Allgemeine Geschäftsbeding-
ungen (AGB) der SWICA Online Services

I Allgemeines

Die SWICA Krankenversicherung AG (handelnd für alle Konzerngesellschaften der SWICA Gesundheitsorganisation, insbesondere SWICA Versicherungen AG, SWICA Management AG, nachfolgend «SWICA» genannt) bietet ihren Versicherten sowie Personen und oder Unternehmen, öffentlichen Institutionen, Verbänden und Vereinen, die in einem Rechtsverhältnis zu SWICA stehen (nachfolgend gemeinsam «Benutzer» genannt), auf verschiedenen digitalen Anwendungen diverse Online-Dienstleistungen (nachfolgend «Online Services») an.
Das Leistungsangebot der Online Services kann seitens SWICA jederzeit geändert (d.h. reduziert oder erweitert) oder der Zugang dazu vollständig geschlossen werden.
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für SWICA Online Services (nachfolgend «AGB») regeln die Beziehung zwischen SWICA und dem Benutzer bei der Nutzung von Online Services.

1.1 Rechtliche Hinweise

Bestimmte von SWICA zur Verfügung gestellte Online Services bedürfen einer zusätzlichen Vereinbarung («Besondere Bedingungen»), der separat zugestimmt werden muss. Mit der Nutzung von Online Services bzw. mit der entsprechenden Registrierung anerkennt der Benutzer die vorliegenden AGB.

Sofern Besondere Bedingungen zur Anwendung kommen, werden die Online Services von SWICA freigegeben, sobald der Benutzer diese Besonderen Bedingungen elektronisch akzeptiert hat.

Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen AGB und den Besonderen Bedingungen gehen die Besonderen Bedingungen vor.

1.2 Änderung der AGB

SWICA behält sich ausdrücklich das Recht vor, die vorliegenden AGB sowie allfällige Besondere Bedingungen jederzeit zu ändern. Eine solche Änderung wird dem Benutzer elektronisch oder auf andere geeignete Weise mitgeteilt und gilt ohne ausdrücklichen Widerspruch innert Monatsfrist seit Bekanntgabe, auf jeden Fall aber mit der nächsten Nutzung der Online Services, als genehmigt. Bei Ablehnung der AGB oder der Besonderen Bedingungen ist der Zugriff auf die jeweilige Dienstleistung nicht mehr möglich.

II Zugang zu den Online Services

2.1 Zugangsberechtigung

Sofern nicht ausdrücklich anders definiert, stehen die Online Services grundsätzlich allen berechtigen Benutzern gemäss Ziffer I, die folgende Voraussetzungen erfüllen, zur Verfügung:

  • Aktive Vertrags- oder Versicherungsbeziehung mit SWICA
  • Eigene E-Mail-Adresse

Vorbehalten bleiben zusätzliche Anforderungen, die gemäss den Besonderen Bedingungen für bestimmte Online Services definiert werden.

2.2 Registrierung und Legitimation

Für den Zugang zu den Online Services und zu den darin angebotenen Dienstleistungen muss sich der Benutzer auf https://meta.swica.ch/ registrieren. Die Art der Registrierung wird von SWICA vorgegeben und die erfolgreiche Registrierung entsprechend bestätigt. Für bestimmte Online Services ist eine schriftliche Anmeldung erforderlich.
Wer sich gemäss den Vorgaben im jeweiligen Online Service registriert hat, gilt gegenüber SWICA als Benutzer und wird zur Nutzung des betreffenden Online Services berechtigt.

Für die erstmalige Registration wird die Versicherungspolice und die Versicherungskarte benötigt.

Nach erfolgter Registrierung können die Daten gemäss Ziffer VI an Unic AG (nachfolgend «Unic») und ihr Subunternehmen Netrics Zürich AG, Opfikon (nachfolgend «Netrics») weitergeleitet werden, welche von SWICA mit dem Betrieb von Infrastruktur und/oder Software im Zusammenhang mit ge-wissen Online Services beauftragt worden sind. Die Details sind in Ziffer 6.3 nachfolgend festgehalten.

III Sorgfaltspflichten des Benutzers

SWICA macht den Benutzer insbesondere auf folgende Sorgfaltspflichten bei der Nutzung von Online Services aufmerksam:

  • Der Benutzer hat sicherzustellen, dass sämtliche Zugangsdaten geheim gehalten und gegen missbräuchliche Verwendung durch Unbefugte geschützt sind. Insbesondere sind PIN/Passwörter nach ihrem Erhalt sofort zu ändern und dürfen nicht aufgezeichnet, weitergegeben oder ungeschützt auf dem Endgerät abgelegt werden. PIN/Passwörter dürfen nicht leicht ermittelbar sein.
  • Sofern nicht ausdrücklich anders definiert, ist es nicht gestattet, die Online Services für Dritte zu verwenden. Vorbehalten bleibt die Nutzung von Online Services im Rahmen des gesetzlichen Vertretungsrechts oder bei einer rechtsgültigen Bevollmächtigung.
  • Online Services dürfen nur vertragskonform und für die vorgesehenen Zwecke benutzt werden.
  • Es dürfen keine gewerblichen Schutz- und Urheberrechte oder sonstigen Eigentumsrechte verletzt werden.

Der Benutzer trägt sämtliche Risiken, die sich aus der Verletzung der oben genannten Sorgfaltspflichten ergeben.

IV Aufträge und Mitteilungen

SWICA ist berechtigt, die ihr über die Online Services erteilten Aufträge auszuführen oder den Mitteilungen nachzukommen, sofern die Registrierung gemäss Ziffer 2.2 vorgenommen wurde. SWICA darf sich auf die Richtigkeit der so erteilten Aufträge und Mitteilungen verlassen.

V Sicherheitshinweise / Sperre und Vertragsende

5.1 Sicherheitshinweise

Der Zugang zu den Online Services erfolgt über das Internet. Auch bei allen dem neuesten Stand der Technik entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen kann sowohl aufseiten von SWICA wie auf Benutzerseite keine absolute Sicherheit gewährleistet werden. Das Endgerät des Benutzers ist Teil des Internets und befindet sich ausserhalb der Kontrolle von SWICA.
SWICA macht den Benutzer insbesondere auf folgende Risiken der Nutzung von Online Services aufmerksam:

  • Ungenügende Systemkenntnisse und mangelnde Sicherheitsvorkehrungen am Endgerät können einen unberechtigten Zugriff erleichtern. SWICA empfiehlt den Benutzern deshalb dringend, ihre Endgeräte mit aktuellen Schutzprogrammen auszustatten sowie die Verwendung der Internetverbindung mit einem Passwort zu schützen.
  • Besteht die Befürchtung, dass unberechtigte Dritte Kenntnis von den Zugangsdaten erhalten haben, so sind diese unverzüglich zu ändern, und gegebenenfalls ist bei SWICA die Sperrung des Zugangs zu verlangen.
  • SWICA hat keinen Einfluss darauf, ob oder wie der vom Benutzer gewählte Internetprovider den Datenverkehr analysiert. Erfolgen auf den Online Services während einer bestimmten Zeit keine Aktivitäten, wird die aktuelle Session aus Sicherheitsgründen automatisch geschlossen und es muss ein neues Login durchgeführt werden. Es besteht die latente Gefahr, dass sich ein Dritter während der Nutzung von Online Services unbemerkt Zugang zum Endgerät des Benutzers verschafft.
  • Es besteht die Gefahr, dass sich bei Nutzung eines Netzwerks (z.B. Internet, SMS, WLAN) Schadensoftware und dergleichen auf dem Endgerät ausbreitet, wenn dieses mit dem Netzwerk verbunden ist. Entsprechende im Markt erhältliche Sicherheitssoftware kann den Benutzer bei seinen Sicherheitsvorkehrungen unterstützen. 
  • Trotz Verwendung moderner Sicherheitstechnologien kann im Rahmen der Datenübermittlung keine absolute Sicherheit gewährleistet werden.
  • Die Daten können unkontrolliert grenzüberschreitend übermittelt werden. Dies gilt auch für eine Datenübermittlung, wenn sich Sender und Empfänger in der Schweiz befinden. Zwar werden die einzelnen Datenpakete verschlüsselt übermittelt, unverschlüsselt bleiben jedoch die jeweiligen Absender und Empfänger. Es ist deshalb ein Rückschluss auf eine Kundenbeziehung zwischen dem Benutzer und SWICA möglich.

SWICA lehnt jegliche Haftung für die Folgen einer Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise ab.

5.2 Sperre

Bei Feststellung von Sicherheitsrisiken behält sich SWICA das Recht vor, den Zugang zu den Online Services im Interesse des Benutzers und zum Schutz von SWICA bis auf Weiteres zu sperren.
Bei mutmasslich missbräuchlicher Verwendung der Online Services (z.B. bei mehrfacher Eingabe eines falschen Passworts) behält sich SWICA jederzeit das Recht vor, den Zugang zu den Online Services vorübergehend zu sperren.

5.3 Vertragsende

Sofern in den Besonderen Bedingungen nicht anders geregelt, werden Online Services automatisch beendet, sobald der Benutzer keine Vertragsbeziehung mehr zu SWICA unterhält. Der Benutzer ist selber dafür verantwortlich, alle Daten und Dokumente, die er über das Vertragsende hinaus behalten will, ausserhalb der Online Services zu speichern. Vorbehalten bleibt die Nutzung von Online Services im Rahmen des gesetzlichen Vertretungsrechts oder bei einer rechtsgültigen Bevollmächtigung.
Nach Beendigung der Online Services werden bei SWICA alle Daten des Benutzers gelöscht, soweit dies technisch und mit angemessenem Aufwand möglich und rechtlich zulässig ist. In Backups gespeicherte Daten werden nicht nachträglich entfernt.

VI Datenschutz und Datenverwendung

6.1 Datenschutz

SWICA hält sich beim Umgang mit Personendaten an das Schweizer Datenschutzgesetz. Insbesondere gibt SWICA die personenbezogenen Daten der Benutzer nicht unbefugt an Dritte weiter und schützt die ihr anvertrauten Personendaten, wie gesetzlich vorgesehen, durch angemessene technische und organisatorische Massnahmen vor unbefugter Bearbeitung.
Organen, Angestellten und Beauftragten von SWICA obliegt die gesetzliche Pflicht, über die Personendaten sowie geschäftlichen Dokumente der Benutzer Verschwiegenheit zu wahren.

6.2 Datenverwendung

Die in der Registrierung eingegebenen Daten (z.B. Versicherten-Nr., Geburtsdatum, PLZ) werden nur für die Authentifizierung verwendet. Der Benutzer von Online Services wird darauf hingewiesen, die Datenschutzbestimmungen in den jeweiligen Besonderen Bestimmungen und die entsprechenden Zwecke zur Datenbearbeitung und Datenverwendung zu beachten.

6.3 Weitergabe an Dritte

Mit der Registrierung gibt SWICA die folgenden Daten aus dem Versichertendossier an die folgenden Lieferanten weiter, welche Teile der Online Services für SWICA betreiben:

Lieferant: Unic AG, Bern und Netrics, Opfikon

Zweck der Weitergabe: Speicherung und Bereitstellung der Daten für die Registrierung und Nutzung von mySWICA

Daten: 

  • Stamm-/Vertragsdaten
    Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, Telefon,
    E-Mail, Versichertennummer, AHV-Nummer u.a.
  • Versichertendaten KVG/UVG/VVG
    Versicherungsschutz (Produkte), Hausarzt / Gesundheitszentrum,
    Versichertenkartennummer, Prämie, Kostenbeteiligung/Franchise u.a.
  • Abrechnungsdaten
    Prämienabrechnung, Leistungsabrechnung inkl.
    medizinischer Daten wie Angaben zu Symptomen und Diagnose,
    Informationen über Kosten u.a.
  • Dokumente
    Police, Steuernachweis u.a.

Aus den Besonderen Bedingungen können sich weitere Dritte ergeben, an welche Daten weitergegeben werden.

SWICA stellt sicher, dass sämtliche beigezogenen Dritten:

  • sich gegenüber SWICA zur Verschwiegenheit verpflichten;
  • sich gegenüber SWICA verpflichten, die übermittelten Daten nur zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten gegenüber SWICA zu verwenden;
  • die übermittelten Daten umgehend löschen, wenn diese nicht mehr bearbeitet werden.

VII Cookies und Webanalysedienste

SWICA analysiert die Nutzung der Online Services und erstellt anonyme Auswertungen. Diese helfen SWICA, die Online Services fortlaufend zu optimieren. Cookies (kleine Textdateien, in denen eine Identifikationsnummer integriert ist) ermöglichen SWICA, den Benutzerservice zu verbessern und ehemalige Besucher wiederzuerkennen.
Falls der Benutzer keine Cookies wünscht, kann der Browser so eingestellt werden, dass eingehende Cookies nur nach einer Bestätigung gespeichert oder aber generell abgewiesen werden. Um dem Benutzer den Navigationskomfort zu erhöhen, empfiehlt SWICA, die Cookies zu akzeptieren und nicht zu löschen. Sofern diese blockiert werden, können möglicherweise einzelne Online Services nicht in vollem Umfang genutzt werden.

Weitere Informationen zur Verwendung von Cookies und Webanalysediensten finden sich in den Cookie-Richtlinien bzw. in den jeweiligen Besonderen Bedingungen.

VIII Hyperlinks / Inhalte von Dritten

Online Services können Hyperlinks zu Webseiten oder Online Services Dritter (nachfolgend «Leistungen Dritter») enthalten, die nicht von SWICA unterhalten werden und in keinem Bezug zu SWICA stehen. SWICA besitzt keine Kontrolle über die Leistungen Dritter und übernimmt deshalb keinerlei Verantwortung oder Gewähr für die Leistungen Dritter.

IX Ausländische Rechtsordnungen / Import- und Exportbeschränkungen

Die Nutzung von Online Services im Ausland kann unter Umständen Regeln des ausländischen Rechts verletzen. Es ist Sache des Benutzers, sich darüber zu informieren. SWICA lehnt diesbezüglich jede Haftung ab.
Der Benutzer nimmt weiter zur Kenntnis, dass es Import- und Exportbeschränkungen für Verschlüsselungsalgorithmen geben kann, gegen die er gegebenenfalls verstösst, wenn er Online Services im Ausland nutzt.

X Geistiges Eigentum

Sämtliche Immaterialgüterrechte an den Inhalten der Online Services verbleiben bei den Inhabern der jeweiligen Rechte. Jede Weitergabe, Vervielfältigung, Änderung oder Veröffentlichung von Inhalten der Online Services ohne vorgängige Zustimmung von SWICA ist untersagt.

XI Gewährleistung und Haftung

SWICA ergreift alle angemessenen technischen und organisatorischen Massnahmen für einen ordnungsgemässen Betrieb der Online Services, kann jedoch keine jederzeitige und fehlerfreie Verfügbarkeit der Online Services garantieren. Insbesondere kann es aufgrund von Wartungsarbeiten vorübergehend zu Unterbrüchen der Online Services kommen. Entstehen in solchen Fällen Schäden für den Benutzer, ist SWICA dafür nicht haftbar.
SWICA lehnt, soweit gesetzlich zulässig, jegliche Haftung für allfällige direkte oder indirekte Schäden ab, die dem Benutzer in Zusammenhang mit der Verwendung der Online Services entstehen. Dies umfasst insbesondere Schäden aufgrund der Verwendung von Informationen sowie Schäden aufgrund von Übermittlungsfehlern, technischen Mängeln, Unterbrüchen, Störungen oder rechtswidrigen Handlungen Dritter.
SWICA haftet auch nicht, wenn die Online Services aufgrund von höherer Gewalt oder Drittverschulden zeitweise unterbrochen, ganz oder teilweise beschränkt oder verunmöglicht sind. Als höhere Gewalt gelten insbesondere auch Stromausfall und Auftreten schädlicher Software (z.B. Virenbefall) sowie Naturereignisse von besonderer Intensität (Erdbeben, Lawinen, Überschwemmungen, Erdrutsche usw.), kriegerische Ereignisse, Aufruhr, unvorhersehbare behördliche Restriktionen usw.

XII Gebührenregelung

Der Zugang zu den Online Services wird dem Benutzer grundsätzlich kostenlos zur Verfügung gestellt. SWICA behält sich das Recht vor, jederzeit Gebühren für ihre Online Services einzuführen oder bereits bestehende zu ändern. In solchen Fällen werden dem Benutzer neue AGB gemäss Ziffer 1.2 zur Annahme vorgelegt.
Bei der Nutzung von Online Services können Gebühren der Netzbetreiber wie Übertragungs-, Daten- und Roaming-Gebühren anfallen, für die alleine der Benutzer aufzukommen hat. Dies gilt es insbesondere dann zu berücksichtigen, wenn grosse Datenvolumen in Zusammenhang mit den Online Services hinauf- oder heruntergeladen werden.

XIII Geltendes Recht und Gerichtsstand

Alle Rechtsbeziehungen des Benutzers unterstehen dem Schweizer Recht, unter Ausschluss jeglichen Kollisionsrechts sowie unter Ausschluss der Bestimmungen des Wiener Kaufrechts (CISG). Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Verfahren ist der Sitz von SWICA in Winterthur, soweit das zwingende Schweizer Recht oder die Versicherungsbedingungen für Versicherungsverträge nichts Anderes bestimmen.

XIV Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt.
Jegliche Nebenabrede oder Vereinbarung zwischen dem Benutzer und SWICA bedarf der Schriftform. Erfüllungsort ist der Hauptsitz von SWICA.

 

Version 6.1/2021

 

 

 

Besondere Bedingungen für BENECURA

I Allgemeines

Die Nutzung der BENECURA-App (nachfolgend BENECURA) setzt die vorgängige Zustimmung zu diesen Besonderen Bedingungen für BENECURA (nachfolgend «BENECURA Bedingungen») voraus. Sie stellen eine Ergänzung der «Allgemeinen Geschäftsbedingungen für SWICA Online-Services» (AGB) dar und gehen – sofern nicht ausdrücklich anders definiert – den AGB vor. Die «BENECURA Bedingungen» können gemäss Ziffer 1.2 der AGB ergänzt, geändert oder ersetzt werden. Die Information über eine Änderung erfolgt via BENECURA und erfordert die erneute Zustimmung zu den «BENECURA Bedingungen».
BENECURA ist als Medizinprodukt der Klasse IIa nach der schweizerischen Medizinprodukteverordnung vom 17. Oktober 2001 und der Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte eingestuft. Sie wurde gemäss den gesetzlich vorgeschriebenen Normen entwickelt.
Inverkehrbringer von BENECURA ist die SWICA Krankenversicherung AG, Römerstrasse 38, 8400 Winterthur, UID CHE-109.337.400 (handelnd für die SWICA Versicherungen AG, Römerstrasse 37, 8400 Winterthur, UID CHE-106.698.250), nachfolgend «SWICA». Für die Gesundheitsberatung ist santé24 zuständig, welche der SWICA Management AG, Römerstrasse 38, 8400 Winterthur, UID CHE-102.433.304 angehört (nachfolgend «santé24»).
Der Betreiber von BENECURA ist die Firma AD Swiss Net AG, Steinackerstrasse 35, 8902 Urdorf, UID CHE-489.204.316 (nachfolgend AD Swiss). BENECURA nutzt die Technologie der Firma Helmedica AG, Technopark Winterthur, Technoparkstrasse 2, 8406 Winterthur, UID CHE-233.904.725, (nachfolgend Helmedica). Die Infrastruktur für das Backend stellt das Hochsicherheitsrechenzentrum Aspectra AG, Weberstrasse 4, 8004 Zürich, UID CHE-105.612.642 (nachfolgend Aspectra) zur Verfügung. Für den Mailverkehr wird der Service der Health Info Net AG, Seidenstrasse 4, 8304 Wallisellen, UID CHE-103.489.218 (nachfolgend HIN) genutzt. Alle Dienstleister handeln im Auftrag von SWICA.

II Nutzung von BENECURA

BENECURA bietet eine erste Unterstützung rund um gesundheitliche und medizinische Fragen, stellt jedoch keinen vollwertigen Ersatz für die Beratung durch eine medizinische Fachperson dar. Mit der Zustimmung zu den «BENECURA Bedingungen» bestätigt der Benutzer, diese verstanden und akzeptiert zu haben.
BENECURA ist ausschliesslich für die Benutzung in der Schweiz konzipiert. Die Nutzung von BENECURA über ausländische Mobilfunknetze oder Internetverbindungen erfolgt auf eigenes Risiko. SWICA weist diesbezüglich explizit darauf hin, dass durch die Nutzung von BENECURA im Ausland das Recht des Staates, in dem sich der Benutzer gerade befindet, Anwendung finden kann. SWICA kann darauf keinen Einfluss nehmen und rät deshalb von der Nutzung von BENECURA ausserhalb der Schweiz ab. Zudem ist nicht gewährleistet, dass die Informationen und Dienstleistungen, die über BENECURA bereitgestellt werden, ausserhalb der Schweiz aufrufbar sind.

2.1 Registrierung und Legitimation

Die Anwendung von BENECURA bedingt eine vorgängige Registrierung durch die folgenden persönlichen Legitimationsmittel:

  • E-Mail-Adresse und Passwort
  • Angaben aus der Versicherungspolice

Das Mindestalter für die selbstständige Nutzung von BENECURA ist 18 Jahre.

2.2 Nutzung durch Kunden

BENECURA steht grundsätzlich allen Kunden von SWICA während der Dauer der Kundenbeziehung zur Verfügung. Der Kunde kann die Funktion «SymptomCheck» auch für Drittpersonen verwenden, indem er deren Symptome im «SymptomCheck» für sie eingibt. Das Mindestalter der Drittperson, dessen Symptome durch den Benutzer eingegeben werden, beträgt 16 Jahre. Dafür müssen vorgängig Name, Vorname, PLZ, Geburtsdatum und Geschlecht der Drittperson in BENECURA hinterlegt werden (weitere Bestimmungen zum Datenschutz gemäss Ziffer V). Die «BENECURA Bedingungen» gelten auch für alle durch den Hauptnutzer in BENECURA erfassten Drittpersonen.

2.3 Nutzung durch Nichtkunden

Während der Dauer der Vertragsbeziehung mit SWICA kann BENECURA in vollem Umfang genutzt werden. Es liegt im Ermessen von SWICA, nach Ende der Vertragsbeziehung BENECURA in einem reduzierten Umfang zur Verfügung zu stellen. Für Nicht-SWICA-Kunden kann SWICA BENECURA nach freiem Ermessen zur Verfügung stellen. Sollte BENECURA dem Benutzer auch nach der Beendigung der Vertragsbeziehung mit SWICA zur Verfügung stehen, so können vonseiten SWICA weitere «Besondere Bedingungen» vorgelegt werden, die der Benutzer für die Weiterbenutzung akzeptieren muss.

III BENECURA Services (Funktionen)

 

3.1 Profil

Nach erfolgreicher Registrierung und Legitimation zeigt BENECURA in der Funktion «Profil» automatisch die Stammdaten (unter anderem Vorname, Name, Versicherten-Nr., Anschrift, Geburtsdatum, Geschlecht, Sozialversicherungs-Nr., E-Mail, Telefon-Nr.) sowie die Versicherungsdeckung und die dazugehörenden Informationen des Benutzers an (nachfolgend «Profildaten»). Die «Profildaten» werden aus dem Versicherungsverwaltungssystem von SWICA übernommen und automatisch aktualisiert. Dem Benutzer ist es nicht möglich, die «Profildaten» in BENECURA zu bearbeiten.
Die «Profildaten» werden in den Services von BENECURA verwendet, damit individuelle Empfehlungen möglich sind und in der Funktion «Fachpersonen Suche» verwendet, damit die Bestimmungen des entsprechenden Grundversicherungsmodells (z.B. Hausarzt, Ärzteliste) berücksichtigt werden können.

3.2 SymptomCheck

Die von einem medizinischen Expertengremium entwickelte Funktion «SymptomCheck» bietet Unterstützung für das weitere Vorgehen bei einer Krankheit oder bei gesundheitlichen Beschwerden.
In der Funktion «SymptomCheck» beantwortet der Benutzer eine Reihe von Fragen zu einem bestimmten medizinischen Problem. Aufgrund seiner Eingaben erhält der Benutzer dann eine Empfehlung für das weitere Vorgehen in Bezug auf das von ihm spezifisch eingegebene medizinische Problem. Für die vollständige und korrekte Beantwortung der Fragen ist der Benutzer selber verantwortlich.
Die im «SymptomCheck» enthaltenen Fragen und Empfehlungen wurden von einem medizinischen Expertengremium unter Berücksichtigung aktueller medizinischer Richtlinien erstellt. Ein weiteres unabhängiges Team aus Ärzten und Spezialisten (Medical Advisory Board) überprüft regelmässig die im «SymptomCheck» enthaltenen Fragen und Empfehlungen.
Der Benutzer handelt in jedem Fall auf eigenes Risiko. Die korrekte Beantwortung der Fragen und die richtige Dateneingabe sind für die Erteilung einer Empfehlung eine Voraussetzung. Die Nutzung der bereitgestellten Informationen sowie das Befolgen der erhaltenen Empfehlungen erfolgen auf eigenes Risiko. Bei medizinischen Notfällen ist in jedem Fall unverzüglich ein Arzt oder der Notruf zu kontaktieren. Der Benutzer trägt die Verantwortung für die Kontaktaufnahme mit dem Arzt oder dem Notruf.

3.3 VorsorgeCheck

Die Funktion «VorsorgeCheck» zeigt auf, welche Vorsorgeuntersuchungen aufgrund der individuellen Vorgeschichte, des Alters, Geschlechts und Risikofaktoren für die Gesundheit des Benutzers sinnvoll sind. Der Benutzer beantwortet eine Reihe von Fragen und erhält dann aufgrund seiner Antworten individuelle Vorsorgeempfehlungen.
Für die vollständige und korrekte Beantwortung der Fragen ist der Benutzer selber verantwortlich.
Die inhaltlichen Grundlagen des «VorsorgeCheck» wurden von einem unabhängigen medizinischen Expertengremium erstellt.

3.4 Gesundheitsdossier

Im «Gesundheitsdossier» in der Funktion «Dokumente» kann der Benutzer Dokumente und Daten rund um die eigene Gesundheit hochladen und kategorisieren. Zusätzlich kann er die Dokumente mittels verschlüsselter E-Mail an den Hausarzt senden (siehe dazu Ziffer 4.2).

Das «Gesundheitsdossier» beinhaltet auch alle anderen Daten, welche durch die verschiedenen Services in BENECURA durch den Benutzer erstellt werden, wie z.B. der Verlauf aus dem «SymptomCheck» oder die Empfehlungen aus dem «VorsorgeCheck».


IV Datenfreigabe und -speicherung

Nach Abschluss eines Services kann der Benutzer die folgenden Funktionen auswählen:

  • Datenfreigabe bzw. Befragung senden an die telefonische Gesundheitsberatung santé24 gemäss Ziffer 4.1
  • Befragung mittels verschlüsselter E-Mail (HIN) an den Hausarzt senden gemäss Ziffer 4.2
  • Datenspeicherung in der Funktion «Verlauf» / «Dossier» gemäss Ziffer 4.3

Alle Funktionen können unabhängig voneinander ausgewählt werden.

4.1 Datenfreigabe an die Gesundheitsberatung santé24

Wählt der Benutzer die Funktion «Datenfreigabe an die Gesundheitsberatung santé24/Befragung senden», werden die getätigten Eingaben, d.h. die Fragen und Antworten aus dem angewendeten Service, sowie die erhaltenen Empfehlungen der Gesundheitsberatung santé24 zur Verfügung gestellt. Wenn der Benutzer die Gesundheitsberatung santé24 anruft, stehen den medizinischen Fachpersonen dadurch wichtige Informationen zur Verfügung, die für die Beurteilung des medizinischen Problems bzw. die Besprechung der erhaltenen Empfehlung hilfreich sind.
Die Gesundheitsberatung santé24 nimmt aufgrund des angewendeten Service nicht eigenständig mit dem Benutzer Kontakt auf. Auch dann nicht, wenn die Datenfreigabe an die Gesundheitsberatung santé24 erteilt wurde. Es liegt immer in der persönlichen Verantwortung des Benutzers, einer Empfehlung Folge zu leisten bzw. den Anruf an die Gesundheitsberatung santé24 zu tätigen. Der Zugriff auf die Daten durch die Gesundheitsberatung santé24 erfolgt nur im Rahmen eines vom Benutzer initiierten Telefongesprächs.
Die durch den Benutzer an santé24 freigegebenen Daten aus den Services und das Ergebnis des Telefongesprächs werden von santé24 in einer Patientenakte festgehalten. Alle Daten und Einträge der Patientenakte unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht gemäss Art. 321 Strafgesetzbuch (StGB). Sie sind zu keinem Zeitpunkt durch SWICA oder Dritte einsehbar und werden auch nicht weitergegeben. Für die Aufbewahrung und Führung der Patientenakte gelten die allgemeinen Sorgfaltspflichten, die im Rahmen einer medizinischen Dienstleistung aufgebracht werden müssen. Die Datenfreigabe an die Gesundheitsberatung santé24 kann auch nachträglich in der Funktion «Verlauf» vorgenommen werden.

4.2 Datenzustellung an den Hausarzt

Wählt der Benutzer die Funktion «Per E-Mail senden», wird das Ergebnis des angewendeten Service oder das Dokument aus dem «Gesundheitsdossier» an den durch den Benutzer ausgewählten Hausarzt mittels verschlüsselter E-Mail (HIN) zugestellt. Dadurch stehen dem Hausarzt wichtige Informationen zur Verfügung, die für die Beurteilung des medizinischen Problems bzw. die Besprechung der erhaltenen Empfehlung hilfreich sind
Die Terminvereinbarung mit dem Hausarzt liegt immer in der persönlichen Verantwortung des Benutzers.

4.3 Datenspeicherung in der Funktion «Verlauf / Dossier»

Wählt der Benutzer in einem Service die Funktion «Datenspeicherung», werden diese innerhalb von BENECURA in der Funktion «Verlauf / Dossier» bzw. im «Gesundheitsdossier» gespeichert. Dadurch hat der Benutzer jederzeit einen persönlichen Überblick über die erhaltenen Informationen und Empfehlungen und über den Verlauf seiner medizinischen Vorfälle.
Die Daten aus einem angewendeten Service sind schreibgeschützt. Das heisst, der Benutzer kann die erstellten Eingaben nach der Datenspeicherung nicht mehr ändern. Das Löschen auf dem Endgerät des Benutzers ist hingegen jederzeit möglich.
Zu Beweiszwecken und zur Einhaltung der dazugehörigen Sorgfaltspflicht werden die Daten, die durch den Benutzer in den Services eingegeben wurden (gemäss Ziffer 5.2), in der Datenbank (Backend) bis zum Ablauf der Aufbewahrungsfrist nicht gelöscht. Aus demselben Grund können bereits an santé24 freigegebene und übertragene Daten nicht mehr widerrufen werden. Die Aufbewahrung der Daten richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen bzw. danach, wie lange der Zweck die Aufbewahrung rechtfertigt (siehe dazu Ziffer 5.8).


V Datenschutz und Datenbearbeitung

 

5.1 Einwilligung und Datenkategorien

Mit der Nutzung von BENECURA erklärt sich der Benutzer ausdrücklich damit einverstanden, dass die in den vorliegenden «Besonderen Bedingungen» definierten Datenkategorien wie «Profildaten» (gemäss Ziffer 3.1) von SWICA oder die vom Benutzer in den Services eingegebenen Daten (gemäss Ziffer 3.2 bis 3.4) von santé24 im nachfolgend definierten Rahmen bearbeitet werden dürfen. Ferner werden von SWICA technische Daten, namentlich Logfiles, erhoben, welche die Dateneingabe und die Datenbearbeitung in BENECURA nachvollziehbar machen und zur Sicherheit des Benutzers beitragen. Die technischen Daten enthalten keine personenbezogenen Angaben über den Benutzer. Der Schutz der personenbezogenen Daten hat für SWICA oberste Priorität. Die anwendbaren Rechtsvorschriften zum Schutz von besonders schützenswerten Personendaten und zur Datensicherheit werden stets eingehalten. Die in BENECURA vom Benutzer eingegebenen und an die Gesundheitsberatung santé24 übermittelten Daten unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht gemäss Art. 321 Strafgesetzbuch (StGB) und werden entsprechend vertraulich behandelt.

5.2 Zweck der Datenbearbeitung

Die Daten, die von SWICA an BENECURA geliefert werden, bzw. die Eingaben des Benutzers werden zum Zweck der Erfüllung der Dienstleistung von BENECURA bearbeitet. Das heisst insbesondere für die Bereitstellung der Services, der Nutzung von BENECURA, der Aufnahme und Verarbeitung der vom Nutzer eingegebenen Daten und Fotos, für die Übertragung der Daten an santé24 (sofern vom Benutzer veranlasst), zur Führung einer Patientenakte bei santé24 sowie zur Nachvollziehbarkeit der ärztlichen Beratung. Wenn im Zusammenhang mit BENECURA wichtige Informationen mitgeteilt werden müssen oder um gesetzliche Anforderungen, z.B. die Einhaltung der Medizinprodukteverordnung oder die Medizinprodukterichtlinie, zu gewährleisten (siehe Ziffer VI), können die Kontaktdaten des Benutzers zur Kontaktaufnahme mit dem Benutzer verwendet werden.
Sollten in BENECURA Systemfehler auftreten, werden technische Daten (wie Modell, Name des Gerätes, Betriebssystemversion und die Aktion, bei der der Fehler aufgetreten ist) zum Zweck der Fehlerbehebung in anonymisierter Form Helmedica übermittelt.
Ferner werden die Daten zur Evaluation der medizinischen Wirkung von BENECURA, zur Versorgungsforschung, zu Statistikzwecken sowie zur Weiterentwicklung von BENECURA bearbeitet. Für diese Zwecke werden die Daten anonymisiert (d.h. ein Rückschluss auf den Benutzer ist nicht mehr möglich) ausgewertet.
Zu Beweiszwecken und zur Erfüllung der nötigen Sorgfaltspflicht werden aus den Services alle Fragen, die Antworten des Benutzers und die Empfehlungen protokolliert, sofern der Benutzer den Service bis zum Ende durchgeführt und eine Empfehlung erhalten hat. Die Protokollierung erfolgt ausschliesslich zu diesem Zweck und findet auch dann statt, wenn der Benutzer die Freigabe an santé24 nicht erteilt und auch keine Speicherung im «Verlauf / Dossier» vorgenommen hat (siehe Ziffer 4.2). Das Protokoll wird in der Datenbank (Backend) im Hochsicherheitsrechenzentrum Aspectra gespeichert. Ist aus Haftungsgründen oder in einem Rechtsfall ein Zugriff auf diese Daten notwendig, nimmt santé24 vorgängig Kontakt mit der betroffenen Person auf.

5.3 Datenbearbeiter

SWICA ist der Anbieter von BENECURA und stellt die «Profildaten» (gemäss Ziffer 3.1) des Benutzers zur Verfügung. In den Services gibt der Benutzer die besonders schützenswerten Gesundheitsdaten selbst ein.
BENECURA wird durch AD Swiss (gemäss Ziffer I) betrieben. Helmedica kann unter strengen Datenschutzvorschriften und nur im technischen Notfall auf die Daten zugreifen. Sie wird dadurch zu einer ärztlichen Hilfsperson und unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht gemäss Art. 321 StGB. AD Swiss, Helmedica und Aspectra wurden vertraglich zur strikten Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen betreffend den Datenschutz verpflichtet. Beide Firmen unterliegen wie auch SWICA den schweizerischen Rechtsvorschriften zum Datenschutz.
Die «Profildaten», die von SWICA an BENECURA geliefert werden, bzw. die Daten, die der Benutzer selbst in den Services eingibt, werden verschlüsselt auf dem Endgerät des Benutzers sowie im Hochsicherheitsrechenzentrum der Firma Aspectra gespeichert. Die Verschlüsselung der Daten auf dem Endgerät wie auch auf dem Server erfolgt nach dem aktuellen Stand der Technik. Der Zugriff auf die Daten ist über eine persönliche Anmeldung mit individuellem Benutzerschlüssel und eigenem Passwort nur für berechtigte Personen möglich. Die Massnahmen der Informationssicherheit werden laufend überprüft, getestet und angepasst, sodass fortwährend der höchste Schutz für die Personendaten besteht.
Die technischen Systeme (Server), auf denen BENECURA betrieben wird, sind von der technischen Infrastruktur von SWICA getrennt. Durch die Auslagerung der Dienstleistung an den BENECURA Betreiber AD Swiss kann SWICA sicherstellen, dass keine Daten unbefugt an SWICA oder Dritte bekannt gegeben werden. Somit hat SWICA keinen Zugriff auf die besonders schützenswerten Gesundheitsdaten, die der Kunde selbst eingibt. Für die Datenbearbeitung an sich bleibt SWICA jedoch verantwortlich und wird als Verantwortlicher der Datenbearbeitung aufgeführt.

5.4 Übermittlung der Daten

Die Übertragung der «Profildaten» von SWICA an BENECURA sowie die Übertragung der vom Benutzer eingegebenen Gesundheitsdaten erfolgt über öffentliche Netzwerke, z.B. das Mobilfunknetz. Diese werden mit den dem heutigen Standard entsprechenden Massnahmen geschützt, können jedoch von SWICA nicht beeinflusst werden.

5.5 Übermittlung der Daten an santé24

santé24 hat, solange der Benutzer keine Übermittlung der Daten veranlasst hat (gemäss Ziffer 4.1), keinen Zugriff auf die vom Benutzer eingegebenen Daten. Eine Freigabe zur Einsicht an santé24 kann nur durch den Benutzer persönlich erfolgen. Die Freigabe kann jedoch nicht widerrufen werden.

5.6 Datenzustellung an Hausarzt

Der Benutzer kann Daten aus einem angewendeten Service mittels verschlüsselter E-Mail an seinen Hausarzt zustellen. Dies ist nur möglich, wenn der Hausarzt ein HIN Teilnehmer ist.

5.7 Cookies

Bestimmte Inhalte von BENECURA werden durch eine von SWICA betriebene Website zur Verfügung gestellt. Das heisst, BENECURA greift, um den Inhalt anzuzeigen, auf eine Website ausserhalb von BENECURA zu. Diese Website kann Cookies verwenden und dementsprechend Cookies auf dem Endgerät des Benutzers speichern. Für die Verwaltung über die Cookie-Einstellungen ist die SWICA Cookie-Richtlinie anwendbar.

5.8 Aufbewahrungsfristen

Die Daten, die in BENECURA eingegeben werden, bleiben so lange bestehen, wie die Zwecke (gemäss Ziffer 5.2) die Bearbeitung rechtfertigen oder eine gesetzliche Aufbewahrungsfrist besteht. Im Minimum bleiben die Daten aber bis zehn Jahre nach Beendigung der Vertragsbeziehung zwischen SWICA und dem Benutzer bestehen, auch wenn BENECURA bereits zu einem früheren Zeitpunkt auf dem Endgerät des Benutzers gelöscht wurde. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen werden die Daten unwiderruflich gelöscht.

5.9 Rechte der Benutzer

Über die bearbeiteten Daten kann der Benutzer Auskunft verlangen, die Einschränkung der Bearbeitung, deren Löschung oder deren Berichtigung beantragen. Die genannten Rechte können von SWICA eingeschränkt bzw. auf das Minimum reduziert werden, sofern namentlich eine gesetzliche Pflicht zur weiteren Bearbeitung besteht, durch SWICA ein berechtigtes Interesse zur weiteren Bearbeitung geltend gemacht werden kann oder die Datenbearbeitung für die Erfüllung der vertraglichen Vereinbarung nötig ist. Ein berechtigtes Interesse kann z.B. die weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken sein. Die genannten Rechte können mittels schriftlicher Anfrage, inkl. einer Ausweiskopie, beantragt werden. Anträge können an SWICA Gesundheitsorganisation, Datenschutz, Römerstrasse 38, 8400 Winterthur oder per E-Mail an datenschutz@swica.ch gestellt werden.

VI Medizinprodukt

Die schweizerische Medizinprodukteverordnung sowie die Medizinprodukterichtlinie der Europäischen Union erfordern unter anderem eine klinische Bewertung von BENECURA: Der Hersteller muss nachweisen, dass das Medizinprodukt tatsächlich den versprochenen medizinischen Nutzen erbringt, die angegebenen Leistungsmerkmale erfüllt und keine Gefahr für den Benutzer darstellt.
Die Medizinprodukteverordnung und die Medizinprodukterichtlinie erfordern daher eine Marktüberwachung (Post Market Surveillance). Zu diesem Zweck werden einzelne Benutzer, die ihren «SymptomCheck» an santé24 freigegeben haben, im Rahmen eines Telefoninterviews bezüglich der Qualität der erteilten Empfehlungen befragt.

VII Sorgfaltspflichten des Benutzers

Für sein Endgerät ist der Benutzer selber verantwortlich. Er ist sich bewusst, dass durch einen ungerechtfertigten Zugang auf sein Endgerät Daten durch Dritte missbraucht werden können. Der Benutzer kann sein Endgerät mit einem Passwort schützen und das Auto-Logout von BENECURA selber bestimmen.

VIII Haftungsausschluss

SWICA lehnt jegliche Haftung für allfällige direkte oder indirekte Schäden ab, die dem Benutzer in Zusammenhang mit der Verwendung von BENECURA, insbesondere bei falschen oder unvollständigen Eingaben, entstehen.
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Version 1/2020