Beste Prämien und Top-Service
Zu SWICA wechseln lohnt sich besonders für Grenzgänger
Wenn Sie als Grenzgängerin oder Grenzgänger aus Österreich in der Schweiz arbeiten, profitieren Sie mit einer Schweizer Krankenversicherung (obligatorische Krankenversicherung KVG) von einkommensunabhängigen Prämien und einer freien Arztwahl – hier und in Ihrem Heimatland. Mit der obligatorischen Grundversicherung Standard EU bietet Ihnen SWICA eine Versicherungslösung mit zahlreichen wertvollen Dienstleistungen und besten Grundversicherungsprämien.
SWICA-Versicherte gehören zu den zufriedensten Kunden der Schweiz. Auch aktuell wurde SWICA bei den unabhängigen Krankenversicherungsvergleichen von Comparis, bonus.ch und AmPuls wieder auf den 1. Platz gewählt (mehr erfahren).
Deine Gesundheit. Das ist unsere Hauptsache.
SWICA
SWICA-Grenzgängerversicherung
Beste Prämien für österreichische Grenzgänger
Die SWICA-Grenzgängerversicherung (schweizerische obligatorische Krankenversicherung KVG) ersetzt Ihre gesetzliche Krankenversicherung in Österreich. Es gibt zwei altersabhängige Einheitstarife. Eine Gesundheitsprüfung ist für den Versicherungsabschluss nicht erforderlich. Zusatzversicherungen können weiterhin ergänzend in Ihrem Wohnland abgeschlossen werden.
Monatsprämie von 19 bis 25 Jahren
CHF 281.– (ohne Unfalldeckung*)
Mit Unfalldeckung: CHF 302.10
Monatsprämie ab 26 Jahren
CHF 374.70 (ohne Unfalldeckung*)
Mit Unfalldeckung: CHF 402.80
Ihre SWICA-Vorteile im Überblick
Weniger bezahlen, mehr profitieren
Die zufriedensten Kunden sind bei SWICA. Profitieren Sie bei der Nr. 1* in Kundenzufriedenheit (*mehr erfahren) von einem umfassenden und leistungsstarken Versicherungsschutz. SWICA bietet Ihnen und Ihren Familienangehörigen finanzielle Sicherheit, beste medizinische Versorgung sowie kompetente Beratung und Begleitung bei Krankheit und Unfall.
Monatsprämie bis zum 26. Altersjahr
CHF 281.– (ohne Unfalldeckung*)
CHF 302.10 (mit Unfalldeckung)
Monatsprämie ab dem 26. Altersjahr
CHF 374.70 (ohne Unfalldeckung*)
CHF 402.80 (mit Unfalldeckung)
*Unfalldeckung in der Schweiz: Bei einer Anstellung von mindestens 8 Stunden pro Woche in der Schweiz wird die Unfallversicherung vom Arbeitgeber übernommen. Für Familienmitglieder ohne Arbeitstätigkeit in der Schweiz muss zusätzlich eine Unfalldeckung eingeschlossen werden.
Interessiert an erstklassigen Leistungen und attraktiven Prämien?
Willkommen bei SWICA. Erstellen Sie sich Ihre Offerte online oder kontaktieren Sie uns direkt. Unsere Spezialisten für Grenzgängerversicherungen beraten Sie individuell kompetent telefonisch, online oder persönlich in unseren Geschäftsstellen in der ganzen Schweiz.
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SWICA Agentur Grenzgänger
Telefon +41 61 270 62 61
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 8 – 17 Uhr
