Häufige Fragen Häufige Fragen rund um SWICA

Antwort:

Der Kündigungstermin für einen Wechsel per 1. Januar des kommenden Jahres ist der
30. November.

Die Grundversicherung STANDARD mit Franchise CHF 300.- kann auch per 30. Juni gekündigt werden, ebenso die Grundversicherung STANDARD für Kinder ohne Jahresfranchise. Der Kündigungstermin ist in diesem Fall der 31. März.

Ihre Franchise können Sie jedes Jahr per 1. Januar anpassen (siehe auch: Wie kann ich meine Jahresfranchise herauf- oder herabsetzen?).

Bei einer Änderung des Wohnorts sind unterjährige Wechsel des Grundversicherungsmodells jeweils auf den 1. des Folgemonats möglich. Dies gilt ebenso für Wechsel zu einem der FAVORIT-Modelle von SWICA oder innerhalb der FAVORIT-Modelle.

Reichen Sie bis zum angegebenen Kündigungsdatum eine schriftliche Kündigung sowie die Aufnahmebestätigung ihrer neuen Krankenversicherung ein. Bitte beachten Sie, dass für die Akzeptanz einer Kündigung nicht das Datum des Poststempels ausschlaggebend ist. Kündigungen sind nur gültig, wenn sie am letzten Arbeitstag vor dem Kündigungstermin bei SWICA vorliegen.
Kündigungen gelten unter dem Vorbehalt, dass keine Prämien, Kostenbeteiligungen, Verzugszinsen oder Betreibungskosten in der Grundversicherung ausstehend sind.

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