Teilnahmebedingungen
SWICA schenkt für jede Empfehlungsadresse eine Prämie von CHF 70.–. Für den Anspruch auf eine Empfehlungsprämie müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Teilnahmeberechtigt für die Empfehlungsprämie «SWICA empfehlen» sind natürliche Personen mit Wohnsitz in Deutschland oder in der Schweiz (Firmenkunden / juristische Personen ausgeschlossen).
- SWICA schenkt die Empfehlungsprämie von CHF 70.–, wenn der Interessent eine Grenzgängerversicherung von SWICA abschliesst.
- Die Auszahlung erfolgt auf ein Post- oder Bankkonto in der Schweiz oder in Deutschland.
In folgenden Fällen besteht kein Anspruch auf die Empfehlungsprämie:
- Die vermittelnde Person, die SWICA die Adresse empfiehlt, hat das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet.
- Neugeborene, die von ihren Eltern angemeldet werden
- Die vermittelnde Person vermittelt sich selbst und/oder die im gleichen Haushalt lebenden Familienangehörigen (z.B. Ehepartner, Kinder etc.). Ausnahme: Bestandskunden erhalten für die Vermittlung von Familienangehörigen eine Empfehlungsprämie.
- Keine Empfehlungsprämie für SWICA-Vertriebsmitarbeitende und Broker/Vermittler (sowie deren Mitarbeitende resp. Familienangehörige), die nach deutschem Recht gewerbsmässig Vermittlungstätigkeiten vornehmen
- Bereits erfolgte Versicherungsabschlüsse, die im Nachhinein als Empfehlung gemeldet werden
- Korrespondenz zu den Empfehlungsadressen können wir aus technischen Gründen keine führen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Mehrwertsteuer ist in der Empfehlungsprämie enthalten.