearbeitung gelten zudem die Datenschutzerklärung von SWICA und die Nutzungs­/Datenschutzbestimmungen von BENEVITA.
Die Bekanntgabe von Personendaten an Dritte erfolgt nur mit dem Einverständnis des Versicherungsnehmers bzw. der versicherten Person. Zur Bekanntgabe der Daten an Google Firebase wird durch die Teilnahme am Bonusprogramm eingewilligt.

 

5.4 RECHTE DER BETROFFENEN

Der Nutzer kann seine Rechte gegenüber SWICA geltend machen. Die den Nutzern zustehenden Rechte sind in der Datenschutzerklärung von SWICA zugänglich.

 

5.5. BEARBEITETE DATENKATEGORIEN

Für die Nutzung von BENEVITA sind keine Angaben zu persönlichen Daten durch den Nutzer zu machen.
Während der Nutzung von BENEVITA können aber automatisch verschiedene nicht personenbezogene Randdaten erhoben und bearbeitet werden. Jeder Zugriff auf die Applikation wird von SWICA protokolliert und für SWICA anonym abgespeichert (das heisst, eine Zuordnung zu Ihnen ist für SWICA nicht möglich). Es werden insbesondere folgende Daten erhoben:

  • Die anonymisierte IP-Adresse des verwendeten Endgerätes;
  • Das Betriebssystem des verwendeten Endgerätes (bspw. iOS, Android etc.);
  • Die Menge der übertragenen Daten;
  • Der Name des Internet Service Providers (bspw. Swisscom, UPC, Sunrise etc.);
  • Das Datum und die Uhrzeit des Zugriffs sowie
  • Technische Daten wie bspw. welche Artikel gelesen werden, welche Inhalte wie oft abgerufen werden usw.
  • Sprachauswahl (für App-Versionen unter 3.0.0);
  • Anonymisierte Version der SWICA-User-ID, welche nur durch SWICA de-anonymisiert werden kann;
  • Spielstand des Users (für App-Versionen unter 3.0.0);
  • Ob er gerade eine Challenge am Laufen hat (für App-Versionen unter 3.0.0);
  • Welche Auszeichnungen er bereits bekommen hat (für App-Versionen unter 3.0.0);
  • Welche Challenges der User abgeschlossen hat;
  • Wie viel Punkte sowie Community-Coins der User hat; 
  • Welche eigene Leistung der User erfasst hat;
  • Welche Prämienrabatte und/oder Gutscheine der User eingelöst hat;
  • Durch die freiwillige Anbindung einer Gesundheits-App oder eines Fitness-Trackers werden die Anzahl Schritte und Aktivminuten getrackt.

 

Die erhobenen Daten lassen für SWICA keine Rückschlüsse auf den Nutzer als Person zu und werden in aggregierter Form zeitlich unbeschränkt aufbewahrt.
SWICA hat, abgesehen von den genannten Daten zu keiner Zeit Einblick oder Kenntnis darüber, was der Nutzer auf BENEVITA eingibt. Insbesondere hat SWICA keinen Einblick oder Kenntnis darüber, ob der Nutzer einen Fitness-Tracker an BENEVITA gekoppelt hat. Der Benutzer erhält mittels Push-Nachrichten Feedback zu absolvierten Aktivitäten in der App (für App-Versionen unter 3.0.0). Der Benutzer hat die Möglichkeit, die Zustellung von Push-Nachrichten jederzeit auf seinem Endgerät (innerhalb der App) zu de- bzw. aktivieren.
Die erhobenen Daten werden insbesondere zur Verbesserung der Applikation des Angebotes oder auch der Sicherheit verwendet.
Löscht der Nutzer seinen Fortschritt in der BENEVITA-App, so werden alle Daten gelöscht. 

 

6. Datenbearbeitung durch SWICA – SWICA-Versicherte

Um am Bonusprogramm teilzunehmen, wird die Erstellung eines SWICA-Konto vorausgesetzt (siehe Art. 2 der Teilnahmebedingungen). Diesbezüglich gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Online-Services (AGB Online-Services), welche vor Erstellung des SWICA-Kontos akzeptiert werden müssen.
Weder SWICA noch bitforge AG haben Einblick in die vom Nutzer in BENEVITA eingegebenen Daten. SWICA bearbeitet zusätzlich zu den in Ziffer 5 genannten Daten lediglich die Daten, welche für die Abwicklung des Bonusprogramms notwendig sind. Namentlich betrifft dies: Angaben über die versicherte Person bzw. den Versicherungsnehmer (Name, Vorname, Geburtsdatum, Versicherungsnummer, Versicherungsdeckung und E-­Mail-­Adresse oder auch die anonymisierte Version der SWICA-User-ID, welche nur durch SWICA deanonymisiert werden kann.), Versicherungsvertragsdaten, sowie versicherungstechnische Angaben und Daten, die den elektronischen Datenaustausch mit bitforge AG betreffen.
Nach Beendigung der Teilnahme am Bonusprogramm werden die Daten gemäss den gesetzlichen Vorschriften aufbewahrt und vernichtet. Die Daten werden jedoch maximal für weitere 10 Jahre nach Beendigung des Versicherungsvertrages aufbewahrt.
Wird das SWICA-Konto gelöscht, gehen alle Daten verloren. Der BENEVITA-Rabatt wird per sofort nicht mehr gewährt (siehe Ziffer 9 Teilnahmebedingungen). Wird nur die Applikation gelöscht, bleiben die Daten im SWICA-Konto bestehen. 

 

7. Gewährleistung und Haftung

SWICA ist bemüht, für einen ordnungsgemässen Betrieb von BENEVITA zu sorgen. Eine jederzeitige und fehlerfreie Verfügbarkeit kann jedoch nicht gewährleistet werden.
SWICA wendet bei der Recherche und Verbreitung von Informationen die branchenübliche Sorgfalt an. Allerdings schliesst SWICA, soweit gesetzlich möglich, die Verantwortung für Informationen, die in BENEVITA abrufbar sind, aus. Insbesondere gewährleistet SWICA nicht, dass diese Inhalte korrekt, aktuell und vollständig oder für einen bestimmten Zweck geeignet sind. Davon ausgenommen sind Informationen, die verpflichtenden Charakter (z.B. Offerten) haben oder vertraglicher Natur sind.
Der Nutzer ist sich der Tatsache bewusst, dass BENEVITA über das Internet angeboten wird und dass es sich hierbei um ein offenes, jedermann zugängliches Netz handelt. Trotz Verwendung moderner Sicherheitstechnologien kann sowohl auf der SWICA-Seite als auch auf der Nutzerseite oder im Rahmen der Datenübermittlung keine absolute Sicherheit gewährleistet werden.
SWICA lehnt, soweit gesetzlich zulässig, jegliche Haftung für allfällige direkte oder indirekte Schäden ab, die dem Nutzer im Zusammenhang mit jeglicher Verwendung von BENEVITA entstehen. Dies umfasst insbesondere Schäden aufgrund leichter oder mittlerer Fahrlässigkeit, der Verwendung von Informationen oder Auswertungen, Schäden infolge Übermittlungsfehlern, technischer Mängel, Unterbrüchen, Störungen oder rechtswidriger Handlungen Dritter.
Die Haftung von SWICA ist weiter ausgeschlossen für sämtliche Dienste Dritter, die über BENEVITA angeboten werden können.
Bindet der Nutzer seinen Fitness-Tracker oder Gesundheits-App an BENEVITA, so können die Bestimmungen des Anbieter jeweiliger Applikationen gleichwohl anwendbar sein. SWICA übernimmt diesbezüglich keine Haftung und macht den Nutzer explizit darauf aufmerksam, dass SWICA keinen Einfluss auf diese Applikationen noch deren Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen hat.


8. Geistiges Eigentum

Sämtliche Immaterialgüterrechte (insbesondere Marken-, Design- oder Urheberrechte wie auch Quellcode der Software) an BENEVITA und dem Bonusprogramm verbleiben bei den Inhabern der jeweiligen Rechte. Jede Weitergabe, Kopie, Vervielfältigung, Änderung, Vorführung oder anderweitige Veröffentlichung (auch im privaten Rahmen) von Teilen oder Inhalten des von BENEVITA oder des Bonusprogramms ohne vorgängige Zustimmung der Rechteinhaber ist untersagt. SWICA behält sich vor, rechtliche Schritte gegen die Verletzung der jeweiligen Immaterialgüterrechte einzuleiten.

 

9. Schlussbestimmungen

SWICA behält sich das Recht vor, ihre Dienstleistungen und die vorliegenden Nutzungsbestimmungen jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern. Änderungen werden dem Nutzer vorgängig auf geeignete Weise (E-Mail/Push-Benachrichtigung) bekannt gegeben. Sofern der Nutzer eine E-Mail-Adresse hinterlegt hat, können Mitteilungen von SWICA an die vom Nutzer im System registrierte E-Mail-Adresse erfolgen und gelten mit deren Absendung als erfolgt und zugestellt. Ist der Nutzer mit den Änderungen nicht einverstanden, kann er BENEVITA jederzeit löschen und/oder die Teilnahme am Bonusprogramm kündigen. Ohne Kündigung innerhalb von 30 Tagen ab erfolgter Mitteilung gelten die Änderungen als vom Nutzer angenommen.

 

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Alle Rechtsbeziehungen zwischen SWICA und dem Nutzer unterstehen dem schweizerischen Recht unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Normen und internationaler Übereinkommen.
Der Gerichtsstand bestimmt sich im Falle der Teilnahme am Bonusprogramm gemäss den Allgemeinen Versicherungsbedingungen des abgeschlossenen Zusatzversicherungsvertrags.

Liegt keine Teilnahme am Bonusprogramm vor, so gilt Winterthur ZH als ausschliesslicher Gerichtsstand.

 

07/2023