Wettbewerb: Tageseintritte und VIP-Packages für das ESAF 2025 zu gewinnen

Vom 29. – 31. August 2025 findet das eidgenössischen Schwing- und Älplerfest (ESAF) im Glarnerland statt. Schwingen ist der urtümlichste Sport der Schweiz und erfreut sich einer immer grösser werdenden Beliebtheit. Mit 270 Schwingern, 100 Steinstössern, 350'000 Festbesucherinnen und -besuchern ist das ESAF eines der grössten Schweizer Sportereignisse mit Volksfestcharakter.

Als Supporter des ESAF verlost SWICA 4x2 Tageseintritte sowie 2x2 VIP-Packages für diesen einzigartigen Grossanlass. Machen Sie mit, denn auch einzigartige Erlebnisse tragen zu Ihrem Wohlbefinden bei.


Das gibt's zu gewinnen

4x2 Tageseintritte
  • Pro Veranstaltungstag werden 2x2 Tageseintritte der Kategorie 1 (Sitzplatz gedeckt) im Wert von je 145 Franken verlost.

2x2 VIP-Packages
  • Pro Veranstaltungstag wird ein exklusives VIP-Package verlost. Ein Package beinhaltet 2 Sitzplätze der Kategorie 1 (Sitzplatz gedeckt) inkl. Verpflegung.
Wählen Sie Ihren Wunschtag (Samstag oder Sonntag) direkt bei Ihrer Teilnahme aus. Jetzt mitmachen

Mehr zum Festprogramm erfahren Sie hier.

Jetzt mitmachen und gewinnen

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Teilnahmebedingungen
Der Teilnahmeschluss ist am 10. August 2025. Die Gewinnerinnen und Gewinner werden per Telefon oder schriftlich per Post oder E-Mail benachrichtigt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Über die Verlosung wird keine Korrespondenz geführt. Teilnahmeberechtigt sind alle volljährigen Personen mit Wohnsitz in der Schweiz. Mitarbeitende von SWICA sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Die Daten werden zur Abwicklung des Gewinnspiels sowie zu Marketingzwecken (inklusive Kontaktaufnahme zur Versicherungsberatung) von SWICA verwendet. Die Verwendung der Daten zu den genannten Zwecken kann jederzeit und ohne Angaben von Gründen unter folgendem Link widerrufen werden: www.swica.ch/datennutzung. Die Daten werden nur solange gespeichert, als dass der Zweck oder eine gesetzliche Grundlage die Aufbewahrung rechtfertigt. Nach Wegfall des Bearbeitungszweckes oder nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden die Daten datenschutzkonform gelöscht. Während dieser Zeit ergreift SWICA alle technischen und organisatorischen Massnahmen, um die Daten vor widerrechtlicher und falscher Bearbeitung zu schützen. Die betroffene Person kann jederzeit die ihr zustehenden Rechte an den persönlichen Daten geltend machen. Weitere Informationen zur Datenschutzpolitik von SWICA erhalten Sie unter: www.swica.ch/datenschutz.

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