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Wettbewerb: Startplätze für Sportveranstaltungen im 2024 zu gewinnen


Als Ausdauersportlerin oder Ausdauersportler führen Sie einen aktiven Lebensstil. SWICA unterstützt Sie dabei: ob Bewegung, Ernährung oder Entspannung – wir beteiligen uns mit bis zu 1'300 Franken (mehr erfahren) an über 100 Gesundheitsangeboten und belohnen mit dem BENEVITA Bonusprogramm Ihr gesundes Verhalten.

Zudem unterstützen wir als Sponsor diverse Lauf-, Rad- sowie Triathlon-Veranstaltungen und freuen uns, dafür Startplätze zu verlosen. Wer an einem der nächsten Sportanlässen dabei sein will, sollte sein Glück jetzt versuchen.

Alle Sportanlässe in der ÜbersichtAm Wettbewerb mitmachen

Startplätze können für folgende Sportveranstaltungen gewonnen werden:

Bewegung in der Natur ist gesund
Im August
Im September
Im Oktober
Im November
Im Dezember

Jetzt mitmachen und gewinnen

Für die Teilnahme beantworten Sie einfach die folgende Frage. Wir wünschen Ihnen viel Glück.

Mit bis zu welchem Beitrag beteiligt sich SWICA jährlich an den Kosten für Aktivitäten in den Bereichen Bewegung, Ernährung oder Wohlbefinden? *
«Anderer» Krankenversicherer:
Teilnahmebedingungen
Der Teilnahmeschluss ist jeweils 4 Wochen vor der zu verlosenden Sportveranstaltung. Jeder Preis wird unter allen Teilnehmenden für die jeweils angegebene Sportveranstaltung verlost. Die Gewinnerinnen und Gewinner werden telefonisch, schriftlich per Post oder E-Mail benachrichtigt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Über die Verlosung wird keine Korrespondenz geführt. Teilnahmeberechtigt sind alle volljährigen natürlichen Personen mit Wohnsitz in der Schweiz. SWICA-Mitarbeitende sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Der Gewinn wird nicht bar ausbezahlt und kann nicht umgetauscht werden. Die Daten werden zur Abwicklung des Gewinnspiels sowie zu Marketingzwecken (inklusive Kontaktaufnahme zur Versicherungsberatung) von SWICA verwendet. Die Verwendung der Daten kann jederzeit und ohne Angaben von Gründen unter folgendem Link widerrufen werden: www.swica.ch/datennutzung. Die Daten werden nur solange gespeichert, als dass der Zweck oder eine gesetzliche Grundlage die Aufbewahrung rechtfertigt. Während dieser Zeit ergreift SWICA alle technischen und organisatorischen Massnahmen, um die Daten vor widerrechtlicher und falscher Bearbeitung zu schützen. Die betroffene Person kann jederzeit die ihr zustehenden Rechte an den persönlichen Daten geltend machen. Nach Wegfall des Bearbeitungszweckes oder nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden die Daten datenschutzkonform gelöscht. Weitere Informationen zur Datenschutzpolitik von erhalten Sie unter: www.swica.ch/datenschutz.

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