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Diabetesprävention Tipps

Die Krankenversicherung für beste Medizin und finanzielle Sicherheit

Wie keine andere Kranken- und Unfallversicherung ermöglicht SWICA Ihnen und Ihrer Familie eine individuelle Gesundheitsvorsorge. Ob Privatversicherung, Zahnzusatzversicherung oder weltweiter Unfallschutz: SWICA hat die richtige Lösung mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis.

SWICA unterstützt Sie in Ihrer Gesundheit und belohnt Ihre Aktivitäten in den Bereichen Bewegung, Ernährung und Entspannung. Dank BENEVITA können Sie von Ihrem gesunden Lebensstil profitieren. Nehmen Sie am kostenlosen Bonusprogramm teil und erhalten Sie zusätzliche Rabatte auf die Prämien von ausgewählten Zusatzversicherungen.

Ihre Vorteile bei SWICA

SWICA ist stolz, bei unabhängigen Umfragen wie jenen von Comparis, bonus.ch oder AmPuls regelmässig den 1. Platz bezüglich Kundenzufriedenheit und Image zu belegen. Diese Auszeichnungen sind Ansporn für SWICA, sich weiterhin für den besten Kundenservice und die beste Qualität einzusetzen.
Gespräch zwischen Mann und Frau
Dank den Partnerschaften mit zahlreichen Unternehmen und Verbänden profitieren deren Mitarbeitende und Mitglieder von Kollektivrabatten auf Zusatzversicherungen sowie von jährlichen Sportförderungsbeiträgen und Vorteilsangeboten.
Da SWICA auf Mehrjahresverträge verzichtet, profitieren Kunden von maximaler Wahlfreiheit und einem stets passenden Versicherungsschutz.
trittsicher spazieren
Der SWICA-Abschlussaltertarif berücksichtigt die bisherige Versicherungszeit bei der Berechnung der Prämie und belohnt somit die Kundentreue. So schonen Sie auch im Alter Ihr Portemonnaie und profitieren dennoch von einem optimalen Versicherungsschutz.

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Familie mit spielenden Kindern

SWICA rechnet als einzige Krankenversicherung die Kostenbeteiligung ihrer Grundversicherung an die der SWICA-Zusatzversicherungen an, wodurch die maximale jährliche Kostenbeteiligung im Vergleich zu anderen Krankenversicherern grundsätzlich tiefer liegt.

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SWICA unterstützt über 100 Angebote und Kursen für Gesundheitsförderung und Prävention. In den Vorsorgearten Bewegung, Ernährung, Entspannung und Wohlbefinden (z.B. Fitness, Sportverbände, Tanzkurse, Ernährungsberatung, Achtsamkeitstraining, Bäder und Saunen) belohnt SWICA Ihr gesundes und präventives Verhalten mit attraktiven Beiträgen von bis zu 1'300 Franken (mehr erfahren) pro Jahr.


freundliche Kundenberaterin

Bei Fragen zu Ihrem Versicherungsschutz steht Ihnen der SWICA Kundenservice 7×24 unter der Gratisnummer 0800 80 90 83 zur Verfügung. Zum Thema Gesundheit beraten Sie die Ärzte und das medizinische Fachpersonal von santé24 telefonisch unter +41 44 404 86 86.

Kundenberatung Zuhause
Als Gesundheitspartner ist es SWICA wichtig, Sie in schwierigen Zeiten schnell, kompetent und vor allem persönlich zu unterstützen. Das Angebot reicht von der Begleitung durch erfahrene Care Managerinnen und Care Manager bis hin zu einer zuverlässigen Kinderbetreuung oder Haushaltshilfe im Fall von Krankheit oder Unfall.

Professionelles Care Management: Bei Krankheit und Unfall erhalten Sie persönliche Unterstützung durch erfahrene Care Managerinnen und Care Manager. Diese beraten und unterstützen Sie bei der Wahl der geeigneten Behandlung und entlasten Sie administrativ. Schweizweit sind über 85 SWICA Care Managerinnen und Care Manager für die Kunden im Einsatz.

Persönlicher Betreuungsservice Home Nanny und Home Attendant: Während eines Spital- oder Kuraufenthalts ist für die persönliche Betreuung Ihres Kindes und des Haushalts gesorgt. SWICA-Versicherte erhalten durch die professionellen Services Home Nanny und Home Attendant Unterstützung.

SWICA steht für die Verbindung von Schul- und Komplementärmedizin ein. Gut ist, was der Gesundheit nützt. Deshalb unterstützt SWICA komplementärmedizinische Therapiemethoden und stellt diese der Schulmedizin gleich.

Zu den komplementärmedizinischen Therapiemethoden gehören beispielsweise Akupunktur, Aroma- oder Feldenkrais-Therapien, Fango, Schröpfen, Rolfing, Bachblüten- oder ayurvedische Therapien, Biodynamik, Spagyrik, Kneipp, Shiatsu, Qi Gong und viele mehr.


Wir unterstützen Sie dabei, Ihren Alltag gesund zu gestalten und belohnen Sie dafür. Sammeln Sie Punkte mit der BENEVITA-App, informieren Sie sich über Gesundheitsthemen und profitieren Sie von attraktiven Angeboten sowie bis zu 15% Rabatt (mehr erfahren) auf die Zusatzversicherungen COMPLETA TOP, COMPLETA FORTE und HOSPITA.

Frau kuschelt mit ihrem Hund
Die BENECURA-App navigiert Sie bei Beschwerden durch den SymptomCheck. Als Resultat erhalten Sie eine individuelle Handlungsempfehlung. Dabei steht Ihnen santé24 mit telemedizinischen Dienstleistungen rund um die Uhr zur Seite. Mit dem integrierten Gesundheitsdossier können Sie Ihre Dokumente aufbewahren und bei Bedarf datenschutzkonform mit Ärztinnen und Ärzten teilen.
Frau gemütlich sitzend mit Smartphone
Das Kundenportal mySWICA ermöglicht Ihnen, Rechnungen digital zu übermitteln und gibt Ihnen jederzeit den Überblick über Ihren Versicherungsschutz. Zudem können Sie via Mobile oder Computer dank der integrierten Mitteilungsfunktion unkompliziert mit dem Kundendienst kommunizieren. Anpassungen wie eine Adressänderung können Sie einfach und schnell selbst vornehmen.

Wünschen Sie eine Beratung oder eine Offerte? Sie erreichen unseren Kundendienst rund um die Uhr und 7 Tage die Woche unter: 0800 80 90 83 oder +41 52 244 28 28.

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Das Krankenversicherungssystem der Schweiz

Wer muss eine Grundversicherung abschliessen?

Jede in der Schweiz wohnhafte Person muss gemäss dem Krankenversicherungsgesetz (KVG) eine obligatorische Grundversicherung abschliessen. 

Familien müssen für jedes Familienmitglied, egal welchen Alters, eine eigene Grundversicherung abschliessen.

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Ab wann muss ich eine Krankenversicherung abschliessen?

Nachdem Sie sich auf der Einwohnerkontrolle angemeldet haben, haben Sie drei Monate Zeit, um sich bei einem Krankenversicherer für die obligatorische Grundversicherung anzumelden. Da der Versicherungsschutz bereits mit Ihrer Anmeldung auf der Einwohnerkontrolle beginnt, ist die Prämie für die Grundversicherung ab diesem Monat geschuldet. Es kann daher vorkommen, dass Sie mit der ersten Rechnung mehr als eine Monatsprämie bezahlen müssen.

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Welche Leistungen sind in der Grundversicherung gedeckt?

Die gedeckten medizinischen Leistungen sind gesetzlich geregelt und bei allen Versicherungsanbietern identisch. Für die Versicherungsgesellschaften besteht die Pflicht, jeden Antrag auf eine Grundversicherung anzunehmen.

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Muss ich mich an den Gesundheitskosten beteiligen?

Ja, in der Schweiz besteht die Pflicht, sich an den eigenen Gesundheitskosten zu beteiligen. Dies geschieht über die Franchise sowie den Selbstbehalt. Als Franchise wird die jährliche Summe bezeichnet, die der Versicherte für entstandene Leistungen zu übernehmen hat. Die Höhe der Franchise kann selbst gewählt werden. Die Höhen der wählbaren Franchisen sind gesetzlich festgelegt und liegen für Erwachsene zwischen CHF 300.– und CHF 2500.–. Ist der Franchisebetrag erreicht, übernimmt der Versicherte zusätzlich den Selbstbehalt, sprich 10% der Gesundheitskosten, selber. Der Selbstbehalt übersteigt den Betrag von 700 Franken pro Kalenderjahr jedoch nie. Bei einer Franchise von CHF 300.– betragen die selbst zu tragenden Gesundheitskosten folglich maximal CHF 1000.–. Bei Kindern sind Franchise und Selbstbehalt niedriger. Je höher die Franchise ist, desto tiefer fällt die monatliche Prämie aus.

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Wie wähle ich die richtige Franchise?

Die Wahl der richtigen Franchise hängt von den zu erwartenden Gesundheitskosten ab. Je höher eine Franchise gewählt wird, desto tiefer fällt die monatliche Versicherungsprämie aus. Wer folglich tiefe Heilungskosten erwartet, wählt meist eine hohe Franchise und hält so die Versicherungskosten niedrig. Die Höhen der wählbaren Franchisen sind gesetzlich festgelegt und liegen für Erwachsene zwischen CHF 300.– und CHF 2500.–.

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Wie entstehen die unterschiedlichen Prämien in der Grundversicherung, wenn die Leistungen bei allen Versicherungen doch gleich sind?

Die Grundversicherung bietet allen Versicherten den gleichen Leistungsumfang. Die Prämienhöhe ist abhängig vom Wohnort des Versicherten und dem Alter. Je nach Grundversicherungsmodell können die Versicherungskosten jedoch deutlich reduziert werden.

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Wer bezahlt die Krankenversicherungsprämie?

Anders als in anderen Ländern werden die Prämien vollumfänglich vom Versicherten selbst bezahlt. Je nach Versicherung kann der Versicherte wählen, in welchem Zahlungsrhythmus er bezahlen möchte.

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Was passiert, wenn die Anmeldefrist von drei Monaten ab Anmeldung in der Schweiz versäumt wird?

Wird die Frist von drei Monaten versäumt, so wird Ihnen von der Wohngemeinde ein Pflichtkrankenversciherer zugewiesen. Zudem wird ein Prämienzuschlag erhoben.

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Deckt die Grundversicherung Behandlungskosten in meinem Heimatland?

Medizinische Behandlungen können Sie nur in der Schweiz durchführen lassen, auch wenn die Kosten im Heimatland geringer sind.

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Wie werden die Kosten von der Versicherung rückerstattet?

Im Normalfall wird die Arztrechnung direkt von der Arztpraxis an die Krankenversicherung geschickt. Dafür müssen Sie bei der Anmeldung beim Arzt die Versicherungskarte vorzeigen. Es ist auch möglich, dass die Arztpraxis die Rechnung an Sie schickt. Die bereits von Ihnen beglichene Rechnung können Sie der Krankenversicherung einreichen. Bei Anspruch auf eine Rückerstattung wird Ihnen diese von der Krankenversicherung überwiesen. 

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Wo erhalte ich Informationen, welche Leistungen durch die obligatorische Grundversicherung gedeckt sind?

Jede Krankenversicherung gibt Ihnen gerne Auskunft über die Leistungen der obligatorischen Grundversicherung. Fordern Sie bei der Krankenversicherung Ihrer Wahl eine Beratung an.

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Wie kann ich selbst bezahlte Leistungen von der Versicherung zurückfordern?

In der Regel können selbst bezahlte Rechnungen postalisch oder digital beim Krankenversicherer eingereicht werden. Die eingereichte Rechnung wird überprüft und bei Anspruch auf eine Rückvergütung wird Ihnen diese überwiesen. Der Prozess nimmt meist einige Tage in Anspruch. 

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Wie bin ich in der Schweiz gesetzlich versichert?

In der Schweiz gibt es mehrere gesetzliche, soziale Versicherungen. Einen Überblick finden Sie auf unserem Merkblatt über die Sozialversicherungen der Schweiz. 

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Muss eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden?

Nein, Zusatzversicherungen sind freiwillig und ergänzen die Leistungen der obligatorischen Grundversicherungen nach den individuellen Bedürfnissen jedes Versicherten.

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Welche Leistungen werden mit einer Zusatzversicherung abgedeckt?

Zusatzversicherungen ergänzen die Leistungen aus der Grundversicherung nach den individuellen Bedürfnissen des Versicherten. Durch Zusatzversicherungen abgedeckt werden beispielsweise Leistungen im Bereich Komplementärmedizin, Kosten für Brillen- und Kontaktlinsen, Zahnbehandlungen und vieles mehr. Eine individuelle Beratung hilft Ihnen, die für Sie passende Zusatzversicherung zu finden.

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Ab wann kann eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden?

Eine Zusatzversicherung kann jederzeit abgeschlossen werden.

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Wie wird eine Zusatzversicherung abgeschlossen?

Am besten kann Sie ein Versicherungsberater unterstützen. Er stellt Ihnen eine individuelle und für Sie passende Offerte zusammen. Für den Abschluss einer Zusatzversicherung wird meistens eine Gesundheitsprüfung vorgenommen. Der eingereichte Versicherungsantrag wird von der Krankenversicherung überprüft. Die Annahme wird in der Regel schriftlich mitgeteilt. Eine Krankenversicherung hat das Recht, einen Antrag komplett anzunehmen, unter Ausschluss von gewissen Leistungen anzunehmen oder ganz abzulehnen. 

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Kann eine Krankenversicherung meinen Antrag für eine Zusatzversicherung ablehnen?

Ja, die Krankenversicherer dürfen einen Antrag für eine Zusatzversicherung teilweise (mit Leistungsausschlüssen) oder ganz ablehnen. Die Grundversicherung kann jedoch immer abgeschlossen werden. 

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Muss eine Spitalversicherung abgeschlossen werden?

Nein, nur die Grundversicherung ist nach dem Krankenversicherungsgesetz für jede in der Schweiz wohnhafte Person obligatorisch.

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In welchen Spitälern wird man behandelt, wenn man keine Spitalversicherung abgeschlossen hat?

Grundsätzlich dürfen Sie sich in jedem Spital in der Schweiz behandeln lassen. Haben Sie keine Spitalversicherung abgeschlossen, werden die Kosten nur soweit übernommen, wie die gleiche Behandlung im Wohnkanton kostet. Da die Behandlungskosten von Kanton zu Kanton unterschiedlich sind, können dadurch für den Versicherten Mehrkosten anfallen. Einzige Ausnahme: Die benötigte Behandlung wird im Wohnkanton nicht angeboten.

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Mit welchen Kosten muss ich bei einem Aufenthalt im Spital rechnen?

Bei Abschluss einer Spitalversicherung wählen Sie Ihren Selbstbehalt zwischen CHF 0.– und 5'000.–, mit dem Sie sich an den Gesundheitskosten bei einer Spitalbehandlung beteiligen. 
SWICA rechnet als einzige Krankenversicherung die Kostenbeteiligung ihrer Grundversicherung an die der SWICA-Zusatzversicherungen an, wodurch die maximale jährliche Kostenbeteiligung im Vergleich zu anderen Krankenversicherern grundsätzlich tiefer liegt.

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