Wenn der Haushalt zum Hindernislauf wird

Den Haushalt führen bei einer Krankheit oder nach einem Unfall – für viele Betroffene schlichtweg ein Ding der Unmöglichkeit. Wer hat Anspruch auf eine Haushaltshilfe und was gibt es dabei zu beachten?
Wer krank ist oder einen Unfall hatte, möchte vor allem eines: Schnell wieder gesund werden. Vielen gelingt das am besten in der gewohnten Umgebung. Doch wer unterstützt einem auf dem Weg der Genesung? Die medizinische Versorgung stellt dabei in der Regel kein Problem dar: Pflegerische Leistungen wie Wundversorgung, Mobilisation oder Unterstützung bei der Medikamentengabe lassen sich recht einfach organisieren und werden nach ärztlicher Verordnung durch die Grundversicherung gedeckt (abzüglich Selbstbehalt und Franchise). Anders sieht es bei alltäglichen Aufgaben im Haushalt aus. Wer putzt, kocht oder wäscht? Oft springen Verwandte, Freunde und Nachbaren ein. Manchmal ist aber zusätzliche Unterstützung erforderlich. In der Schweiz bieten zahlreiche Leistungserbringer Hilfe im Haushalt an. Dazu gehören Vereine wie die Spitex oder Pro Senectute, aber auch Reinigungsfirmen und Privatpersonen.

Falle Schwarzarbeit umgehen

Wer eine Privatperson als Haushalthilfe engagiert, wird dadurch zum sogenannten Hausdienstarbeitgeber und hat einiges zu beachten. Das bedeutet, dass man in aller Regel Sozialversicherungsbeiträge abrechnen und eine Unfallversicherung für die Privatperson abschliessen muss. Dabei ist im Privathaushalt grundsätzlich jede entlöhnte Tätigkeit beitragspflichtig. Mehr Informationen gibt die AHV/IV in diesem Merkblatt. Die Beitragspflicht gilt übrigens auch für Arbeitnehmende aus dem Ausland – neben vielen weiteren Regeln. Bei Unklarheiten empfiehlt es sich, direkt auf die zuständige kantonale Stelle zuzugehen und nachzufragen. So kann man vermeiden, in die Falle der Schwarzarbeit zu tappen und sich strafbar zu machen. Ein weiterer wichtiger Punkt sind die Kosten. Diese können gerade bei privaten Anbietern stark variieren. Der Stundenansatz und allfällige weitere Kosten sollte daher im Vorfeld geklärt und schriftlich festgehalten werden, um böse Überraschungen zu vermeiden.

Beiträge aus den Zusatzversicherungen

Zum Teil beteiligt sich auch Krankenversicherung an den Kosten für Haushaltshilfen. Aus der Grundversicherung sind die Leistungen nicht gedeckt. SWICA beteiligt sich aber aus den Zusatzversicherungen COMPLETA TOP und INFORTUNA HEILUNGSKOSTEN sowie aus diversen Spitalversicherungen an den Kosten für eine Haushaltshilfe. Dazu muss dazu eine ärztliche Verordnung vorliegen. Diese bestimmt, wie lange die Patientin oder der Patient aus medizinischer Sicht Unterstützung im Haushalt benötigt. Vor einer Rückkehr aus einem Spitalaufenthalt oder einer Kur kann zudem ein Home Attendant dafür sorgen, dass der Kühlschrank frisch gefüllt, Haustiere versorgt und die Pflanzen gegossen sind. SWICA-Kunden profitieren von einem reduzierten Stundensatz für diesen Service.

Hilfe auch bei psychischen Problemen

Eine Haushaltshilfe kann nicht nur bei physischen, sondern auch bei psychischen Einschränkungen zum Einsatz kommen – zum Beispiel bei Depressionen. Auch dafür ist eine ärztliche Verordnung erforderlich, die vorzugsweise von einer Psychiaterin oder einem Psychiater ausgestellt wird.

Anspruch auf die Unterstützung hat übrigens die versicherte Person, die üblicherweise den Haushalt erledigt. Es ist auf jedem Fall empfehlenswert, Fragen vorab mit dem Kundendienst abzuklären. Für eine vereinfachte Abrechnung bietet SWICA neu ein Rechnungsformular an, das auf der Webseite runtergeladen, ausgefüllt und eingereicht werden kann. Mehr Informationen zu den Beiträgen gibt es in der aktuellen Leistungsübersicht oder jederzeit telefonisch beim Kundendienst unter der Telefonnummer 0800 80 90 80.