Ein Unfall eines Mitarbeiters kann hohe Kosten nach sich ziehen: Spitalbehandlung, Repatriierung, Therapie, Lohnausfall, Rentenzahlungen und Wiedereingliederungsmassnahmen ergeben eine stattliche Summe. Die Leistungen der obligatorischen Unfallversicherung nach dem Unfallversicherungsgesetz (UVG) sind begrenzt. Deshalb übernimmt die Unfallzusatzversicherung von SWICA weitergehende Leistungen, beispielsweise:
- Lohnanteile über dem gesetzlichen Maximum von zurzeit CHF 126 000.--
- Mehrkosten der Spitalbehandlung in der privaten Abteilung
- nicht gedeckte Kosten im Ausland
- Überbrückungskapitalien für den Invaliditäts- und Todesfall.
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