SWICA führt im Auftrag Ihres Arbeitgebers Herzratenvariabilitätsmessungen (nachfolgend HRV-Messung) über mindestens 72 Stunden bei den Mitarbeitenden durch. Die HRV-Messung erfolgt durch das HRV-Aufzeichnungsgerät «Bodyguard 3» der Firma Firstbeat (Firstbeat Technologies Oy, Yliopistonkatu 28 A, 40700 Jyväskylä, Finnland).
Der Bodyguard 3 wird initial während 72 Stunden mithilfe von zwei Klebeelektroden am Körper getragen, die Daten werden mittels einer Mobile APP aufgezeichnet und an Firstbeat übertragen. Im weiteren Verlauf können, im Rahmen des vereinbarten Vertragszeitraums von mindestens einem bis maximal 12 Monaten, nach eigenem Ermessen der Teilnehmer oder gemäss Vereinbarung mit der beratenden Fachperson, wiederholte Messungen über eine Dauer von 24 Stunden bis zu maximal 5 Tagen durchgeführt werden. Die Anzahl der persönlichen Beratungen richtet sich nach dem vereinbarten Vertragszeitraum.
Um die Teilnehmer bei Firstbeat für die Messung anzumelden und im Verlauf die Beratungsgespräche durchführen zu können, wird durch SWICA von jeder teilnehmenden Person ein Profil mit persönlichen Angaben (Name, Adresse, E-Mail- Adresse, Geburtsdatum und Geschlecht) erstellt. Nach der Anmeldung erhalten die Teilnehmer die Messgeräte (je nach Vereinbarung von Firstbeat direkt oder von SWICA) zugestellt. Zur Durchführung und Auswertung der Messungen muss von den Teilnehmenden eine kostenlose Mobile APP heruntergeladen werden; die genauen Instruktionen für die Messungen erhalten die Teilnehmenden von Firstbeat. Die Daten werden bei Firstbeat analysiert und können vom Teilnehmer über die APP direkt eingesehen werden. Zusätzlich erstellt SWICA für das jeweilige Beratungsgespräch einen Bericht im PDF-Format, der den Teilnehmenden ausgehändigt oder per E-Mail zugestellt wird. Während des auf die Messung folgenden Beratungsgesprächs mit einer Fachperson (Arzt/Ärztin oder spezifisch geschulte/r Fachspezialist/in) werden die Messungen ausgewertet und entsprechende Empfehlungen abgegeben.
Bei den aufgezeichneten Daten handelt es sich um besonders schützenswerte Personendaten. Sie gelangen zu keinem Zeitpunkt zum Arbeitgeber. Die Teilnahme an der Messung erfolgt auf freiwilliger Basis und nach erfolgter Einwilligung. Innerhalb der SWICA werden die Daten vertraulich behandelt und nur ausgewählte, mit der Messung und Beratung betraute Mitarbeitende von SWICA Präventionsmanagement / Santé24 haben darauf Zugriff. Die Speicherung der HRV-Daten erfolgt nur während des vereinbarten Vertragszeitraums; diese werden danach gelöscht. Sofern die Teilnehmenden auch nach Ablauf der Vertragsdauer Zugriff auf Ihre HRV-Messberichte wünschen, müssen Sie diese selbst aufbewahren.
Durch das Ausfüllen und Absenden der Anmeldemail stimmen Sie der Weitergabe und der Speicherung Ihrer Personendaten zu.
Die Datenerhebung, -verarbeitung, -speicherung und -nutzung umfasst personenbezogene Daten (Name, Vorname, Adresse, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum und Geschlecht) und Gesundheitsdaten (Daten, die während der Messung erhoben werden) der betroffenen Person. Die Daten werden während des vereinbarten Vertragszeitraums bei SWICA wie auch bei Firstbeat in Finnland gespeichert. Bei jedem Bearbeitungsschritt durch SWICA werden die geltenden Datenschutzvorschriften nach dem Schweizerischen Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) beachtet. Firstbeat unterliegt bei der Verarbeitung der Daten den Vorschriften der Europäischen Datenschutzverordnung (DSGVO). Die Datenspeicherung erfolgt nur zum Zweck der HRV-Messung. Die Daten werden innerhalb von SWICA nicht weitergegeben oder für anderweitige Zwecke verwendet. Der Zugriff auf Daten erfolgt nur durch die Personen, die die Daten analysieren, und durch die beratenden Personen. Das DSG wie auch die DSGVO erlauben es jeder betroffenen Person, ihre persönlichen Daten jederzeit einsehen, ändern, sperren oder löschen zu lassen. Um Ihre persönlichen Daten zu schützen, werden von SWICA und Firstbeat alle angemessenen technischen und organisatorischen Massnahmen ergriffen, um Ihre Daten vor widerrechtlicher und falscher Bearbeitung zu schützen.
Die erhobenen Daten individueller Teilnehmer werden nach dem Ende des vereinbarten Vertragszeitraums sowohl bei Firstbeat als auch bei SWICA gelöscht. Bei einer grösseren Anzahl (ab 10 Mitarbeitende) Teilnehmer kann auf Wusch des Auftraggebers ein anonymisierter Gruppenbericht erstellt werden, der keine Rückschlüsse auf individuelle Personen zulässt. Diese Daten können wiederum bei SWICA intern gespeichert und bei eventuellen nachfolgenden Untersuchungen innerhalb desselben Unternehmens zu Vergleichszwecken genutzt werden.
Zum Zweck der Qualitätssicherung und der Verbesserung des Patientenangebots werten SWICA und Firstbeat die anonymisierten Daten statistisch aus.
22.05.2023