Unfallversicherung

Unfallversicherungen Kostenfolgen eines Unfalls versichert

Bei Unfällen und Berufskrankheiten übernimmt SWICA die Kosten für die Heilbehandlungen und den Lohnausfall von arbeitsunfähigen Mitarbeitenden.


Mehr als das Gesetz verlangt: die bedürfnisgerechte Versicherungslösung von SWICA

Ein Unfall eines Mitarbeiters kann hohe Kosten nach sich ziehen: Spitalbehandlung, Repatriierung, Therapie, Lohnausfall, Rentenzahlungen und Wiedereingliederungsmassnahmen ergeben eine stattliche Summe. Die Leistungen der obligatorischen Unfallversicherung nach dem Unfallversicherungsgesetz (UVG) sind begrenzt. Deshalb übernimmt die Unfallzusatzversicherung von SWICA weitergehende Leistungen, beispielsweise:
  • Lohnanteile über dem gesetzlichen Maximum von zurzeit CHF 126 000.--
  • Mehrkosten der Spitalbehandlung in der privaten Abteilung
  • nicht gedeckte Kosten im Ausland
  • Überbrückungskapitalien für den Invaliditäts- und Todesfall.


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