Typische Versicherungsfragen

Häufig gestellte Fragen zu Grund- und Zusatzversicherungen sowie den SWICA-Versicherungsmodellen.

Allgemeines

Die Grundversicherung ist für alle in der Schweiz wohnhaften Personen obligatorisch. Sie stellt die medizinische Grundversorgung bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft sicher.

Mit einer freiwilligen Zusatzversicherung erhalten Sie Leistungen, welche die Grundversicherung (obligatorische Krankenpflegeversicherung) nicht oder nur teilweise abdeckt. Komplementärmedizin, Fitness, Impfungen, Zahnbehandlungen, Brillen und vieles mehr: Mit den Zusatzversicherungen von SWICA ergänzen Sie Ihre Grundversicherung nach Ihren individuellen Bedürfnissen und erhalten dadurch attraktive Beiträge an Gesundheitsförderungs- und Präventionsmassnahmen.

Es werden grundsätzlich zwei Kategorien von Zusatzversicherungen unterschieden: ambulatorische Krankenpflegezusatzversicherungen und Spitalzusatzversicherungen.

Eine Spitalversicherung ist eine Zusatzversicherung (Spitalzusatzversicherung), die Ihnen je nach Modell mehr Freiheit bei der Wahl des Spitals oder des behandelnden Arztes, mehr Komfort und bevorzugten Zugang zu Spitzenmedizin bietet.

Welche Spitalversicherungen bietet SWICA?

Da die Grundversicherung in der Schweiz obligatorisch ist, muss jede in der Schweiz wohnhafte Person in die Grundversicherung aufgenommen werden, es besteht eine Aufnahmepflicht.

Im Gegensatz zur Grundversicherung ist die Krankenversicherung frei, die Aufnahme eines Versicherten in der Zusatzversicherung zu akzeptieren. Für die Aufnahme in eine Zusatzversicherung ist es erforderlich, einen Gesundheitsfragebogen auszufüllen. Dieser ermöglicht es der Krankenversicherung zu entscheiden, ob ein Antrag angenommen, abgelehnt oder mit einem Ausschluss in der Versicherungsdeckung (bereits bestehende Krankheiten) angenommen wird. Wichtig: kündigen Sie den Vertrag Ihres bisherigen Versicherers erst, wenn Sie die Aufnahmebestätigung des neuen Versicherers erhalten haben.

Nein, grundsätzlich können die Grund- und Zusatzversicherungen bei unterschiedlichen Krankenversicherungen abgeschlossen werden. Jedoch ergeben sich durch die Kombination von beiden Versicherungen bei SWICA Vorteile.

SWICA rechnet als einzige Krankenversicherung die Kostenbeteiligung ihrer Grundversicherung an die der SWICA-Zusatzversicherungen an, wodurch die maximale jährliche Kostenbeteiligung im Vergleich zu anderen Krankenversicherern grundsätzlich tiefer liegt.

Die Grundversicherung (Krankenpflegeversicherung) basiert auf dem Krankenversicherungsgesetz (KVG). Gemäss dem KVG müssen alle Krankenversicherungen in der Schweiz dieselben Leistungen in der Grundversicherung anbieten.

Die Zusatzversicherungen werden durch das Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) reguliert. Dieses Gesetz schreibt nur die Grundzüge vor, nicht aber die einzelnen Leistungen. Deshalb sind die Leistungen von Krankenversicherung zu Krankenversicherung verschieden.

Ja, sofern Sie bei der Arbeitslosenkasse angemeldet sind, sind Sie über die SUVA gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert. Wenn dies nicht der Fall ist, kontaktieren Sie den für Sie zuständigen SWICA-Kundendienst für ein persönliches Beratungsgespräch.

Beratung anfordern

Arbeitnehmer, die mehr als acht Stunden pro Woche bei einem Arbeitgeber arbeiten, sind über diesen obligatorisch gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert. Wenn Sie weniger als acht Stunden pro Woche arbeiten, können Sie die Unfalldeckung beim für Sie zuständigen SWICA-Kundendienst oder mittels Online-Formular einschliessen.

Rund um SWICA-Versicherungen

SWICA bietet neben dem STANDARD-Modell (freie Arztwahl) sieben alternative FAVORIT-Versicherungsmodelle mit unterschiedlich hohen Prämienrabatten. Sie profitieren vom besten Preis-Leistungs-Verhältnis und sparen bis zu mehreren hundert Franken pro Jahr. Der Unterschied zur klassischen Grundversicherung STANDARD liegt in der Wahl der Anlaufstelle, der Leistungsumfang bleibt identisch. Die Prämien in der Grundversicherung unterscheiden sich je nach Versicherungsmodell, Prämiengebiet, Alter und Franchise.

Unsere verschiedenen Grundversicherungsmodelle:

Die Zusatzversicherungen von SWICA ermöglichen es Ihnen, Ihre Grundversicherung nach individuellen Bedürfnissen zu ergänzen und so attraktive Beiträge an Gesundheitsförderungs- und Präventions-Massnahmen zu erhalten. Anliegen in den Bereichen Spital, Komplementärmedizin, Fitness, Impfungen, Brillen usw., können durch zusätzliche Leistungen abgedeckt werden. Gewisse Zusatzversicherungen von SWICA sind nur in Kombination abschliessbar, decken so aber Ihre Bedürfnisse optimal ab. Mit dem BENEVITA-Bonusprogramm haben Sie zudem die Möglichkeit die Prämie bei der Zusatzversicherung HOSPITA und COMPLETA TOP durch die Teilnahme an den Gesundheits-Challenges zu beeinflussen.

Unsere HOSPITA Spitalversicherungen:

  • BestMed: Exklusive Privatversicherung mit weltweitem Schutz
  • HOSPITA PRIVAT: Freie Arzt- und Spitalwahl in der privaten Abteilung
  • HOSPITA FLEX PRIVAT: Freie Wahl der Spitalabteilung (allgemein, halbprivat oder privat) mit wählbarer Kostenbeteiligung pro Spitaltag
  • HOSPITA HALBPRIVAT: Freie Arzt- und Spitalwahl in der halbprivaten Abteilung
  • HOSPITA FLEX HALBPRIVAT: Freie Wahl der Spitalabteilung (allgemein oder halbprivat) mit wählbarer Kostenbeteiligung pro Spitaltag
  • HOSPITA ALLGEMEIN: Zugang zu allen allgemeinen Abteilungen der SWICA-Vertragsspitäler

Weitere Zusatzversicherungen von SWICA:

Mit dem Prämienrechner von SWICA erhalten Sie schnell eine individuelle Offerte für erstklassigen Versicherungsschutz. Der Prämienrechner schlägt automatisch das für Ihre Bedürfnisse passende Versicherungspaket vor und empfiehlt Ihnen das für Sie günstigste Grundversicherungsmodell. Diese Auswahl können Sie anschliessend beliebig verändern und anpassen.
Die Grundversicherung und weitere Zusatzversicherungen können Sie ausserdem ganz einfach online abschliessen.

Jetzt Prämie berechnen

Ja, es ist sehr empfehlenswert das erwartete Kind vor der Geburt anzumelden, damit es ab dem 1. Tag vollumfänglich versichert ist. SWICA verzichtet bei der vorgeburtlichen Anmeldung bei den meisten Zusatzversicherungen auf eine Risikoprüfung. Ihr Berater stellt Ihnen gerne eine vorgeburtliche Offerte zu. Füllen Sie hierfür das Online-Formular aus.

Für Ihre Prämienrechnungen haben Sie bei SWICA folgende Zahlungsmöglichkeiten:

Der Kündigungstermin für einen Wechsel per 1. Januar des kommenden Jahres ist der 30. November.

Die Grundversicherung STANDARD mit Franchise CHF 300.- kann auch per 30. Juni gekündigt werden, ebenso die Grundversicherung STANDARD für Kinder ohne Jahresfranchise. Der Kündigungstermin ist in diesem Fall der 31. März.

Ihre Franchise können Sie jedes Jahr per 1. Januar anpassen.

Bei einer Änderung des Wohnorts sind unterjährige Wechsel des Grundversicherungsmodells jeweils auf den 1. des Folgemonats möglich. Dies gilt ebenso für Wechsel zu einem der FAVORIT-Modelle von SWICA oder innerhalb der FAVORIT-Modelle.

Reichen Sie bis zum angegebenen Kündigungsdatum eine schriftliche Kündigung sowie die Aufnahmebestätigung ihrer neuen Krankenversicherung ein. Bitte beachten Sie, dass für die Akzeptanz einer Kündigung nicht das Datum des Poststempels ausschlaggebend ist. Kündigungen sind nur gültig, wenn sie am letzten Arbeitstag vor dem Kündigungstermin bei SWICA vorliegen.
Kündigungen gelten unter dem Vorbehalt, dass keine Prämien, Kostenbeteiligungen, Verzugszinsen oder Betreibungskosten in der Grundversicherung ausstehend sind.

Beratung anfordern

Eine Reduktion oder Kündigung der Zusatzversicherung ist jeweils per Ende Jahr möglich. Die Kündigungsfristen betragen:

  • bei gleichbleibender Prämie drei Monate (Eintreffen der Kündigung bei SWICA am letzten Arbeitstag vor dem 30. September)
  • bei einer Prämienerhöhung einen Monat (Eintreffen der Kündigung bei SWICA am letzten Arbeitstag vor dem 30. November)

Die Kündigung muss in schriftlicher Form abgefasst sein.

Versicherung anpassen und optimieren

Sie möchten Ihren Versicherungsschutz ändern oder Ihre Prämie optimieren? Informationen dazu und Spartipps finden Sie hier.

Anpassungen an Ihrer Versicherung

Sie können Ihre Franchise immer auf den Anfang eines Kalenderjahres ändern. Es gelten folgende Fristen:

  • Zur Herabsetzung (Reduktion) der Franchise: 30. November
  • Zur Erhöhung der Franchise: 31. Dezember

Bitte beachten Sie, dass die Anweisung zur Reduktion am letzten Arbeitstag vor dem angegebenen Termin bei SWICA vorliegen muss.

Franchise ändern via Online-Formular

Die Deckung kann immer per Anfang des nächsten Monats erhöht werden.
Eine Reduktion der Versicherungsdeckung ist jeweils per Ende Jahr möglich. Die Kündigungsfristen betragen:

  • bei gleichbleibender Prämie drei Monate (Eintreffen der Kündigung bei SWICA am letzten Arbeitstag vor dem 30. September)
  • bei einer Prämienerhöhung einen Monat (Eintreffen der Kündigung bei SWICA am letzten Arbeitstag vor dem 30. November)

Beratung anfordern

Grundversicherung: Sie können das Modell und die Franchise jedes Jahr per 1. Januar anpassen, teilen Sie uns die Änderung bis am 30. November schriftlich mit.
Wenn Sie vom Modell STANDARD zu einem der SWICA FAVORIT-Modelle wechseln möchten oder einen Wechsel innerhalb der FAVORIT-Modelle wünschen, so können Sie dies auch unterjährig jeweils auf den 1. des Folgemonats vollziehen. Bei einer Änderung des Wohnorts sind unterjährige Wechsel ebenfalls möglich.

Zusatzversicherung: Eine Reduktion oder Kündigung ist jeweils per Ende Jahr möglich. Die Kündigungsfristen betragen:

  • bei gleichbleibender Prämie drei Monate (Eintreffen der Kündigung bei SWICA am letzten Arbeitstag vor dem 30. September)
  • bei einer Prämienerhöhung einen Monat (Eintreffen der Kündigung bei SWICA am letzten Arbeitstag vor dem 30. November)

Eine Erhöhung oder Erweiterung des Versicherungsschutzes ist jeweils per Anfang des nächsten Monats möglich.

Beratung anfordern

Die Unfalldeckung kann immer auf den ersten Tag des Folgemonats ein- oder ausgeschlossen werden. Kontaktieren Sie den für Sie zuständigen Kundendienst oder benutzen Sie das Online-Formular.
Sofern Sie länger als 60 aufeinanderfolgende Tage Dienst leisten, werden Sie für diese Zeit vollumfänglich von der Prämie der Grundversicherung befreit. Bitte reichen Sie uns dafür den Nachweis über die geleisteten Diensttage ein.

Nachweis einreichen

Um Ihren Austritt aus der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vorzunehmen, benötigen wir die Abmeldebestätigung Ihrer Wohngemeinde und den Fragebogen zu Ihrer Abmeldung aus der Schweiz. Den Fragebogen zu Ihrer Abmeldung aus der Schweiz finden Sie auf der Seite Downloads unter Allgemein - Formulare.

Kommen Sie vor Ihrer Abmeldung respektive vor Ihrer Ausreise ins Ausland bei einer SWICA-Niederlassung in Ihrer Nähe vorbei oder rufen Sie uns an. Gerne zeigen wir Ihnen bei dieser Gelegenheit Versicherungslösungen auf, die Ihnen auch im Ausland finanzielle Sicherheit und beste medizinische Versorgung bieten.

Beratung anfordern

Versicherung optimieren & Sparen

Personen in bescheidenen finanziellen Verhältnissen haben Anrecht auf Prämienverbilligung. Die Individuelle Prämienverbilligung (IPV) wird kantonal unterschiedlich gehandhabt. Bitte wenden Sie sich deshalb an die Ausgleichskasse Ihrer Wohngemeinde.

In der SWICA-Kundenzeitschrift aktuell wird jedes Jahr eine Übersicht über die Modalitäten der IPV in den einzelnen Kantonen veröffentlicht. Die Liste finden Sie hier.

Sie können von attraktiven Prämienrabatten profitieren, wenn Sie ein alternatives Grundversicherungsmodell wählen. Weiter können Sie durch eine Erhöhung der Franchise die Prämienreduktion zusätzlich steigern. SWICA gewährt zudem Familienrabatte für Kinder und Jugendliche sowie weitere Optimierungsmöglichkeiten.

Mehr erfahren

Spartipp: SWICA bietet Ihnen bei einer Jahreszahlung Ihrer Prämienrechnung einen Rabatt von 0,5 Prozent. Dieser Rabatt gilt für Grund- und Zusatzversicherungen, die sie bei SWICA abgeschlossen haben. Bitte passen Sie dafür Ihren Zahlungsrhythmus direkt im Kundenportal mySWICA an oder kontaktieren Sie uns telefonisch: 0800 80 90 80

Senken Sie Ihre Prämie durch die Erhöhung der Kostenbeteiligung oder profitieren Sie von zusätzlichen Rabatten mit der Wahl eines HOSPITA-FLEX-MODELLS. Mit dem BENEVITA-Bonusprogramm haben Sie zudem die Möglichkeit, die Prämie bei der Zusatzversicherung HOSPITA und COMPLETA TOP durch die Teilnahme an den Gesundheits-Challenges zu beeinflussen.

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Spartipp: SWICA bietet Ihnen bei einer Jahreszahlung Ihrer Prämienrechnung einen Rabatt von 0,5 Prozent. Dieser Rabatt gilt für Grund- und Zusatzversicherungen, die sie bei SWICA abgeschlossen haben. Bitte passen Sie dafür Ihren Zahlungsrhythmus direkt im Kundenportal mySWICA an oder kontaktieren Sie uns telefonisch: 0800 80 90 80

SWICA rechnet als einzige Krankenversicherung die Kostenbeteiligung ihrer Grundversicherung an die der SWICA-Zusatzversicherungen an, wodurch die maximale jährliche Kostenbeteiligung im Vergleich zu anderen Krankenversicherern grundsätzlich tiefer liegt.

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Mit dem Abschlussaltertarif in der Spitalversicherung berücksichtigt SWICA Ihre bisherige Versicherungszeit bei der Berechnung der Prämie und belohnt somit Ihre Kundentreue. Bei den meisten Krankenversicherungen steigen die Prämien bei den Zusatzversicherungen alle fünf Jahre spürbar an.

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Dank den Partnerschaften mit zahlreichen Unternehmen und Verbänden profitieren deren Mitarbeitende und Mitglieder von Kollektivrabatten auf Zusatzversicherungen sowie von jährlichen Sportförderungsbeiträgen von bis zu 900 Franken. SWICA unterstützt Sie aus der Zusatzversicherung COMPLETA FORTE mit 90% der Kosten, jedoch mit maximal 300 Franken pro Kalenderjahr. Aus COMPLETA PRAEVENTA mit 50% der Kosten, jedoch mit maximal 300 Franken pro Kalenderjahr. Die Zusatzversicherung OPTIMA deckt weitere 90% der darüber hinausgehenden Kosten, jedoch maximal 300 Franken pro Kalenderjahr. So können sich Präventionsbeiträge bis 900 Franken pro Jahr ergeben.

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Kontaktmöglichkeiten und Angebote für Versicherte

SWICA bietet Ihnen einen umfassenden Kundenservice und ist bei medizinischen Fragen sowie Notfällen rund um die Uhr auch aus dem Ausland für Sie erreichbar. Bei SWICA profitieren Sie zudem von zahlreichen weiteren attraktiven Vorteilen.

Kundenservice und Notfallkontakte

  • Unsere Mitarbeitenden sind rund um die Uhr (7x24) telefonisch unter der Gratisnummer 0800 80 90 80 für Sie da.
  • Gerne können Sie den Kundendienst auch via Kontaktformular konsultieren.
  • SWICA-Chat: Unser Chatbot IQ gibt Ihnen gerne Auskunft, falls Sie Fragen zu Produkten oder Leistungen von SWICA haben. Falls Ihnen die Antworten von IQ nicht weiterhelfen, können Sie einen Kundenberater verlangen.

Falls Sie eine persönliche Beratung wünschen, können Sie sich gerne an unseren Kundenservice oder an den SWICA-Standort in Ihrer Nähe wenden.

Beratung anfordern

Dank unseren rund 50 Standorten in der ganzen Schweiz erhalten Sie jederzeit eine lokale und kompetente Beratung.

Finden Sie den SWICA-Standort in Ihrer Nähe

Das Team von santé24 Telemedizin umfasst Ärzte und medizinisches Fachpersonal und steht Ihnen an 365 Tagen im Jahr bezüglich Fragen zu Prävention, Krankheit, Unfall und Mutterschaft zur Verfügung. Für SWICA-Versicherte ist diese Beratung kostenlos (santé24 ist für Sie ebenfalls kostenlos, wenn Sie über Ihren Arbeitgeber bei SWICA versichert sind).

Kontaktieren Sie den ärztlichen Notfalldienst Ihrer Gemeinde oder die telemedizinische Beratung santé24 unter der Telefonnummer +41 44 404 86 86 (santé24 können Sie auch bei einem Notfall im Ausland kontaktieren).

Warum SWICA?

SWICA ist mehr als nur eine Versicherung und begleitet Sie ein Leben lang persönlich und kompetent. SWICA ist Ihr Gesundheitspartner und unterstützt Sie in jeder Lebenslage: von der Gesundheitsförderung über den Krankheitsfall bis zur Frage, wie man gut leben kann, auch wenn man mit einer gesundheitlichen Einschränkung leben muss.

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SWICA belegt bei unabhängigen Umfragen, wie zum Beispiel Comparis, bonus.ch oder amPuls, regelmässig den 1. Platz unter den Schweizer Krankenversicherungen bezüglich Kundenzufriedenheit und Image. Diese Auszeichnungen spornen uns an, uns weiterhin für den besten Kundenservice und die beste Qualität einzusetzen.

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Der SWICA Kundenservice ist 365 Tage im Jahr, rund um die Uhr (7x24) unter der Gratisnummer 0800 80 90 80 für Sie da.

Ebenfalls rund um die Uhr erhalten Sie medizinische Hilfe durch santé24 (telemedizinische Beratung). Ärzte und medizinische Fachpersonen beraten Sie gerne unter der Telefonnummer +41 44 404 86 86.

Unser Chatbot IQ (SWICA-Chat) gibt Ihnen rund um die Uhr Auskunft, falls Sie Fragen zu den Produkten und Leistungen von SWICA oder zum Versicherungswesen im Allgemeinen haben. Falls Ihnen die Antworten von IQ nicht weiterhelfen, können Sie einen Kundenberater verlangen. Jetzt mit IQ chatten

Alle SWICA-Versicherten profitieren kostenlos von folgenden Services.

SWICA bietet Ihnen den richtigen Versicherungsschutz in jeder Lebenslage. SWICA-Versicherte, die eine Zusatzversicherung abschliessen, profitieren je nach Versicherung von nachfolgenden Zusatzvorteilen.

Persönliche Beratung

Wünschen Sie weitere Informationen zu SWICA oder eine individuelle Beratung? Der Kundendienst ist gerne für Sie da. Kontaktieren Sie uns per Telefon 0800 80 90 80 oder senden Sie uns eine Nachricht mit dem nachfolgenden Kontaktformular.

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