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Teilnahmebedingungen

SWICA schenkt für jede Empfehlungsadresse eine Prämie von CHF 70.–. Für den Anspruch auf eine Empfehlungsprämie müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Teilnahmeberechtigt für die Empfehlungsprämie «SWICA empfehlen» sind natürliche Personen mit Wohnsitz in Deutschland oder in der Schweiz (Firmenkunden / juristische Personen ausgeschlossen).
  • SWICA schenkt die Empfehlungsprämie von CHF 70.–, wenn der Interessent eine Grenzgängerversicherung von SWICA abschliesst.
  • Die Auszahlung erfolgt auf ein Post- oder Bankkonto in der Schweiz oder in Deutschland.

In folgenden Fällen besteht kein Anspruch auf die Empfehlungsprämie:

  • Die vermittelnde Person, die SWICA die Adresse empfiehlt, hat das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet.
  • Neugeborene, die von ihren Eltern angemeldet werden
  • Die vermittelnde Person vermittelt sich selbst und/oder die im gleichen Haushalt lebenden Familienangehörigen (z.B. Ehepartner, Kinder etc.). Ausnahme: Bestandskunden erhalten für die Vermittlung von Familienangehörigen eine Empfehlungsprämie.
  • Keine Empfehlungsprämie für SWICA-Vertriebsmitarbeitende und Broker/Vermittler (sowie deren Mitarbeitende resp. Familienangehörige), die nach deutschem Recht gewerbsmässig Vermittlungstätigkeiten vornehmen
  • Bereits erfolgte Versicherungsabschlüsse, die im Nachhinein als Empfehlung gemeldet werden
  • Korrespondenz zu den Empfehlungsadressen können wir aus technischen Gründen keine führen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Mehrwertsteuer ist in der Empfehlungsprämie enthalten.